Impfpflicht im Gesundheitswesen: Saarland geht davon aus, dass Regelung Ende des Jahres ausläuft
Das saarländische Gesundheitsministerium geht von einem Auslaufen der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende aus. „Für eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist keine Mehrheit im Bundestag zu erwarten“, teilte das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken mit. „Da eine Impfpflicht für alle bereits im Deutschen Bundestag gescheitert ist, sollte eine dauerhafte Sonderstellung der Pflege vermieden werden.“
Teil-Impfpflicht läuft aus
Das Auslaufen der Teil-Impfpflicht zum 31. Dezember ist momentan gesetzlich vorgesehen. Über eine Verlängerung müsste das Parlament entscheiden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn sie keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit.
Nach Ansicht des Saar-Gesundheitsministeriums sollte im Fall des Auslaufens der Impfpflicht für medizinisches und pflegerisches Personal vom Bund schnell geklärt werden, wie mit angelaufenen Sanktionsverfahren umzugehen sei. Man könne diese aus rechtlichen Gründen nicht aussetzen, sagte eine Sprecherin.
Erstes Saar-Gesundheitsamt hatte Tätigkeitsverbote ausgesprochen
Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken hatte Ende vergangener Woche die ersten 17 Tätigkeitsverbote im Rahmen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Sechs der betroffenen Personen sind allerdings für die Versorgungssicherheit unabkömmlich und dürfen deshalb weiterarbeiten. Voraussetzung ist, dass sie sich täglich testen und eine FFP2-Maske tragen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur