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Neunkircher Räuber vor Gericht

(2012-05-10 13:22:43)

35-Jähriger wegen Raub in Buchbinderei vor Gericht. Täter bedrohte Inhaberin mit einer Schere.




Es geht um Raub und räuberische Erpressung im Oktober 2008 in der Neunkircher Innenstadt. Foto: dpa
Saarbrücken/Neunkirchen. Vor dem Landgericht hat jetzt der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus dem Landkreis Neunkirchen begonnen. Es geht um Raub und räuberische Erpressung im Oktober 2008 in der Neunkircher Innenstadt. Nach dem Vorwurf der Anklage betrat der Mann an einem Spätnachmittag eine Buchbinderei und verwickelte die Inhaberin in ein Gespräch. Plötzlich griff er nach einer Schere mit zwölf Zentimenter langen Schneiden, hielt sie der Frau an den Hals und verlangte Geld. Aber die beherzte Frau folgte der Aufforderung nicht. Sie trat dem Räuber ans Schienbein. Damit konnte sie entkommen und aus dem Geschäft fliehen. Der Täter entkam und ließ eine Pinzette und die Schere als Beute mitgehen.

Etwa eine halbe Stunde später soll es in einem benachbarten Park zu einer weiteren Tat gekommen sein. Diesmal soll der Angeklagte seinem Opfer mit einem kleinen Hammer ins Gesicht geschlagen haben. Dann habe er ihm ein Handy und einen MP3-Player weggenommen und sei davon gerannt. Ein Kriminalkommissar sagte als Zeuge aus, der circa 120 Gramm schwere Hammer sei von der Buchbinderei als Teil der Beute gemeldet worden. Hingegen behauptet der Angeklagte, er habe den Hammerkopf gefunden und habe im Park versucht, einen passenden Stiel zurechtzuschnitzen.
Der Angeklagte hat zahlreiche Vorstrafen, bei einem Teil davon waren Alkohol oder Drogen im Spiel. Die neuen Vorwürfe bestreitet er nicht, will sich aber auch nicht erinnern: „Ich geb’s zu, an dem Tag habe ich Medikamente genommen, ich hatte erfahren, dass ich einen Tumor habe“. Er erzählte, er sei in einer Drogentherapie und erhalte eine Substitution mit Methadon, zusätzlich habe er ein starkes Beruhigungsmittel eingenommen.

Der Vorsitzende der Großen Strafkammer will dem Angeklagten mit einer Strafmilderung bei einem Geständnis entgegenkommen. Es fehlen Zeugen, einige gehören offenbar zum Milieu, ein anderer kam nicht, weil sein Auto nicht ansprang. Zu einem Deal kam es allerdings nicht, das Verständigungsgespräch hinter verschlossenen Türen ist gescheitert. Jetzt wird weiter verhandelt.

Ein Urteil ist erst im März zu erwarten. Es kommt anstelle oder neben einer Strafe auch eine Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt infrage. Hierzu wird Professor Wolfgang Retz vom Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie dann ein Gutachten vortragen. jht

 

 
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