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FDP-Politiker: eingestelltes Drogenverfahren
(2012-03-29 08:03:07)
Gegen den FDP-Politiker und heutigen Gesundheitsstaatssekretär Sebastian Pini hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anfang 2009 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt.
Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anfang 2009 gegen den Saarbrücker FDP-Politiker und heutigen Gesundheitsstaatssekretär Sebastian Pini (44) ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geführt. Nach Angaben von Pressesprecherin Nadja Niesen wurde das Verfahren im März 2009 mit Hinweis auf Paragraf 31 a des BtMG eingestellt. Dort heißt es, von der weiteren Strafverfolgung kann abgesehen werden, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht“ und es sich um geringe Mengen an Drogen für den Eigenverbrauch handelte. Wie es heißt, soll Pini zumindest zeitweise im polizeilichen Informationssystem als so genannter Drogenkonsument geführt worden sein.
Pini war zum damaligen Zeitpunkt noch kein Staatssekretär. Seit November 2009 bekleidet er dieses Amt im saarländischen Gesundheitsministerium. In dessen Zuständigkeit fällt auch die Drogenpolitik. Pini selbst lehnte gestern eine Stellungnahme zu dem Frankfurter Verfahren ab. „Ich will das nicht weiter kommentieren. Gegen mich liegt nichts strafrechtlich Relevantes vor“, so der Staatssekertär, der nächste Woche in den vorläufigen Ruhestand versetzt werden soll. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung war das Verfahren in Kreisen der Jamaika-Koalition in den vergangenen Wochen aus der FDP heraus bekannt geworden. Es hat offenbar die Entscheidung der CDU für eine Aufkündigung der Koalition bestärkt. „Ein für Drogenpolitik zuständiger Staatssekretär mit dieser Vergangenheit ist nicht tragbar“, so ein führender CDU-Politiker zur SZ. mju
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