Pferde getötet und gequält: Urteil gegen Ex-Tierarzthelferin (31) aus dem Saarland steht fest

Eine Ex-Tierarzthelferin aus dem Saarland ist zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sie soll mehrere Pferde getötet sowie gequält haben. Im Detail fiel das Urteil gegen die Frau wie folgt aus:
Die Tierarzthelferin verabreichte den Pferden verschiedene Injektionen. Symbolfotos: Pixabay
Die Tierarzthelferin verabreichte den Pferden verschiedene Injektionen. Symbolfotos: Pixabay

Bewährungsstrafe für Ex-Tierarzthelferin aus dem Saarland

Seit Anfang Dezember 2021 hat sich das Saarbrücker Amtsgericht mit einem nicht alltäglichen Fall beschäftigt. Eine Ex-Tierarzthelferin (31) aus dem Saarland soll Pferden tödliche Medikamente verabreicht haben (wir berichteten).

Erst kürzlich kam es in dem Fall zu einem Urteil. Daraus wurde klar: Die Schuld der Frau steht für das Gericht außer Zweifel. Sie wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, so die Deutsche Presse-Agentur („dpa“). Demnach sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich die 31-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz schuldig gemacht hat. Die Haftstrafe ist laut „dpa“ zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus muss die Frau insgesamt 1.800 Euro an den Tierschutzbund zahlen.

Mit der ausgesprochenen Freiheitsstrafe folgte das Saarbrücker Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen hatte einen Freispruch beantragt. Und die Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe gegen sie zurückgewiesen. In ihrem Schlusswort betonte die 31-Jährige, sie habe „definitiv nichts damit zu tun“.

Die Vorwürfe im Detail

Laut „dpa“ sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Ex-Mitarbeiterin einer Pferdeklinik in Überherrn Tieren sowohl in der Klinik als auch in einem Stall in Dudweiler Narkosemittel injiziert haben soll – ohne tiermedizinische Berechtigung und Indikation. Der Wirkstoff sei im Blut nachgewiesen worden, zwei Pferde starben daran. Zwei weitere Tiere mussten aufgrund der Folgen eingeschläfert werden. Drei Pferden wurden darüber hinaus länger anhaltende Schmerzen zugefügt.

Der Oberstaatsanwalt und die Richter waren davon überzeugt, dass die Angeklagte noch für weitere Fälle verantwortlich sei. Diese wurden jedoch nicht angeklagt. Allerdings nur, da von jenen Tieren keine Blutproben vorgelegen hätten. Zuvor hatte Tierärztin Bianca Schwarz (damalige Leiterin der Pferdeklinik) mehr als ein Dutzend Fälle gesammelt, die ihrer Ansicht nach auf dieselben Ursachen zurückgingen. Um die Ursachen für den Tod der Pferde zu finden, hatte sie umfangreiche Recherchen angestellt. In allen Fällen sei die Angeklagte in direktem Umfeld der Tiere gewesen. Und: in ihrem Auto wurden Medikamente gefunden, deren Substanz später im Blut der betroffenen Pferde nachgewiesen wurde.

„Es kann nur die Angeklagte gewesen sein“

„Es kann nur die Angeklagte gewesen sein und sonst niemand“, so Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann laut „dpa“. Hingegen hatte Verteidiger Fred Valentin von einem „Bauernopfer“ gesprochen. Seine Mandantin solle „herhalten für Dinge, mit denen sie nichts zu tun hat.“ Der Auffassung des Verteidigers nach habe die Klinik schließlich „hohes Interesse daran, Pferde festzuhalten und therapieren zu können“. So sei es möglich, dass man den Pferden bewusst Beruhigungsmittel indiziert habe, um länger behandeln und in der Folge mehr abrechnen zu können.

Offen blieb bei dem Prozess allerdings die Frage nach dem Motiv der 31-jährigen Beschuldigten, so „dpa“. Eine Gutachterin hatte Anhaltspunkte für eine mögliche psychologische Störung nicht gefunden. Der Richter fragte sich: „Warum quälen Menschen überhaupt Tiere?“ Kriminolog:innen zufolge geschehe dies mitunter aus einem Allmachtsgefühl heraus. Tiere würden als Blitzableiter für innere Spannungen benutzt. Möglich sei auch, dass man soziale Anerkennung erhalten wolle, indem man sich als helfende Kümmerin beziehungsweise helfenden Kümmerer präsentiert.

Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Der Verteidiger legte noch im Gerichtssaal Berufung ein.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht