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Zehn Jahre Gefängnis für Überfälle

(2012-04-09 02:33:29)

Nach Überfällen auf Spielhallen muss ein 26-Jähriger zehn Jahre hinter Gitter.




Gericht Prozess
Nach Überfällen auf Spielhallen muss ein 26-Jähriger zehn Jahre hinter Gitter. Foto: dpa (Symbolfoto)
Saarbrücken. Nach einer Serie von fünf Überfällen auf Spielotheken innerhalb von acht Tagen hat das Landgericht einen jungen Franzosen (26) aus Creutzwald zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Ein 18 Jahre alter Mitangeklagter erhielt eine Jugendstrafe von viereinhalb Jahren. Die beiden und ein Landsmann (20), dem getrennt der Prozess gemacht wird, hatten im Juli vergangenen Jahres Spielhallen im Raum Saarlouis/Völklingen im Visier. Nach der letzten Tat war ihnen die Polizei dicht auf den Fersen. Das Trio flüchtete in ein Bordell, um sich dort zu verstecken. Vergebens. Die Männer wurden festgenommen, in ihrem Fluchtauto fanden sich Teile der Beute.

Nach Feststellung der Richter gingen die drei weitgehend geständigen Männer immer nach dem gleichen Schema vor. Im Auto des 20-Jährigen fuhren sie über die Grenze und suchten sich eine Spielhalle aus. Teils maskiert mit Kapuzen und bewaffnet mit Messern gingen sie in die Spielotheken oder Wettbüros, bedrohten das Personal und forderten Geld. Nur in einem Fall war diese Drohung nicht nötig. Grund: Als die Angeklagten kamen, war der Angestellte der Spielhalle gerade kurz aus dem Raum gegangen. Er suchte einen Staubsauger, um sauber zu machen. Das Trio nutzte dies aus, brach die Kasse auf und flüchtete mit der Beute nach Frankreich. Insgesamt bei allen Taten waren es weniger als 4000 Euro gewesen.

Fazit der Richter: Das Ganze seien ein bewaffneter Diebstahl und vier bewaffnete Raubüberfälle einer Bande gewesen. Als Mitglied einer Bande müsse sich zudem jeder der Angeklagten das Verhalten der anderen zurechnen lasse. Die Strafe für den 18-Jährigen – der als Erster ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich glaubhaft bei den Opfern entschuldigt habe – sei deshalb deutlich geringer ausgefallen als bei seinem erwachsenen Mitangeklagten. wi



 

 
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