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40-Jähriger muss acht Jahre ins Gefängnis

(2012-05-10 13:19:40)

Sie wurde in ihren eigenen vier Wänden aufs Übelste gequält und gedemütigt. Jetzt muss der Ehemann der Frau dafür büßen – und acht Jahre ins Gefängnis. Das entschied jetzt das Landgericht in Saarbrücken.

Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl


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Weil er seine Ehefrau über Jahre gedemütigt, misshandelt und vergewaltigt hat, muss ein 40-jähriger Mann aus dem Saarland nun ins Gefängnis. Foto: dpa (Symbolbild)
Saarbrücken.
  Das Landgericht hat ihn wegen Körperverletzung in zehn Fällen, davon drei Mal in Zusammenhang mit Vergewaltigung, zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt.

Dies sei die erforderliche und angemessene Strafe für das „Martyrium und die lange Leidensgeschichte“ der Frau, so die Richter. Sie hatte von den Übergriffen erst nach der Trennung von ihrem Ehemann bei der Polizei berichtet. Dort und auch vor Gericht beschrieb sie eine nach außen heile Familienwelt, in der 2004 hinter geschlossener Tür die Misshandlungen angefangen hätten. Aus nichtigem Anlass sei sie geschlagen, an den Haaren gezogen, zu Boden geworfen, getreten und aufs Übelste gedemütigt worden. Häufig dann, wenn der Mann betrunken war. Ein aus seiner Sicht falscher Ton, eine Bemerkung oder irgendetwas anders hätten genügt. Mehrfach sei sie dabei verletzt worden. Und zwar so, dass Verwandte, Freunde oder auch Arbeitskollegen es bemerkten. Aus Scham habe sie erzählt, sie habe sich zu Hause verletzt. Ihren Angehörigen habe sie gesagt, sie habe sich auf der Arbeit gestoßen. Besonders schlimm seien die sexuellen Übergriffe gewesen. Der schwerste davon – das Gericht verhängte allein dafür sechs Jahre Haft – ereignete sich an einem Rosenmontag. Ihr Mann hatte sie aufgefordert, Bier aus der Garage zu holen. Sie lehnte dies ab, weil ihre Haare noch nass waren.



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