Neue Corona-Regeln im Saarland: Diese Maßnahmen sind ab sofort in Kraft

Neue Corona-Regeln gelten seit Dienstag im Saarland. Kontaktbeschränkungen gibt es dann auch wieder für Geimpfte und Genesene.
Die Saarländer:innen müssen neue Corona-Regeln beachten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-Bildfunk
Die Saarländer:innen müssen neue Corona-Regeln beachten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-Bildfunk

Im Saarland sind am Dienstag (28. Dezember 2021) verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Die Menschen müssen sich unter anderem an neue Kontaktbeschränkungen halten.

Kontaktbeschränkungen im Saarland für Geimpfte und Genesene

So dürfen sich jetzt nur noch höchstens zehn Personen im eigenen Wohnraum oder Garten bei privaten Zusammenkünften treffen. Die Regel gilt für Geimpfte und Genesene. Kinder unter 14 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, werden nicht mitgezählt.

Harte Einschränkungen für Ungeimpfte

Für Ungeimpfte gelten noch härtere Regeln. Sie dürfen nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt und zwei Menschen aus einem anderen Hausstand zusammenkommen. Diese Maßnahme war bereits am Tag vor Heiligabend in Kraft getreten.

Sorge wegen Omikron-Variante

Bund und Länder hatten sich vergangene Woche angesichts der wegen Omikron drohenden Infektionswelle auf die Verschärfung der Maßnahmen geeinigt. Nach bisherigen Erkenntnissen ist die neue Variante deutlich ansteckender. Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte, Omikron ändere die Spielregeln der Pandemiebekämpfung. „Die Botschaft ist klar: Wir müssen dem Virus durch weniger Kontakte, zusätzliche Tests und mehr Impfungen das Futter nehmen.“ Wirtschaftsministerin und Vize-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sagte, Omikron zwinge zu deutlich mehr Vorsicht und auch zur Zurückhaltung bei Kontakten.

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Keine Tanzveranstaltungen und Großevents mehr

Neben Events in Discos und Clubs sind seit dem 28. Dezember auch vergleichbare Tanzveranstaltungen im Saarland verboten. Events mit mehr als 1.000 Teilnehmer:innen sind ebenfalls untersagt. Neuerungen gibt es zudem an Hochschulen: Für Studierende, die keinen 2G-Nachweis erbringen, muss die Teilnahme am Lehrbetrieb in digitaler Form ermöglicht werden, teilte die Staatskanzlei mit.

Verwendete Quellen:
- Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 23.12.2021