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Untreue: Drei Jahre Haft für Saarländerin
(2009-07-15 19:16:53)
Wegen Untreue im großen Stil hat das Landgericht eine frühere Kreditsachbearbeiterin der Sparkasse Saarbrücken zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter bescheinigten ihr „erhebliche kriminelle Energie“.
Saarbrücken. Vor eineinhalb Jahren wirkte sie selbst noch als ehrenamtliche Richterin beim Saarbrücker Amtsgericht an Urteilen in Strafprozessen mit. Gestern wurde die Ex-Schöffin und frühere Kreditsachbearbeiterin der Sparkasse Saarbrücken selbst verurteilt. Die 47-Jährige, die seit ihrer Geburt schwer körperlich behindert ist, soll nach dem Spruch der vierten großen Strafkammer des Landgerichts wegen 34 Untreue-Fällen, die zwischen 2001 und 2007 zumindest teilweise gewerbsmäßig begangen wurden, für drei Jahre ins Gefängnis.
Der Vorsitzende Richter Udo Kuklik bescheinigte der geständigen Frau eine „erhebliche kriminelle Energie“ und zugleich eine „intellektuelle Meisterleistung“. Kuklik sprach – mit Blick auf die Behinderung der verheirateten Angeklagten – von einem „außergewöhnlichen Fall“. Sie habe „ohne wirkliche Not gehandelt“. Mit einem gemeinsamen Netto-Einkommen von 4000 Euro hätte das Paar eigentlich gut über die Runden kommen können. Die Frau habe aber ihrer Stiefmutter und ihrem hochverschuldeten Halbbruder helfen wollen. Als die eigenen Finanzen dafür nicht mehr ausreichten, habe sie als Kreditsachbearbeiterin bei der Sparkasse Geld umgeleitet. Die Kontrollmechanismen bei der Bank seien ausgehebelt worden. Das Vertrauen von Kollegen und Vorgesetzten habe sie missbraucht. Teilweise wurden Darlehen, die von echten Kunden nicht abgerufen wurden, an die Angehörigen überwiesen. In anderen Fällen legte sie Darlehen unter falschen Namen an und zahlte das Geld an Stiefmutter und Halbbruder aus.
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