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Regierung will Gondwana-Akten nicht heraus geben

(2010-02-05 20:44:14)

Opposition wütend, kündigt rechtliche Schritte an...




Foto: SZ
Verträge und Gutachten zum Gondwana-Park dürfen von Landtagsabgeordneten zur Haushaltsprüfung eingesehen, aber nicht kopiert oder weitergegeben werden. Für die Opposition unzumutbare Einschränkungen.

Von SZ-Redakteurin Cathrin Elss-Seringhaus


Saarbrücken. Als unnötige Reiberei empfindet Magnus Jung (SPD) den Streit, der sich bereits vor der Einsetzung des Gondwana-Untersuchungsausschusses um die Verfügbarkeit der Verträge und Gutachten anbahnt. Jung ist Ausschussvorsitzender des Haushalts-Prüfüngs-Ausschusses, der die Rechtmäßigkeit der LandesRechnungshof-Kritik an der CDU-Landesregierung feststellen soll. „Wie soll das gehen, wenn wir die Dokumente nicht in Gänze vorliegen haben, sondern von Ministerium zu Ministerium laufen, um alles Relevante abzuschreiben? Ich kritisiere das scharf. So dürfen wir als Parlamentarier nicht mit uns umgehen lassen.“

Die Landesregierung hatte, wie gestern berichtet, Jung schriftlich mitgeteilt, dass die relevanten Unterlagen 14 Tage lang zu Bürozeiten teils im Wirtschafts- und teils im Finanzministerium zur Einsicht bereit liegen. Investor Matthias Michael Kuhl habe sich unter der Bedingung dazu bereit erklärt, dass die Verträge und Gutachten weder kopiert noch weitergegeben werden dürften. Es handelt sich dabei um rund ein Dutzend Dokumente, unter anderem um Wirtschaftlichkeits-Betrachtungen (Firma Waschik Consulting), Mietzinshöhe-Gutachten (PriceWaterhouseCoopers)/GdW Ravision AG), Pacht-, Untervermietungs-, Grundstückskauf- und Darlehensverträge.

Dass die Landesregierung diese Regelung mit dem Hinweis auf Vertrauens- und Daten-Schutz gegenüber einem privaten Geschäftsmann begründen kann, hält Jung nicht für überzeugend: „Zumindest die Gutachten könnte man uns sofort geben, sie fallen nicht in diese Kategorie. Wir werden uns grundsätzlich nicht mit Einschränkungen abfinden.“ Jung sieht bereits jetzt ähnliche Probleme für die Aufklärungs-Arbeit des Untersuchungsausschusses voraus und kündigte juristische Schritte an.

Kritik äußerte am Freitag auch die Linkspartei im Saarland. „Die Landesregierung behindert das Parlament damit in seiner ureigensten Funktion: Der Kontrollfunktion“, sagte der Linken-Landtagsabgeordnete Heinz Bierbaum. Die CDU verteidigte unterdessen das Vorgehen der Landesregierung: „Das sind vertrauliche Dokumente, die zum Schutz Dritter schon aus Datenschutz-Gründen nicht einfach in die Öffentlichkeit gelangen sollten“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Schmitt. Zudem gebe es kein Akteneinsichtsrecht für Parlamentsausschüsse, anders als bei Untersuchungsausschüssen. Schmitt: „Insofern ist das Angebot der Landesregierung zur Akteneinsicht bereits ein Entgegenkommen.“

Am 10. Februar wird das Parlament mit Stimmen von SPD und Linken einen U-Ausschuss für Gondwana einsetzen. Wie die SZ erfuhr, soll die CDU als stärkste Fraktion den Vorsitz beanspruchen. Die SPD dürfte demnach den zweiten, den Ostermann-Ausschuss, leiten.

  
 

 

 
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