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Richter prüfen: Bleibt Walter H. auf Dauer eingesperrt?
(2012-05-10 01:56:12)
Gestern (01.02.2012) hat das Landgericht erneut den Fall von Walter H. verhandelt.
Saarbrücken. In nicht öffentlicher Sitzung hat das Landgericht gestern erneut den Fall von Walter H. verhandelt. Dabei kamen der Betroffene und zwei psychiatrische Gutachter zu Wort. Die Richter prüfen nun, ob der mehrfach vorbestrafte und als gefährlich eingestufte Gewalttäter weiterhin in der forensischen Psychiatrie eingesperrt werden darf. Ihre Entscheidung dazu wird im Lauf des Februar erwartet.
Der Fall des 62-Jährigen sorgt seit Jahren für Schlagzeilen. Er gilt mittlerweile als Musterbeispiel dafür, wie schwer dem Rechtsstaat der Umgang mit gefährlichen Schwerverbrechern fällt, die ihre Haftzeit komplett verbüßt haben. Viele Politiker und Juristen sind der Ansicht, dass solche Leute zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin eingesperrt werden müssen, solange sie gefährlich sind. Aber die dafür vom Gesetzgeber geschaffene nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde von Europäischen Gerichtshof nicht akzeptiert. Daraufhin sollte ein neues Gesetz helfen, das Therapieunterbringungsgesetz. Danach können gefährliche Straftäter auf Dauer zur Zwangstherapie in psychiatrische Einrichtungen gesperrt werden. Und zwar dann, wenn sie nach Einschätzung von zwei externen Gutachtern gemeingefährlich und zudem psychisch gestört sind. Kritiker halten diesen Weg für verfassungswidrig. Der Anwalt von Walter H. hat eine entsprechende Verfassungsklage eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde.
Bis dahin wendet das Landgericht Saarbrücken das neue Recht an. Es hat zunächst die vorläufige Unterbringung von H. in der Forensik angeordnet. Dieser Zwangsaufenthalt ist bis 29. Februar befristet. Spätestens bis dahin müssen die Richter also entscheiden, wie es weitergeht. wi
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