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Prozess: Stach Saarbrücker (20) an Haltestelle zu?
(2012-02-29 12:49:26)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, am 30.07.2011 an einer Bushaltestelle in Saarbrücken einem unbeteiligten Geschädigten mehrere Messerstiche beigebracht und diesen dadurch lebensgefährlich verletzt zu haben. Nachdem der Angeschuldigte selbst zunächst eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Geschädigten provoziert hatte, versetzte er ihm zunächst einen bereits lebensgefährlichen Messerstich in den Rücken. Als das Opfer ankündigte, die Polizei zu rufen, soll der der Angeklagte noch mehrmals mit dem Messer auf den Geschädigten eingestochen haben. Dieser erlitt dadurch weitere, massive Schnittverletzungen an Armen und Händen und musste mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Der Angeschuldigte beruft sich zu seiner Verteidigung auf Notwehr, wovon nach dem Ergebnis der Ermittlungen jedoch nicht auszugehen ist.
Der Angeschuldigte ist strafrechtlich bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
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