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Fall von Tierquälerei im Saargau: Tierärzte streiten um Tierschutz

(2010-03-17 19:51:15)

Tierschutzkammer-Vize Götz greift Präsident Ludes wegen Duldung an....




Foto: dpa
Der Streit um die Vernachlässigung von Rindern durch einen Bauern auf dem Saargau eskaliert. An der Spitze der Tierschutzkammer kritisiert Vize Götz den Präsidenten Ludes in ungewohnter Schärfe.

Von SZ-Redakteur Gerhard Franz

Saarbrücken.
Die saarländischen Tierärzte sind in der Frage gespalten, ob man dem Bauern aus dem Saargau einen Teil der Rinder zurückgeben musste. Während der bei der Landesregierung beschäftigte Präsident der saarländischen Tierärztekammer, Veterinärdirektor Arnold Ludes, die Ansicht vertritt, dass es schwer sei, dem 68-jährigen Landwirt seine Tiere vorzuenthalten, erntet er nun Widerspruch vom Kammer-Vize, Hans-Joachim Götz.

So ist Götz, der dem Bundesverband praktizierender Tierärzte vorsteht und mit Ludes im Präsidium der Bundestierärztekammer sitzt, mit der Rückgabe der Rinder keineswegs einverstanden. Gegenüber unserer Zeitung bezieht Götz Position: „Die fortwährende Missachtung des Tierschutzes und der Grundbedürfnisse der Tiere dürfen nicht geduldet werden.“ Damit stellt er sich an die Seite des Verwaltungsgerichtspräsidenten Ulrich André, der in einem Prozess um die Beleuchtung des Kuhstalls auf die schweren Missstände, auf die Vernachlässigung der Tiere bis hin zum Verrecken im Stall aufmerksam gemacht hatte. Dazu Götz: „Es ist zu begrüßen, wenn die Justiz hier ein deutliches Zeichen setzt.“

Auch persönliche Schwierigkeiten eines Landwirts dürften nicht als Entschuldigung für solch schwerwiegende Verstöße gegen alle Prinzipien einer ordnungsgemäßen Nutztierhaltung gewertet werden. Die Zustände im Stall auf dem Saargau seien nicht mit der „guten landwirtschaftlichen Praxis“, die in der Nutztierhaltung als Richtschnur gelte, in Einklang zu bringen. Die Einschätzung von Götz: „Aus diesem Grunde sehe ich wie viele andere Tierärzte auch, im Gegensatz zum Präsidenten der Tierärztekammer, sehr wohl die Maßnahme eines Tierhaltungsverbots in solchen Fällen als angemessen.“ Verantwortliche Tierhaltung, so der Tierarzt, dürfe sich nicht nur auf die Erfüllung einzelner Maßnahmen, wie die Installierung elektrischen Lichts, beziehen. „Wenn hier grundlegende Mängel vorliegen und Zweifel an der Fähigkeit und dem Willen des Tierhalters bestehen, dies zu ändern, muss er ein Haltungsverbot auferlegt bekommen“, so Götz.

Demgegenüber hatte Ludes die Ansicht vertreten, dass der Besitzer der Kühe Anspruch darauf habe, seine Tiere zurückzubekommen, wenn er den Stall beleuchte, regelmäßig ausmiste und sich um die Kühe kümmere.

Unterdessen machten Tierschützer unsere Zeitung darauf aufmerksam, dass in der vergangenen Woche ein Bauer in Hessen vom Frankfurter Landgericht wegen ähnlicher Vergehen zu 20 Monaten Haft verurteilt wurde. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtete, hatte dieser 44-jährige Landwirt aus dem Taunus seine Kühe hungern und dursten lassen. Außerdem waren die Tiere an Ketten so kurz angebunden, dass sie kaum den Kopf heben konnten. Zwei von ihnen waren so geschwächt, dass sie getötet werden mussten. „Der Landwirt zeigt keinerlei Einsicht und Reue,“ sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Außerdem darf der Mann keine Kühe mehr halten.


 



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