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Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Messerstecher
(2012-05-10 13:18:48)
Weil sich ein 77-jähriger Rentner
über nächtlichen Lärm in einem
Mietshaus beschwerte, wurde er
mit Pfefferspray angegriffen und
eine Woche danach mit einem
Messerstich lebensgefährlich verletzt.
Gestern erging das Urteil.
Saarbrücken. Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen hat gestern das Schwurgericht einen Saarbrücker zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der 37-jährige Mann ist alkohol- und drogenabhängig und muss sich einer Therapie in der geschlossenen Forensik unterziehen. Mit dem Urteil gingen die Richter über die Forderung des Oberstaatsanwalts hinaus. Er hatte auf vier Jahre und einen Monat plädiert. Der Verteidiger wollte Freispruch. In dem Fall ging es zunächst um eine nächtliche Ruhestörung in einem Saarbrücker Mietshaus. Der Angeklagte randalierte und trommelte gegen eine Wohnungstür.
Ein Mitbewohner, ein 77-jähriger Rentner, verbat sich den Lärm. Der Besucher machte auch Anstalten zum Gehen, drehte sich aber unvermittelt um und besprühte den alten Mann mit Reizgas. Eine Woche später kam es zu einem weiteren Zusammentreffen der beiden Männer in dem Haus. An der Haustür sprach der Rentner den Angeklagten an, „du bist doch der mit dem Tränengas“ und schubste ihn, wodurch der Sprüher zu Boden fiel. Am nächsten Tag kam es dann zu dem folgenschweren Messerstich. Als der Rentner abends heimkehrte, stand der Angeklagte im Hausflur. Er versetzte dem alten Mann einen Schlag auf den Kopf und einen Messerstich in die Brust.
Das Opfer wollte sich mit einer Bierflasche wehren. Aus eigener Kraft schaffte er es noch ins Evangelische Krankenhaus, wo er notärztlich versorgt wurde. Der Stich ging nur wenige Zentimeter am Herz vorbei. Während des gesamten Prozesses hat der Angeklagte geschwiegen. Erst in seinem letzten Wort nach den Plädoyers sagte er, das mit dem Messerstich müsse ein anderer gewesen sein. Aber die Richter nahmen ihm das nicht ab. Er ist durch zahlreiche Vorstrafen als aggressiv und gewalttätig bekannt. Doch vom Vorwurf einer Tötungsabsicht rückten Oberstaatsanwalt und Gericht ab: Wenn er den alten Mann tatsächlich hätte töten wollen, hätte er Gelegenheit gehabt, weiter zuzustechen. Der Verteidiger will gegen das Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen. jht
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