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Das sind die Nebentätigkeiten unserer Landtagsabgeordneten
(2010-03-12 08:38:00)
Eugen Roth: "Was ich an Geldern bekomme, führe ich fast vollständig ab"
Saarbrücken. Der SPD-Landtagsabgeordnete Eugen Roth übt zwar keine veröffentlichungspflichtigen Nebentätigkeiten aus. Aber der Mann hat nichtsdestotrotz allerhand Verpflichtungen: Er ist Landesvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Mitglied im Aufsichtsrat der Dillinger Hütte, Mitglied im Aufsichtsrat von Halberg Guss GmbH, alternierender Vorsitzender der Landesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, Mitglied im Landesverwaltungsrat der AOK, Mitglied im Beirat der Landeszentralbank, Mitglied im Rundfunkrat des SR, Mitglied im Verwaltungsrat Neue Arbeit Saar, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Technologieberatungsstelle Best, alternierender Vorsitzender im Beirat der Kooperationsstelle "Wissenschaft und Arbeitswelt" an der Saar-Uni.
Wann hat er da eigentlich noch Zeit für seinen Job als Parlamentarier? "Das geht schon", sagt Roth, "aber es ist schon haarig, was die Belastung angeht". Und: "Das geht auf Kosten meiner Familie - und die Freizeit geht gegen null." Wie viele Wochenstunden der 52-Jährige sich durchschnittlich seinen zahlreichen außerparlamentarischen Verpflichtungen widmet, will er nicht genau beziffern. Er formuliert es anders: "Mal investiere ich 80 Prozent meiner Zeit in die parlamentarische Arbeit, mal 80 Prozent in die Gewerkschaftsarbeit." Übers Jahr gesehen halte sich das in etwa die Waage, sagt er. Aber er macht auch keinen Hehl daraus, dass er "in erster Linie Gewerkschafter ist". Und weil er "immer der Ansicht war, dass die Positionen der Gewerkschaft in die Politik, in Unternehmen und Institutionen getragen werden müssen, halse ich mir das alles auf". Finanzielle Motive gebe es nicht: "Im Gegenteil, mein Gehalt als DGB-Landeschef ist halbiert worden, weil ich ja noch Diäten als Politiker erhalte." Und: "Was ich an Sitzungsgeldern und Aufsichtsratentschädigungen bekomme, führe ich fast vollständig ab." Wenn auch - eingedenk seiner Funktion als Gewerkschafter - nicht ganz uneigennützig an die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung.
jos
Hintergrund
Abgeordnete sind nach der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages dazu verpflichtet, alle neben dem Mandat ausgeübten Berufe (angestellt, selbstständig oder freiberuflich) sowie sämtliche entgeltliche oder vergütete Tätigkeiten (mehr als 250 Euro pro Monat bzw. mehr als 3000 Euro pro Jahr) anzugeben. Die Höhe der jeweiligen Einkünfte muss allerdings nicht angegeben werden. Dass neben dem Mandat ein Beruf ausgeübt wird, ist nicht verboten. Befürworter argumentieren vielmehr, dass dies wünschenswert sei, weil Politiker so den Kontakt zum beruflichen Alltag der Bürger halten.
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