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"Übergangslösung": Autistisches Kind (12) darf wieder in die Schule

(2010-04-28 09:27:01)

Saar-Bildungsministerium will Schulpflicht für Felix ruhen lassen

Heike Theobald (SZ)


Allgemeine Schulpflicht für behinderte Kinder
Foto: dpa
Saarbrücken/Völklingen. Felix (Name von der Redaktion geändert) darf nun doch zur Schule, zumindest vorübergehend, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das Bildungsministerium will die Schulpflicht des Zwölfjährigen ruhen lassen, weil Felix – er ist Autist – durch sein schwieriges Verhalten nicht zu beschulen sei (siehe Kasten rechts). Auf Anraten des Gerichts darf der Junge nun eine Förderschule für geistige Entwicklung besuchen, bis endgültig entschieden ist. „Wir sehen das derzeit nur als Übergangslösung“, sagte Bildungs-Staatssekretär Stephan Körner (Grüne) der Saarbrücker Zeitung. Der Fall Felix landete vor Gericht, weil die Familie gegen den Bescheid des Ministeriums geklagt hatte. Der Junge „rastet schon mal aus“, wie seine Mutter sagt. Das führte dazu, dass er oft aus dem Klassenverband ausgeschlossen wurde. Nicht zuletzt seien ständig wechselnde Pädagogen und Schulbegleiter mit die Ursache für Felix' Verhalten, meint die Mutter. Die Johannes-Schule in Bildstock, eine Waldorf-Einrichtung für Lern- und Erziehungshilfe, sah sich nicht mehr imstande, Felix zu unterrichten.

Keine Schule für Felix im Saarland?

Das Bildungsministerium sieht derzeit im Saarland keine Möglichkeit eine Einrichtung zu finden, die sich auf das Verhalten und die Bedürfnisse des Jungen einstellen kann. Nun prüft das Jugendamt Völklingen, ob eine Einrichtung außerhalb des Saarlandes für den Jungen geeignet ist. Eine Möglichkeit, die das Ministerium in Betracht zieht. Die erste Möglichkeit sei damals der Vorschlag gewesen, das Kind zu Hause zu unterrichten. „Das hat die Familie aber abgelehnt“, so Körner. Felix' Mutter entgegnete, sie habe dem Ministerium damals mitgeteilt, dass es schwierig sei, ihren Junge im häuslichen Umfeld zu unterrichten, da er sich dort nicht konzentrieren könne. Generell habe sie einen Privatunterricht aber nicht ausgeschlagen. Körner signalisierte derweil, dass sein Ministerium bereit sei, einen Vergleich einzugehen, sollte ein vom Gericht angeordnetes Gutachten ergeben, dass Felix doch zu beschulen sei.

Meinung


Zweite Chance ist notwendig

Felix ist in seinem Verhalten vielleicht ein Sonderfall – aber kein hoffnungsloser Fall. Das Bildungsministerium sollte hier genauer hinschauen. Wer ist Felix und gibt es nach einem Scheitern keine zweite Chance, das Kind im Saarland zu unterrichten? Den Zwölfjährigen in eine kompetente Einrichtung außerhalb seiner Heimat zu schicken, darf nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Das wäre zu einfach. Was können andere Bundesländer leisten, wozu das Saarland nicht im Stande sein sollte?

 

 
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