Beschlossen: Diese Lockerungen in Deutschland kommen

Deutschland wird in den kommenden Wochen nach und nach seine Corona-Regeln lockern. Das ist der Plan:
Die Schalte findet virtuell statt. Foto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk
Die Schalte findet virtuell statt. Foto: Wolfgang Kumm/dpa-Bildfunk

Bund und Länder haben sich übereinstimmenden Medienberichten zufolge auf einen Lockerungsplan bei den Corona-Regeln geeinigt. Ab dem 20. März sollen alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, wie „Spiegel“ und „Bild“ aus dem Corona-Gipfel vom heutigen Mittwochnachmittag (16. Februar 2022) berichten. Die Beschlüsse müssen von den Bundesländern wohl noch in eigene Verordnungen gegossen werden.

Diese Lockerungsschritte kommen

Die Lockerungen sollen im Dreischritt erfolgen:

Erster Schritt: Keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte und Genesene

  • Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene können wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden. Für Ungeimpfte bleiben die Kontaktregeln bis zum 19. März bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt, gelten weiterhin die Beschränkungen für Ungeimpfte, heißt: Ein Haushalt darf sich höchstens mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder sind ausgenommen.
  • Im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr.

Zweiter Schritt (ab 4. März): Lockerungen in Gastro, Clubs und bei Events

  • In der Gastronomie gilt ab dem 4. März die 3G-Regel. Auch Übernachtungsangebote können dann von Geimpften, Genesenen und Getesteten wahrgenommen werden. Alles unter Berücksichtigung der Lage in den Krankenhäusern.
  • Discos und Clubs dürfen unter 2G-Plus-Regelung wieder öffnen.
  • Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent möglich (höchstens 6.000 Zuschauer:innen), im Außenbereich eine Auslastung von 75 Prozent (höchstens 25.000).

Dritter Schritt (ab 20. März): Alle tiefgreifenderen Maßnahmen fallen – Masken bleiben

  • Alle „tiefgreifenderen“ Corona-Maßnahmen sollen ab dem 20. März entfallen, wenn die Situation des Gesundheitssystems das zulässt.
  • Auch die Homeoffice-Pflicht soll es ab dann nicht mehr geben. Arbeitgeber können Heimarbeit aber weiter anbieten.
  • „Niedrigschwellige Bassischutzmaßnahmen“ wie Maskenpflichten in geschlossenen Räumen, Abstandsgebote und Hygienevorgaben sollen vorerst weiter bestehen bleiben.

Verwendete Quellen:
– Spiegel
– Bild
– eigener Bericht