Bekannte Marke ruft bestimmte Gebäck-Produkte wegen Metallfremdkörpern zurück – auch in Rheinland-Pfalz verkauft

Derzeit liegt für zwei bestimmte Käsegebäck-Produkte einer bekannten Marke ein Produktrückruf vor - wegen möglicher Fremdkörper. Auch in Rheinland-Pfalz waren die Snacks im Verkauf.
Zwei bestimmte Käsegebäck-Produkte werden derzeit zurückgerufen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk
Zwei bestimmte Käsegebäck-Produkte werden derzeit zurückgerufen. Symbolfoto: dpa-Bildfunk

Alnatura ruft bestimmte Käsegebäck-Produkte zurück

Wegen möglicher Metallfremdkörper ruft der Bio-Händler Alnatura momentan zwei Käsegebäck-Produkte zurück. Das geht aus dem Portal „lebensmittelwarnung.de“ mit Stand vom Montag (26. August 2024) hervor. Den Angaben zufolge waren die Snacks auch in Rheinland-Pfalz im Verkauf.

Rückruf für „Ziegenkäse-Gebäck“ und „Käsegebäck Gouda“

Laut Herstellermitteilung auf „lebensmittelwarnung.de“ handelt es sich bei den vom Rückruf betroffenen Produkten um „Alnatura Käsegebäck Gouda“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2025 bis 15.05.2025 und dem „24/7 BIO Ziegenkäse-Gebäck“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2025 bis 23.04.2025. Nach Angaben des Unternehmens könne nicht ausgeschlossen werden, dass in den Snack-Packungen Metallfremdkörper enthalten seien.

So sehen die betroffenen Produkte aus. Fotos: Alnatura Produktions- und Handels GmbH

Auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland verkauft

Die betroffene Sorte „Alnatura Käsegebäck Gouda“ war der Mitteilung zufolge fast bundesweit in Alnatura-Märkten und „weiteren Handelsketten“ im Verkauf. Auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland gab es das Produkt in den Regalen. Das Ziegenkäse-Gebäck sei hingegen nur in Alnatura-Märkten erhältlich gewesen.

Produkte sollten nicht verzehrt werden – Rückgabe im Markt möglich

Kund:innen, die eine der Packungen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben, sollten den Inhalt nicht verzehren. Die Produkte könnten in den jeweiligen Markt zurückgebracht werden, teilte Alnatura mit. Es gebe dann Ersatz. Andere Produkte oder Packungen mit abweichenden Mindesthaltbarkeitsdaten seien von dem Rückruf nicht betroffen.

Verwendete Quellen:
– lebensmittelwarnung.de