Heute Urteile im Polizistenmord-Prozess erwartet – „Tat niemals vergessen“
Urteil erwartet im Prozess um Polizistenmorde
Im Prozess um die beiden Ende Januar in Rheinland-Pfalz getöteten Polizeikräfte werden am heutigen Mittwoch (10.30 Uhr) die Urteile erwartet. Als mutmaßlicher Täter steht seit Ende Juni ein 39-Jähriger vor dem Landgericht Kaiserslautern. Er soll vor zehn Monaten eine 24 Jahre alte Polizistin und ihren 29 Jahre alten Kollegen bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle in der Nähe von Kusel erschossen haben, um Jagdwilderei zu verdecken.
Das fordert die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hat eine lebenslange Haft wegen Mordes in zwei Fällen gefordert. Die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt. Zudem sprach sie sich für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld aus. Folgt das Gericht diesem Antrag, wäre eine Haftentlassung des Deutschen nach 15 Jahren ausgeschlossen. Für Oberstaatsanwalt Stefan Orthen haben sich die Vorwürfe laut Plädoyer in dem rund fünfmonatigen Prozess bestätigt. Der 39-Jährige habe die Polizisten getötet, um Jagdwilderei zu verdecken. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: Der Mann habe gefürchtet, das erlegte Wild nicht mehr verkaufen zu können. Im Kastenwagen am Tatort sollen 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.
Verteidigung spricht nicht von Mord
Die Verteidigung spricht nicht von Mord. Aus ihrer Sicht war die Tat „maximal Körperverletzung mit Todesfolge“ – und auch nur in einem Fall. Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, er habe den Polizisten in einer Art Notwehrlage getötet. Sein damaliger Komplize habe aber die Polizistin erschossen.
Bei Nebenangeklagtem sei von Strafe abzusehen
Der Nebenangeklagte in dem Prozess hatte das stets zurückgewiesen – er ist auch nicht wegen Mordes angeklagt. Die Anklage glaubt ihm, dass er nicht geschossen haben will. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll sich der 33 Jahre alte Mann der Mittäterschaft bei der Jagdwilderei schuldig gemacht haben. Von Strafe sei aber abzusehen, weil der Mann wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, hieß es.
„Tat niemals vergessen“
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz, Sabrina Kunz, sagte, man hoffe auf „eine konsequente rechtsstaatliche Entscheidung“. Man trauere um zwei junge Menschen, die in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben lassen mussten. Der Jahrestag der Tat in zwei Monaten werde Wunden wieder aufreißen. „Wir werden das, was passiert ist, niemals vergessen“, sagte Kunz.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur