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Jäger lässt Ehefrau ans Gewehr: Jagdschein weg

(2011-11-30 12:41:23)

Zum wiederholten Male versucht ein Jäger, seinen 2008 aberkannten Jagdschein zurückzubekommen. Damals hatte er seine Frau mit seiner Waffe jagen lassen. Das Verwaltungsgericht Neustadt stellte daraufhin seine „Unzuverlässigkeit“ fest.




Wer jagt, braucht einen Jagdschein. Und der ist nicht übertragbar...(Symbolfoto). Foto: dpa
Zweibrücken. Auch nach acht Jahren schlägt ein Fall von unberechtigter Waffenüberlassung noch Wellen im Stadtrechtsausschuss. Hintergrund ist ein Jäger, der seiner Frau im Wald zum Jagen seine Waffe gegeben hatte. Diese besitzt aber selbst keinen Jagdschein.

Die Information erreichte das Zweibrücker Ordnungsamt, das am 30. April 2008 Waffenbesitzkarte und Jagdschein des Jägers nicht mehr verlängerte. Die Zuverlässigkeit sei nicht gegeben, so die Argumentation, die 2009/ 2010 ein vom Zweibrücker Ordnungsamt angestoßenes Verfahren beim Verwaltungsgericht Neustadt untermauerte, wie Stadtrechtsausschussvorsitzender Fritz Schmidt erklärt. Dort sah man die unberechtigte Waffenüberlassung als erwiesen an, die Entscheidung wurde am 13. Februar 2010 rechtskräftig. Die Folge: Das Zweibrücker Ordnungsamt signalisierte dem Jäger, dass er erst nach einer angemessenen Wartezeit von drei Jahren Waffenbesitzkarte und Jagdschein wieder erhalten könne, wenn er bis dahin nicht mehr auffällig wird.

Doch bis zum 15. Februar 2013 will er nicht warten. Bereits im April 2010 hatte er einen neuen Jagdschein beantragt, was abgelehnt wurde. Der Jäger legte Widerspruch ein, zog ihn aber zurück. Nun am 22. Juli dieses Jahres der jüngste Anlauf. Gleiche Reaktion: Ablehnung der Stadt, Einspruch des Jägers, der Fall landete aktuell vor dem Stadtrechtsausschuss. Das Argument von Ordnungsamtsmitarbeiter Alexander Schaubeck: An der Rechtslage habe sich nichts geändert: Die Dreijahresfrist laufe, der Jäger sei immer noch als unzuverlässig einzustufen. Die Waffe an jemand Unberechtigten weiterzugeben, sei „kein leichter Tatbestand“.


 

 
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