Saar-Gericht verurteilt Teppichhändler (50) wegen Betruges zu langjähriger Haftstrafe
Saar-Gericht verurteilt Teppichhändler (50) wegen Betruges zu langjähriger Haftstrafe
Am gestrigen Mittwoch (18. September 2024) ist vor dem Landgericht Saarbrücken in einem Betrugsprozess gegen einen Teppichhändler (50) das Urteil gesprochen worden. Wie aus einem „SR“-Bericht hervorgeht, wurde der Mann wegen Betruges schuldig gesprochen – in insgesamt fünf Fällen. Dafür gab es eine mehrjährige Haftstrafe: Dem Sender zufolge wurde der 50-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Strafe liegt über dem Antrag der Staatsanwaltschaft
Nach Senderangaben hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Demnach blieb das Saarbrücker Landgericht über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht verwies zur Begründung der hohen Haftstrafe etwa auf das hohe Alter der Betrogenen. Diese Tatsache mache die Taten des 50-Jährigen besonders verwerflich. Darüber hinaus sei der Mann „einschlägig vorbestraft“. Er sei kurz nach Verbüßung der letzten Haftstrafe wieder „rückfällig geworden“, so der Medienbericht.
Angeblich hochwertige Teppiche verkauft
Laut dem Landgericht hatte es der Teppichhändler vor allem auf ältere Damen abgesehen. Die Kundinnen seien alle über 80 Jahre alt gewesen. Ihnen hatte er minderwertige Teppiche verkauft, dabei allerdings vorgegeben, dass es sich um hochwertige handgeknüpfte Seidenware handele. Demnach waren die erworbenen Waren eigentlich nur einen Bruchteil des bezahlten Geldes wert.
Wie ebenso aus dem „SR“-Bericht hervorgeht, hatte eine Kundin aus Trier gleich elf angeblich hochwertige Teppiche bei dem Mann erworben – und dafür etwa 110.000 Euro hingelegt. In einem anderen Fall hatte eine Frau (90) drei angebliche Orientteppiche für zirka 21.000 Euro gekauft. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll sich der Händler mit der Masche um insgesamt etwa 250.000 Euro bereichert haben.
Razzien in der Region
Nach einer Strafanzeige hatten Ermittler:innen Anfang des Jahres im Zusammenhang mit den Betrugsvorwürfen mehrere Räumlichkeiten in der Region durchsucht. Darunter im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen. Im Zuge der Razzien waren zwei Haftbefehle vollstreckt worden – gegen den Teppichhändler sowie einen Anwalt.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigener Bericht