Polizei löst Demo gegen FFP2-Maskenpflicht vor saarländischem Landtag auf

Die Polizei hat am heutigen Donnerstagnachmittag (27. Januar 2022) eine nicht angemeldete Versammlung gegen die neu im Saarland eingeführte FFP2-Maskenpflicht aufgelöst beziehungsweise örtlich verlegt. Rund 40 Personen hatten sich zuvor vor dem Landtag des Saarlandes versammelt.
In Saarbrücken kommt es seit Wochen immer wieder zu Corona-Protesten. Symbolfoto: BeckerBredel
In Saarbrücken kommt es seit Wochen immer wieder zu Corona-Protesten. Symbolfoto: BeckerBredel

Unangemeldete Versammlung gegen FFP2-Maskenpflicht vor dem Landtag des Saarlandes

Am heutigen Donnerstagnachmittag haben sich gegen etwa 15.00 Uhr rund 40 Personen vor dem Landtag des Saarlandes versammelt, um gegen die neu eingeführte FFP2-Maskenpflicht zu demonstrieren. Die Demonstrierenden hatten bereits im Vorfeld öffentlich im Internet zu der Versammlung aufgerufen, sodass auch die Polizei bereits vorab auf die geplanten Proteste aufmerksam wurde. Die Zusammenkunft sei laut saarländischem Landespolizeipräsidium eindeutig als Versammlung einzustufen gewesen. Angemeldet wurde die Versammlung laut Angaben der Polizei jedoch nicht.

Versammlung auf Bannmeile wird von Polizei aufgelöst

Da vor dem Landtag des Saarlandes eine sogenannte Bannmeile errichtet wurde, auf der öffentliche Versammlungen verboten sind, löste die Polizei die Versammlung zunächst auf und verlegte sie örtlich an die Einmündung zur Spichererbergstraße. Im Anschluss wurden dem Demonstrierenden Auflagen erteilt. Dabei weigerten sich laut Angaben der Polizei zwei Versammlungsteilnehmer, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gegen beide wurde ein Verfahren eingeleitet.

Im weiteren Verlauf sollen dann immer mehr kleinere Gruppen von Personen die Versammlung verlassen haben und in Richtung Staatskanzlei gezogen sein. An der Treppe zum Vorplatz der Ludwigskirche sollen die Personen dann in Kleingruppen hängengeblieben sein. In der Folge kam es zu keinen weiteren Kundgebungen mehr.

Polizei bittet um ordnungsgemäße Anmeldung von Versammlungen

Die Polizei betonte am Abend noch einmal die Wichtigkeit der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit, bat aber alle Personen, die eine Versammlung durchführen wollen, diese auch ordnungsgemäß anzumelden. „Die Freiheit, sich zu versammeln, ist ein hohes Rechtsgut. Versammlungen unter freiem Himmel müssen angemeldet werden, damit die zuständigen Behörden für einen sicheren Verlauf der Veranstaltung sorgen können“, erklärte hierzu ein Sprecher der Polizei Saarbrücken.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizei Saarbrücken-Stadt vom 27.01.2022