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Handgranaten-Prozess: versuchter Mord?

(2012-05-10 13:18:46)

Nur durch Zufall überlebte ein Saarbrücker Geschäftsmann die Explosion einer Handgranate in seinem Wettbüro. Den Anschlag sollen zwei Männer verübt haben, die sich jetzt wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten müssen.

Von SZ-Mitarbeiter Helmut Jakob


Handgranate Granate
Foto: dpa (Symbolbild)
Saarbrücken. Wegen versuchten Mordes müssen sich seit gestern zwei Männer im Alter von 35 und 33 Jahren vor dem Saarbrücker Schwurgericht verantworten. Den beiden Angeklagten sizilianischer Abstammung wird ein Anschlag mit einer Handgranate auf ein Wettbüro in Saarbrücken-Burbach vorgeworfen. Nur durch Zufall überlebte der Geschäftsmann, dem der Anschlag galt. Der Prozess wurde am gestrigen ersten Verhandlungstag nach kurzer Dauer bereits auf heute vertagt. Der ältere Angeklagte berichtete, er habe vor der Tat Kokain konsumiert. Vermutlich geht es ihm um eine Strafmilderung wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit. Der vorsitzende Richter brach nach einer internen Beratung die Verhandlung ab. Er teilte mit, dass bei den weiteren Verhandlungstagen ein Gutachter vom Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie am Uniklinikum Homburg anwesend sein werde. Die beiden Angeklagten erklärten sich bereit, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen. Der Jüngere machte die Einschränkung, sich auch vor dem Gutachter nicht zu dem Tatvorwurf äußern zu wollen.

Die Handgranate war am 29. Mai 2011, einem Sonntagmorgen, im Eingangsbereich eines Geschäftshauses in der Burbacher Hochstraße explodiert. In dem Gebäude befand sich das Wettbüro eines italienischen Geschäftsmannes. Die Angeklagten sollen gewusst haben, dass der Mann dort schlief. Aber an diesem Tag übernachtete er nicht, wie sonst üblich, im vorderen Bereich, sondern in einem Hinterzimmer. Das rettete ihm wahrscheinlich das Leben. Er blieb unverletzt. Der Sachschaden, den die Handgranate anrichtete, war hingegen groß. Der Eingangsbereich wurde komplett zerstört. Herumfliegende Objekte beschädigten benachbarte Gebäude und parkende Fahrzeuge. Die Polizei beziffert den Schaden auf 50 000 Euro.

Bei der Handgranate handelte es sich um ein jugoslawisches Modell, bei dessen Detonation bis zu 3000 Stahlkugeln freigesetzt werden. In einem Umkreis bis zu 35 Metern können schwere bis tödliche Verletzungen entstehen. Der ältere Angeklagte wurde bereits wenige Tage nach der Tat festgenommen. Die Sonderkommission „Wette“ der Kriminalpolizei hatte in seiner Wohnung Beweismaterial gefunden. Experten des Bundeskriminalamtes konnten an Fragmenten der Handgranate DNA-Spuren des Mannes feststellen. Der zweite Angeklagte wurde erst im November vergangenen Jahres festgenommen. Vermutungen, dass die Tat ins Umfeld der organisierten Kriminalität mit Schutzgelderpressung oder dergleichen gehört, hat die Polizei bisher als Spekulation bezeichnet.



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