Bundeskabinett beschließt Soforthilfe für Gaskunden im Dezember

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch (2. November 2022) eine milliardenschwere Soforthilfe für Gaskunden beschlossen. Das sind die Pläne:
Gaskund:innen sollen im Dezember eine Soforthilfe erhalten. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Gaskund:innen sollen im Dezember eine Soforthilfe erhalten. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Im Zuge einer vom Bundeskabinett beschlossenen Soforthilfe soll für Gaskunden im Dezember die Pflicht entfallen, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich einem Papier zufolge auf etwa neun Milliarden Euro. Unter anderem aufgrund des Bürokratieaufwands verzichte man auf eine Besteuerung.

Vermietende sollen Entlastung an Mieter:innen weitergeben

Für Mietverhältnisse sieht der Plan folgendes vor: Vermieter:innen sollen die Entlastung mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 an die Mieter:innen weitergeben. Wer bereits seit Frühjahr 2022 erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leistet, soll im Dezember von der Pflicht zur Leistung eines Erhöhungsbetrages befreit werden.

Die Regelung bei Neuverträgen

Da die Abschläge bei Neuverträgen mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasst sind, gibt es dabei eine Sonderlösung. „Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit.“

Beratungen in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus

Der Gesetzesentwurf zur „Soforthilfe“ geht nun in parlamentarische Beratungen. Am 10. und 11. November soll der Bundestag zustimmen, am 11. November der Bundesrat. Dazu sei eine Sondersitzung nötig.

Der Zeitplan für die Umsetzung der Soforthilfe

Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein. Die Versorger sollen dann bis Mitte November die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21. November sollen die Erdgaslieferanten auf ihren Internetseiten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt geben. Der Staat soll die Erstattung der Abschläge dann zum 1. Dezember an die Versorger zahlen.

Überbrückung bis zur Gaspreisbremse

Die Einmalzahlung soll als Überbrückung dienen, bis im März die Gaspreisbremse für Haushalte greift. Die Bundesregierung strebt dazu aber eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar an, so das Papier. Was das genau bedeutet, ist unklar. Die Versorger hatten betont, dass eine Gaspreisbremse vor März nicht zu schaffen sei.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur