Bund-Länder-Gipfel: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Am heutigen Donnerstag (18. November 2021) haben sich Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie verständigt. Die wichtigsten Beschlüsse vom Bund-Länder-Gipfel im Überblick:
Angela Merkel (CDU) stellte die wichtigsten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vor. Foto: Steffen Kugler/dpa-Bildfunk
Angela Merkel (CDU) stellte die wichtigsten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vor. Foto: Steffen Kugler/dpa-Bildfunk

Bund-Länder-Gipfel mit neuen Corona-Beschlüssen

Bund und Länder haben sich am heutigen Donnerstag über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Pandemie geeinigt und weitere Corona-Beschränkungen auf den Weg gebracht.

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Wir haben die wichtigsten Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels für euch zusammengefasst:

Impfpflicht für Pflegeberufe

Der Bund soll eine Impfpflicht für Pflegerufe auf den Weg bringen. Demnach wollen die Länder die Beschäftigten unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und mobilen Pflegediensten zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen gelten. „Die Länder bitten den Bund dies schnellstmöglich umzusetzen“, heißt es dazu in dem Bund-Länder-Beschluss.

Flächendeckende 2G-Regelung und neue Schwellenwerte

Bund und Länder haben sich auf neue Schwellenwerte geeinigt, bei deren Überschreiten schärfere Corona-Maßnahmen greifen sollen. Orientierungsgröße soll die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patient:innen pro 100.000 Einwohnenden in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Der Bund-Länder-Beschluss sieht künftig folgende Grenzwerte für Beschränkungen vor:

  • Hospitalisierungsrate ab 3: Liegt die Hospitalisierungsrate über 3, gilt in dem betroffenen Bundesland flächendeckend 2G. Das heißt, dass der Zugang beispielsweise zu Veranstaltungen und zu Gaststätten, nur für Geimpfte oder Genesene offen ist.
  • Hospitalisierungsrate ab 6: Ab dem Wert von gilt das sogenannte 2G-Plus. Demnach ist der Zugang weiter auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Diese brauchen dann auch noch zusätzlich einen negativen Testnachweis.
  • Hospitalisierungsrate ab 9: Ab einem Wert von 9 sollen die betroffenen Bundesländer härtere Corona-Beschränkungen ergreifen dürfen, wie beispielsweise Kontaktbeschränkungen oder Veranstaltungsverbote.

3G-Regel im ÖPNV

Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll bundesweit die 3G-Regel zusätzlich zur Maskenpflicht eingeführt werden. Demnach hätten nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang zu den Verkehrsmitteln. Ungeimpfte Passagiere sollen ohne negativen Test hingegen keine Busse und Bahnen mehr benutzen dürfen.

3G am Arbeitsplatz soll kommen

Auch am Arbeitsplatz soll die 3G-Regelung kommen, sofern betriebliche Gründe das nicht unmöglich machen. Der Bund soll eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen. Arbeitgeber:innen sollen künftig die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren und dokumentieren.

Wirtschaftshilfen für Unternehmen sollen verlängert werden

Die in der Corona-Krise besonders belasteten Unternehmen erhalten länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll zudem „flexibilisiert“ werden. Wie das genau aussieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Tägliche Testpflichten in Alten- und Pflegeheimen

In Alten- und Pflegeheimen gilt für die Mitarbeitenden künftig eine tägliche Testpflicht. Das gilt auch in Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Personen.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel vom 18.11.2021