Neue Corona-Verordnung ab Freitag im Saarland: Kleine Änderungen beschlossen

Die saarländische Landesregierung hat kleinere redaktionelle Veränderungen an der Corona-Verordnung im Saarland vorgenommen. Die neuen Regelungen treten bereits am Freitag (15. Oktober 2021) in Kraft:
Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Saarländische Corona-Verordnung leicht geändert 

Die saarländische Landesregierung hat die bislang geltenden Corona-Regelungen im Saarland leicht geändert. In einer aktuellen Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom heutigen Dienstagabend (12. Oktober 2021) heißt es, dass man „kleinere redaktionelle Anpassungen“ vorgenommen habe.

Diese Corona-Regeln im Saarland gelten ab Freitag

Laut Angaben des Gesundheitsministeriums wurden vor allem kleinere Corona-Erleichterungen für Schüler:innen im Saarland beschlossen. So sollen die Testnachweis-Bescheinigungen bis Ende Dezember gültig bleiben.

„Bislang waren Schülerinnen und Schüler von allen Nachweispflichten, die einen Zutrittsnachweis erfordern, ausgenommen, sofern sie regelmäßig an den schulischen Testungen teilnahmen. Die regelmäßige Teilnahme konnte mittels einer Bescheinigung der Schule nachgewiesen werden, welche bisweilen eine Woche gültig war. Mit den kommenden Anpassungen wurde die Gültigkeit des Nachweises der Teilnahme verlängert. Die durch die jeweilige Schule ausgestellte Bescheinigung ist nun nicht mehr länger nur eine Woche, sondern stattdessen längerfristiger, bis zum 22.Dezember, gültig„, heißt es in der Mitteilung des Gesundheitsministeriums.

Gesonderte Corona-Regelungen für Mensen

Neben den Erleichterungen für Schüler:innen wurden gesonderte Regelungen für die Hochschulmensen im Saarland aufgenommen. So ist für den Besuch einer Mensa zukünftig ein zweimal wöchentlicher 3G-Nachweis ausreichend.

Verantwortung für Nachweispflichten

Die Landesregierung will in der neuen Corona-Verordnung zudem die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Nachweispflichten klären. „Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Betreiber und Verantwortliche generell die Einhaltung der Nachweispflichten sicherstellen müssen“, heißt es hierzu vonseiten des Gesundheitsministeriums.

Neue Corona-Verordnung im Saarland tritt am Freitag in Kraft

Die neue Corona-Verordnung im Saarland tritt am kommenden Freitag (15. Oktober 2021) in Kraft. Sie ist laut Angaben des Gesundheitsministeriums bis zum 28. Oktober 2021 gültig.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 12.10.2021