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Noch nicht zu Ende: Irrfahrt der Saargau-Rinder geht weiter
(2010-04-28 10:08:32)
Offenbar drei Kühe verendet
Gerhard Franz (SZ)
Ein Teil der Rinderherde, die auf dem Saargau beschlagnahmt wurde, vagabundiert weiter umher. Das Umweltministerium hat seine Bemühungen, zwischen dem Viehhändler und dem Besitzer zu vermitteln, eingestellt.
Zum Thema:
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Die Problematik um diese Rinderherde hatte begonnen, kurz nachdem dem Bauern vom Saargau seine Herde von 31 Tieren beschlagnahmt worden war. Das Umweltministerium hatte bei dieser Aktion die Unterstützung aller Landtagsfraktionen, nachdem das Verwaltungsgericht wenige Tage zuvor die seit Jahren umstrittene Tierhaltung auf diesem Hof angeprangert hatte.
Wo sind drei Kühe geblieben?
Doch als kurz darauf dem Bauern unter dem Protest von Tierschützern zugestanden wurde, einen Teil seiner Tiere zurückzunehmen, begann für den Rest der Herde eine nicht nachvollziehbare Irrfahrt, bei der inzwischen nach Darstellung von Schneiderlöchner mindestens drei Rinder auf nicht geklärte Art verendet sein müssen. Denn es werde, so der Anwalt, von dem Tierhändler, dem die Rinder vom Ministerium aus übergeben worden waren, nur für neun Tiere das Geld für Unterhalt und Verpflegung verlangt, während es sich aber nach den Daten der Übergabe um zwölf Kühe handeln müsse.
Ende des Streites nicht in Sicht
Zunächst waren die Tiere einem Viehhändler in Rheinland-Pfalz überantwortet worden, der jedoch bald auf seinem Hof keinen Platz mehr hatte, weshalb er sie auf einen anderen Hof im Raum Kusel verfrachten ließ. Doch als der Bauer vom Saargau die Tiere dort abholen lassen wollte, um sie zu vermarkten, wurden sie nicht herausgegeben. Erst müsse der Bauer das gesamte Geld für Unterhalt und Transporte zahlen. Dazu Anwalt Schneiderlöchner: „Die haben die Kosten pro Tier und pro Tag unter der Hand von zwei auf zehn Euro erhöht.“ Sein Mandant habe bisher bereits 4390 Euro für Transport und Unterhalt an den Viehhändler gezahlt. Ein Ende dieses unsäglichen Streites ist nicht in Sicht, wobei der Rechtsanwalt seinen Mandanten vom Land im Stich gelassen sieht.
Anwalt: Mandant habe Tiere nicht gequält
Im Übrigen weist der Anwalt darauf hin, dass sein 68-jähriger Mandant nicht tierquälerisch mit den Rindern umgegangen sei. Die Schilderungen über die Zustände im Stall basierten auf Vorwürfen, hätten aber mit der Realität nichts zu tun. Ein Fall, bei dem eine Kuh nach einer Geburt auf dem Hofgelände liegen geblieben sei, ohne dass der Bauer eine sofortige Einschläferung erlaubt habe, treffe zu. Da habe das Kalb zunächst lernen müssen, an seiner Mutter zu säugen. Man wollte das Jungtier retten, heißt es.
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