Saarland passt Corona-Verordnung an: Diese Änderungen gelten ab Freitag

Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Verordnung im Saarland angepasst. Demnach treten ab dem kommenden Freitag (11. Februar 2022) folgende Änderungen in Kraft:
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung im Saarland angepasst. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung im Saarland angepasst. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Verordnung im Saarland angepasst. Demnach treten ab kommendem Freitag (11. Februar 2022) kleinere Änderungen in Kraft. Das betrifft vor allem zwei Bereiche, die wir hier für euch zusammengefasst haben:

Diese Änderungen gelten ab Freitag

Corona-Regeln für Großveranstaltungen werden angepasst

Zunächst kündigte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an, dass man die Corona-Regeln für Großveranstaltungen ändern werde. „Wir haben die Regeln im Saarland für Großveranstaltungen an das angepasst, was bundesweit künftig Geltung haben soll“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) mit Blick auf einen Beschluss der Konferenz der Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdSK).

Demnach unterliegen Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher:innen keinerlei  Auslastungsbegrenzungen. Für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen gilt folgendes: „Größere Veranstaltungen im Innenbereich unterliegen einer Auslastung von 30 Prozent der für die Veranstaltungsstätte ordnungsrechtlich geltenden Personenhöchstzahl und einer Besucherobergrenze von maximal 4.000 Personen, Veranstaltungen im Außenbereich unterliegen einer Auslastung von 50 Prozent und einer Obergrenze von maximal 10.000 Personen„, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums.

Kinder ab einem Jahr sollen sich fortan freitesten können

Eine weitere Anpassung gibt es im Bereich der Absonderungsregeln für Kinder in Kitas ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Diese können sich künftig auch freitesten. Dazu heißt es vonseiten des Gesundheitsministeriums: „Im Bereich der Absonderungsregelungen haben Kinder außerdem bereits ab einem Jahr die Möglichkeit zur Freitestung, da die freiwilligen Testungen in Kitas und Krippen nun seit dieser Woche auch für Kinder ab einem Jahr zur Verfügung stehen. Diese Änderung bezieht sich ausschließlich auf den privaten Bereich, z.B. wenn ein Kind Kontaktperson innerhalb der Familie ist. Ist das Kind Kontaktperson durch einen Fall in einer Einrichtung, gelten die Regelungen der saarländischen Absonderungsverordnung (verpflichtendes Testen statt Absonderung).“

Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung vom 08.02.2022