Mordprozess um zwei getötete Polizeikräfte bei Kusel beginnt: 39-jähriger Saarländer angeklagt

Am heutigen Dienstag (21. Juni 2022) beginnt der Prozess gegen den 39-jährigen Andreas S. vor dem Landgericht Kaiserslautern. Dem Mann aus dem Saarland wird vorgeworfen, Ende Januar zwei Polizeikräfte ermordet zu haben. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess um den Polizistenmord bei Kusel. Archivfoto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Am heutigen Dienstag beginnt der Prozess um den Polizistenmord bei Kusel. Archivfoto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Prozess um Polizistenmord bei Kusel beginnt: Mann aus dem Saarland angeklagt

Viereinhalb Monate nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeikräfte während einer Kontrolle in der Nähe von Kusel beginnt am heutigen Dienstag (9.00 Uhr) der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der 39-jährige Andreas S. aus dem saarländischen Spiesen-Elversberg ist vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes angeklagt.

Vorerst sind 14 Verhandlungstermine bis zum 9. September 2022 vorgesehen. Bei dem Verfahren, das unter dem Aktenzeichen“4 Ks 6035 Js 21467/22″ läuft, sind mehrere Sachverständige sowie eine Vielzahl von Zeug:innen geladen.

Andreas S. soll zwei Polizeikräfte getötet haben

Dem 39-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Januar 2022 den 29-jährigen Polizeioberkommissar Alexander K. und die 24-jährige Polizeianwärterin Yasmin B. mit mehreren Schüssen getötet zu haben. Die Tat sorgte deutschlandweit für großes Entsetzen. (Eine Übersicht mit allen SOL.DE-Artikeln zum Polizistenmord bei Kusel finden ihr unter: „Alle Informationen rund um den Polizistenmord bei Kusel“.) 

Staatsanwaltschaft geht von Mord aus

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zwei Morde vor, geht also neben der vorsätzlichen Tötung der beiden Polizeikräfte auch vom Vorliegen sogenannter Mordmerkmale nach Paragraf 211 Strafgesetzbuch aus. Konkret klagt die Staatsanwaltschaft den 39-jährigen Andreas S. an, „aus Habgier und um eine Straftat zu verdecken“ getötet zu haben.

Der Angeklagte soll in der Tatnacht mit dem 33-jährigen Florian V. zur Jagdwilderei unterwegs gewesen sein. Als er von den Polizeikräften kontrolliert wurde, soll er diese erschossen haben, um die vorher begangene Jagdwilderei zu verdecken und einen von ihm betriebenen Wildhandel zu schützen.

Komplize wegen Jagdwilderei und versuchter Strafvereitelung angeklagt

Geschossen haben soll nur der 39-Jährige. Die Mordvorwürfe gegen Florian V. wurden hingegen fallen gelassen. Ihm wird lediglich Jagdwilderei sowie eine versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. So soll der 33-Jährige beim Verwischen der Spuren geholfen haben. Die beiden verdächtigen Männer aus dem Saarland wurden wenige Stunden nach der Tat in Sulzbach festgenommen. Dort wurden auch die mutmaßlichen Tatwaffen aufgefunden und sichergestellt.

Andreas S. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe

Sollte das Gericht der Anklage am Ende des Prozesses folgen und den angeklagten Andreas S. wegen Mordes verurteilen, so würde das eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Diese könnte frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte
– eigene Recherche