Kein Führerschein, aber Haftbefehl: „Doppeltes Pech“ für Autofahrer in Neunkirchen

"Doppeltes Pech" hatte nach Angaben der Polizei ein Autofahrer in Neunkirchen. Der 38-Jährige war am Dienstagmorgen zunächst ohne angelegten Sicherheitsgurt im Auto aufgefallen. Das war aber noch nicht alles.
Der Autofahrer fiel bei einer Kontrolle in Neunkirchen auf. Symbolfoto: Bernd Wüstneck/dpa-Bildfunk
Der Autofahrer fiel bei einer Kontrolle in Neunkirchen auf. Symbolfoto: Bernd Wüstneck/dpa-Bildfunk

In Neunkirchen war am gestrigen Dienstagmorgen (19. September 2023) ein 38-jähriger Autofahrer auf dem Weg zu einer Schule. Dorthin wollte der Mann gerade seinen sieben Jahre alten Sohn bringen, so das Landespolizeipräsidium Saar. Dabei fiel der Mann einer Streife im Rahmen der Schulwegsicherung auf. Denn der 38-Jährige war nicht angeschnallt, hieß es. Zudem sei auch der Sohn „nicht vorschriftsgemäß gesichert“ gewesen.

Laut Mitteilung führte die Polizei eine Kontrolle durch. Die Überprüfung zeigte, dass der Fahrer keinen Führerschein besitzt. Und nicht nur das. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Nach Angaben des Landespolizeipräsidiums konnte der 38-Jährige die geforderte Summe begleichen. So wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt.

Jetzt muss sich der Fahrer auf ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Nichtanlegen der Sicherheitsgurte einstellen, teilten die Beamt:innen mit. „Wer sein Kind mit dem Auto zur Schule bringt, sollte Vorbild sein“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Landespolizeipräsidiums Saarland, 19.09.2023