Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab Freitag

Der saarländische Ministerrat hat eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Diese tritt bereits am Freitag (17. Dezember 2021) in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen der Corona-Regelungen für euch zusammengefasst:
Im Saarland tritt am Freitag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Oliver Dietze
Im Saarland tritt am Freitag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Foto: dpa-Bildfunk/Oliver Dietze

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen und einzelne Corona-Regelungen angepasst. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstagnachmittag mit. Die neue Corona-Verordnung im Saarland tritt bereits am Freitag (17. Dezember 2021) in Kraft. Wir haben die wichtigsten Regeländerungen für euch zusammengefasst.

Das sind die Änderungen der neuen Corona-Verordnung im Saarland

Ausnahmen von 2G-Regeln für Sozialkaufhäuser und Hotels

In der angepassten Verordnung wurden Sozialkaufhäuser in den Katalog der Grundversorgung aufgenommen und dürfen fortan ohne 2G-Nachweis besucht werden. Außerdem wurde eine Ausnahme der 2G-Plus-Regelung bei Hotels getroffen: Zug- oder Fluggäste dürfen in Notlagen, zum Beispiel bei nachgewiesenen Verbindungsausfällen, unter 3G in einem Hotel übernachten.

Weiter keine Ausnahmen von Testpflichten für zweifach geimpfte Personen

Weiter keine Ausnahmen von den Testpflichten gibt es für zweifach geimpfte Personen. Auch nicht, wenn diese neben der Grundimmunisierung auch noch eine Genesung nachweisen können. Dazu heißt es vonseiten des Gesundheitsministeriums: „Die bestehenden Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung gelten fort. Weitere Ausnahmen für Personen, die beispielsweise nach erfolgter Grundimmunisierung eine Covid-19 Erkrankung erlitten haben, sollen zeitnah an die sich derzeit entwickelnde wissenschaftliche Erkenntnislage angepasst werden.“ Hierzu sei laut Gesundheitsministerium allerdings eine abschließende Stellungnahme durch das RKI und der Stiko notwendig, damit die Genesung nach Grundimmunisierung als „Booster“ anerkannt werden könne.

Corona-Regeln an Weihnachten, Silvester und Neujahr

Für Heiligabend, Silvester und Neujahr wurden die Ortspolizeibehörden ermächtigt, den Alkoholkonsum sowie das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen. Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zehn Personen sind am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 untersagt.

3G-Regelung für bestimmte Bildungsangebote und Hundeschulen

Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote können ab Freitag wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung stattfinden, vorher galt hier die 2G-Regelung. Zudem wurde bei Hundeschulen unterschieden, dass der Trainingsbetrieb in Innenräumen unter Einhaltung der 2G-, im Außenbereich unter 3G-Regelung möglich ist.

Sonderregeln für Schüler:innen 

Schüler:innen erhalten zum Schulbeginn im Januar eine neue Sonderbescheinigung, wenn sie an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen. In der Ferienzeit muss ein aktueller Testnachweis einer offiziellen Teststelle vorgelegt werden, um als minderjährige Schülerinnen und Schüler von den G-Regeln weiter ausgenommen zu sein.

Verwendete Quellen:
– Informationen des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 16.12.2021