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Betrunkener Pfälzer bedroht Frau (18) mit Waffe

(2012-02-29 11:43:06)

Eine 18-Jährige ist am in der Nacht von Samstag auf Sonntag (04./05.02.2012) in Zweibrücken von einem 64-Jährigen mit einer Schusswaffe bedroht worden. Der Mann war zuvor betrunken gegen den Außenspiegel des PKW getorkelt, in dem die junge Frau als Beifahrerin saß.




Eine 18-Jährige ist am in der Nacht von Samstag auf Sonntag (04./05.02.2012) in Zweibrücken von einem 64-Jährigen mit einer Schusswaffe bedroht worden. Foto: ARCHIV
Zweibrücken. Ein albtraumartiges Erlebnis hat eine junge Frau in der Nacht von Samstag auf Sonntag (04./05.02.2012) in Zweibrücken erlitten: Sie wurde gegen Mitternacht vor einem Imbiss in der Landauer Straße mit einer Schusswaffe bedroht, weil sie einen Betrunkenen ermahnt hatte, ein Auto nicht zu beschädigen. Laut Polizeibericht lief ein betrunkener 64-Jähriger torkelnd auf dem Gehweg. Dabei stieß er gegen den Außenspiegel des geparkten Autos. Darin saß die 18-jährige Geschädigte. Die junge Frau wartete auf ihren Freund, der in dem Imbiss Essen bestellte. Die Frau stieg aus und forderte den Mann auf, besser aufzupassen und nicht gegen das Auto zu stoßen.

Der Betrunkene ging zunächst einige Meter weiter, ohne zu reagieren. Dann lief er jedoch zu dem Auto zurück, riss die Beifahrertür auf und bedrohte die junge Frau mit einem vorgehaltenen Revolver. Diese Aktion unterstrich der Mann mit den Worten "Ich lass mir von dir gar nichts sagen!", so die Polizei weiter.

Die Bedrohte stieß einen Schrei aus, den ihr Freund hörte. Er eilte der 18-Jährigen zu Hilfe und konnte den Aggressor vertreiben. Dabei verlor der Mann den Revolver im Fahrzeug der Geschädigten und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Er konnte von der Polizei aufgegriffen werden.

Wie sich herausstellte, war die Waffe mit Munition geladen - und der Mann hätte sie überhaupt nicht besitzen und mit sich führen dürfen. Ihn erwartet nun seitens der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bedrohung.

Da er über einen festen Wohnsitz verfüge und die Waffe sichergestellt wurde, habe es keinen Grund gegeben, ihn festzunehmen, erklärte die Polizei auf  Nachfrage. red

 

 

 

 

 

 
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