Beschränkungen fallen weg: Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag noch im Saarland

Dank des neuen Infektionsschutzgesetzes fallen ab Sonntag (3. April 2022) die meisten Corona-Regeln weg. Das Saarland soll nicht zum Hotspot werden. Aber welche Beschränkungen gelten dann überhaupt noch?
Im Saarland gilt die Maskenpflicht ab Sonntag (3. April 2022) nur noch im ÖPNV und vulnerablen Bereichen. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Im Saarland gilt die Maskenpflicht ab Sonntag (3. April 2022) nur noch im ÖPNV und vulnerablen Bereichen. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Die Corona-Zahlen im Saarland sind aktuell auf einem ausgesprochen hohen Niveau. Dennoch fallen am Sonntag die meisten Corona-Beschränkungen weg. Das Saarland will sich nach einer Entscheidung des Ministerrates nicht zum Hotspot erklären. Welche Regeln ab dem 3. April noch gelten:

Maskenpflicht im ÖPNV und vulnerablen Bereichen

In den meisten Bereichen gilt ab Sonntag keine Maskenpflicht mehr. Dazu zählen etwa auch Schulen und Geschäfte. Die Einrichtungen haben jedoch nach dem Hausrecht die Option selbst Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Viele Handelsketten haben allerdings bereits angekündigt, auf die Pflicht zu verzichten: Globus, Aldi und mehr: Weitere Geschäfte schaffen Maskenpflicht beim Einkauf ab. Nichtsdestotrotz müssen Saarländer:innen in Bussen und Bahnen sowie in vulnerablen Bereichen wie Seniorenheimen oder Kliniken weiterhin eine Maske tragen.

Keine 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regeln mehr

Zugangsbeschränkungen, etwa in der Gastronomie oder in anderen Innenräumen, fallen ab morgen weg. Demnach können auch Ungeimpfte, die nicht genesen oder getestet sind, in Kneipen, Restaurants oder Diskotheken einkehren.

Keine Hotspots im Saarland

Anders als in Bundesländern wie etwa Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg sind im Saarland aktuell keine Hotspots vorgesehen. Die Regierung sehe dazu kaum Möglichkeiten. Das neue Gesetz räumt den Ländern nur die Einführung von wenigen umfassenden Regeln ein – etwa die Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen. In regionalen Hotspots dagegen sind auch weitergehende Beschränkungen wie Maskenpflichten und Zugangsregeln möglich. Dazu muss das Landesparlament jedoch zuvor für die Regionen eine „kritische Lage“ feststellen. Die Länder klagten dabei jedoch über fehlende feste Kriterien. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte hierzu etwa die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Untergrenzen in der Pflege, die Absage von planbaren Eingriffen und die Notwendigkeit, Patient:innen in andere Krankenhäuser zu verlegen

Verwendete Quellen
– Eigene Artikel