Werden die verschärften Corona-Regeln für das Saarland angepasst?

Am heutigen Donnerstagnachmittag (7. Januar 2021) tagt der Saar-Ministerrat zur Lockdown-Verlängerung. Nach Medieninformationen sollen dabei unter anderem spezielle Ausnahmen diskutiert werden.
Am Donnerstagnachmittag berät sich der Ministerrat zum verschärften Lockdown. Archivfoto: BeckerBredel
Am Donnerstagnachmittag berät sich der Ministerrat zum verschärften Lockdown. Archivfoto: BeckerBredel
Am Donnerstagnachmittag berät sich der Ministerrat zum verschärften Lockdown. Archivfoto: BeckerBredel
Am Donnerstagnachmittag berät sich der Ministerrat zum verschärften Lockdown. Archivfoto: BeckerBredel

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich am Dienstag (5. Januar 2021) auf eine Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar verständigt. Noch am selben Tag kündigte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) an: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden auch hierzulande bis zum 31. Januar verlängert und teilweise sogar noch verschärft.

Ausnahmen für das Saarland

Zu diesem Thema kommt laut „SR“ am heutigen Donnerstagnachmittag der Saar-Ministerrat zusammen. Dabei sollen auch spezielle Ausnahmen für das Saarland diskutiert werden.

Wechselseitige Kinderbetreuung

Nach Sender-Informationen könnte demnach im Saarland zwischen zwei festgelegten Familien eine wechselseitige Kinderbetreuung (Kinder unter 14 Jahren) möglich sein. Laut den Plänen sollen also offenbar zwischen den beiden festgelegten Familien doch mehr Kontakte möglich sein, heißt es im Rundfunkbericht.

Thema 15-Kilometer-Grenze

Darüber hinaus soll es in Bezug zu den Bewegungsbeschränkungen in Super-Hotspots ebenfalls zu einer Lockerung für das Saarland kommen. Womöglich gelte die 15-Kilometer-Grenze hierzulande dann nur für tagestouristische Reisen.

Was als sicher gilt

Wie bereits von Saar-Ministerpräsident Hans angekündigt, sollen die verschärften Corona-Regeln grundsätzlich auch im Saarland greifen. Laut „SR“ habe man sich auf Arbeitsebene bereits darauf verständigt. Das heißt unter anderem: Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person gestattet.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte