So hoch ist die Impfquote bei den Lehrkräften im Saarland

Die Impfquote bei den Lehrkräften im Saarland ist außerordentlich hoch. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums liegt sie bei über 96 Prozent. Bildungsministerin Streichert-Clivot (SPD) bezeichnete die Impfbereitschaft des Lehrpersonals als "absolut vorbildlich".
Im Saarland sind über 96 Prozent der Lehrkräfte gegen das Coronavirus geimpft. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Im Saarland sind über 96 Prozent der Lehrkräfte gegen das Coronavirus geimpft. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Impfquote bei Lehrkräften im Saarland sehr hoch

Die Impfquote bei den Lehrkräften im Saarland liegt bei über 96 Prozent. Das berichtet der „SR“ und beruft sich dabei auf Daten des saarländischen Gesundheitsministeriums. Demnach sind 96,6 Prozent des Lehrpersonals mindestens zweimal geimpft. Hinzu kämen noch 1,5 Prozent Genesene. Wie viele der ungeimpften Lehrer:innen sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist nicht bekannt. Das werde nach Angaben eines Sprechers des Gesundheitsministeriums nicht erfasst.

Bildungsministerin Streichert-Clicot: „absolut vorbildlich“

Der Anteil an Impfgegner:innen im Lehrberuf ist im Saarland jedenfalls sehr gering, zur Freude von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD). „Die hohe Impfbereitschaft unter unseren Lehrkräften ist absolut vorbildlich und dafür bin ich dankbar“, sagte Streichert-Clivot.

Booster-Angebote im schulische Umfeld sollen kommen

Derzeit arbeite das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung an Impf- und Booster-Angeboten im Umfeld von Schulen, heißt es zudem in dem „SR“-Bericht. Wie das Impfangebot konkret aussehen soll, steht aber noch nicht fest.

Ungeimpfte Lehrerin klagt vor dem Oberverwaltungsgericht

Unterdessen hat eine ungeimpfte Lehrerin aus dem Saarland einen Normenkontrollantrag gegen die saarländische Corona-Verordnung vor dem Oberverwaltungsgericht gestellt. Die Frau, die sich nicht impfen lassen möchte, sieht sich durch eine „mittelbare Impfpflicht“ vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und dadurch in ihren Grundrechten verletzt. Die Lehrerin macht ihr Begehren daneben auch im Eilrechtsschutz geltend. Mehr Informationen zu dem Fall findet ihr unter: „Lehrerin klagt vor Oberverwaltungsgericht gegen mittelbare Impfpflicht im Saarland“.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Bericht des „SR“