Prost! Zum "Tag des Bieres"
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Per Gesetz ist geregelt: Ins Bier darf nur Wasser, Hopfen und Gerste - das gilt seit dem 23. April 1516. Denn damals wurde das deutsche Reinheitsgebot proklamiert. Hefe, heute auch ein wichtiger Bestandteil des beliebten Gerstensaftes, wurde erst später in die Zutuatenliste aufgenommen, denn 1516 konnte man noch keine Hefe herstellen. Auch interessant zu wissen: Das deutsche Reinheitsgebot zur Bierherstellung ist das älteste Lebensmittelgesetz der Welt!
Weitere Informationen rund ums Bier
:: Die Botschafter des Bieres in Bildern
Ein "Jahrgangsbier 23.04" wird seit 2003 von einige mittelständischen und Familien-Brauereien in Süddeutschland gebraut. Die haben sich in der "Gütegemeinschaft Traditionsbier" zusammengeschlossen. Die limitierte Auflage kommt nach ca. 120 Tagen (also Ende August) in den Handel. Der Sud ist auf etwa 6000 Liter pro Brauerei beschränkt, jede Flasche trägt eine Seriennummer.
Wichtige Information für alle Bierliebhaber: Bier in Maßen genossen kann gesund sein. Die sogenannten Flavonoide im Hofen können zellschädigende "Radikale" im Körper abbauen. Dennoch sollte die tägliche Grenze des Bierkosums bei 0,5 l (Männer) bzw. bei 0,25 l (Frauen) liegen (Quelle: Gesellschaft für Ernährungsmedizin, Aachen).
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