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Polizei sucht nach Saarlouiser Wilderern
(2012-05-10 13:18:45)
Das Aufstellen einer Habichtfalle
ist kein Kavaliersdelikt. Eine solche
Falle fand Ulrich Leyhe (Naturschutzbund
Nabu) auf dem
Übungsgelände der Bundeswehr
Saarlouis, zuständig für die Jagd
ist der Bundesforst Rhein-Mosel.
Von SZ-Mitarbeiterin Heike Theobald
Saarlouis. Eine Taube, ein bevorzugtes Beutetier von Habichten, sitzt als Lockvogel in einer Falle und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich der Greifvogel in den Netzen der Falle verfängt. Die Jagd auf den unter Naturschutz stehenden Greifvogel verstößt gegen das Bundesjagdgesetz, zugleich greift hier das Tierschutzgesetz. Ulrich Leyhe vom Nabu war es, der im Dezember eine solche Falle auf dem Übungsgelände der Bundeswehr in Saarlouis entdeckte und die Polizei informierte. Leyhe bekam einen anonymen Hinweis, dass eine Habichtfalle mitten im Übungsgelände der Bundeswehr, abseits der Wegführung, gesichtet wurde. Er fand die etwa ein Quadratmeter große Falle. In einem geschlossenen Drahtkorb saß die Taube, darüber waren Fangnetze gespannt. Fliegt der Habicht seine Beute an, löst er einen Mechanismus aus, die Netze klappen zu, der Vogel sitzt fest. Für die Jagd auf dem Gelände der Bundeswehr ist der Bundesforst Rhein-Mosel zuständig, eine Sparte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Auf Anfrage der SZ sprach der Leiter, Herbert Kraft, von einem „Kriminaldelikt“.
Er sei vom zuständigen Jagdhelfer vor Ort, Peter Weismann, über den Vorfall informiert worden. Der Jagdausübungsberechtigte sei dabei gewesen, als die Polizei die Habichtfalle sichergestellt hatte. Habichte fangen verstoße gegen das Tierschutzgesetz und selbst das Landesjagdgesetz erlaube keine Jagd auf den Greifvogel. „Auf Fallenjagd darf nur jemand, der eine entsprechende Qualifikation und eine Sondergenehmigung hat“, sagte Kraft. Habichte sind generell davon ausgeschlossen. Kraft werde eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Mit der Habichtfalle beschäftigt sich mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft. Die Beamten des Landeskriminalamtes haben ihre Ermittlungen aufgenommen. Ermittelt wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz in Tateinheit mit einem besonders schweren Fall der Wilderei, wie Kriminalhauptkommissar Hans Joachim Buß vom Landeskriminalamt erklärte.
„Bei dieser Tat gibt es kein Versuchsstadium“, sagte Buß. Bereits das Aufstellen der Falle und das Ködern stelle eine vollendete Tat dar. Die Ermittlungen haben bisher ergeben, dass ein Mann aus Dillingen im November eine Habichtfalle gekauft hatte, sie ihm aber angeblich gestohlen worden sei. Konkrete Hinweise auf den Täter lägen derzeit nicht vor. Sollte der Täter erwischt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Das Landeskriminalamt sucht Zeugen, die im Zeitraum von Anfang Dezember bis 22. Dezember Personen beobachten, die möglicherweise mit der sperrigen Habichtfalle in der Nähe oder auf dem Standortübungsplatz der Bundeswehr bei Beaumarais unterwegs waren. Hinweise an Kriminalhauptkommissar Hans Joachim Buß, Tel. (06 81) 9 62 37 11.
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