Dashcam in Deutschland: Sinnvoll, oder nicht?

Die Dashcam zeichnet während der Fahrt das Geschehen auf. Sie wird bei Autos auf dem Armaturenbrett montiert, ist aber auch für Motorräder geeignet.
(Foto: unsplash.com)
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Wer sie nutzen möchte, kann mit einer Handyhalterung Motorrad oder Moped schnell flott machen. Aber lohnt sich das überhaupt? Und wenn ja, ist es auch legal? Immerhin gibt es das Persönlichkeitsrecht und nicht jeder darf einfach so gefilmt werden.

Was kann die Dashcam und warum kommt sie überhaupt zum Einsatz?

Im Jahr 2021 gab es 2,31 Millionen Unfälle im Straßenverkehr, bei denen 2.562 Personen ums Leben kamen. Nicht immer ist der Schuldige eines Unfalls gleich auszumachen. Beschuldigen sich die Beteiligten gegenseitig, kann es für die Ermittler schwierig werden. Die Dashcam kann in dieser Situation eine Hilfe sein, denn sie rekonstruiert den Unfall. In Großbritannien setzen die Behörden darauf, Dashcams sind gern gesehen.
Sie kommt auch hierzulande überwiegend zum Einsatz, um Unfallhergänge aufzuzeichnen und als Beweismittel zu verwenden. Darüber wird allerdings heftig diskutiert, denn der Einsatz könnte datenschutzrechtliche Probleme mitbringen. Es ist in Deutschland nicht erlaubt, dritte Personen ohne deren Einwilligung aufzuzeichnen. Ebenfalls ist es nicht gestattet, Videos von anderen Verkehrsteilnehmern im Internet zu veröffentlichen.
Andererseits kennen wir das Thema „unerwünschte Aufnahmen“ nur zu gut vom lästigen Blitzer, der Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Foto festhält. Diese Daten werden aber nur für einen bestimmten Anlass genutzt und dann wieder gelöscht. Ebenso muss es auch bei Dashcams laufen. Die Aufnahmen dürfen weder veröffentlicht werden, noch ist eine unbegrenzte Speicherung datenschutzkonform.

Welche Arten von Dashcams gibt es überhaupt?

Die Dashcam ist die moderne Form des „Car-Camcorders“. Die Umbenennung war sinnvoll, denn nicht nur Autofahrer nutzen die kleinen Kameras. Viele Motorradfahrer haben eine spezielle Halterung an ihrem Bike oder nutzen eine in den Helm integrierte Dashcams. Dabei geht es nicht immer um Sicherheit, manchmal sind es auch rasante Fahrten, die später gezeigt werden sollen.
Ursprünglich stammt die Idee des Filmens von der hessischen Polizei. Um Gewaltattentate auf Gesetzeshüter zu verhindern und aufklären zu können, wurden Body- und Carcams genutzt. Einerseits dienten sie als Abschreckung, andererseits als Beweismittel. Mitte 2013 wurden Dashcams dann auch für Privatpersonen interessant, der Umsatz in der Branche stieg.
Noch ist nicht klar, wie effektiv der Einsatz wirklich ist. Im Fall eines Unfalls kann die Dashcam sehr hilfreich sein. Wer nun damit Falschparker bei der Polizei anzeigen möchte, wird sich großen Ärger einhandeln. Es ist Privatpersonen nicht erlaubt, Verbrechen zu filmen und auf dieser Basis Anzeige zu erstatten. Auch wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, ist dieser Vorgang nicht zulässig. Einzig die Polizei hat das Recht, Videomaterial zur Beweisfindung zu erstellen.

Bußgeld durch Dashcam – unzulässige Verwendung ist ein Problem

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil festgehalten, dass anlasslose Daueraufzeichnungen nicht mit dem deutschen Datenschutz vereinbar sind. Dashcam-Aufnahmen können aber grundsätzlich vor Gericht zur Beweissicherung eingesetzt werden. Aber wann ist eine Aufnahme anlasslos und wann besteht ein Anlass? Immerhin wissen wir im Vorfeld nicht, wann ein Verkehrsrowdy plötzlich einen Unfall verursacht.
Moderne Dashcams arbeiten mit Sensoren. Sie springen automatisch an, wenn es zu Rucklern oder ungewohnten Bewegungen kommt. So zeichnen sie einen Unfallhergang auf, nicht aber die unfallfreie Zeit im Straßenverkehr. Dieser Vorgang ist zulässig. Nicht erlaubt ist es hingegen, während der gesamten Fahrt zu filmen und die Aufzeichnungen nicht zu löschen. Wird die Dashcam nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt, kann es zu Bußgeldern kommen. Bis zu 20 Millionen Euro können verhängt werden, diese Zahl ist bislang aber theoretisch. In den meisten Fällen werden Bußgelder im geringen Rahmen verhängt, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Vor Gericht verwertbar, oder nicht? Was bringen Dashcam-Aufnahmen wirklich?

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es verboten, anlasslos mit der Dashcam aufzuzeichnen. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, muss jedoch nach Interessen abgewogen werden. Es kann passieren, dass die Dashcam-Aufnahmen trotz unerlaubter Nutzung verwendet werden. Ein Beweisverwertungsverbot ist nicht zwingend, wenn das Persönlichkeitsrecht dritter Personen verletzt wird. Es kann aber passieren, dass trotz Verwendung des Materials ein Bußgeld gegen den Ersteller der Aufnahmen verhängt wird.

Dürfen Videos von der Dashcam ins Netz gestellt werden?

Manche Verkehrserlebnisse sind so gravierend, dass sie auch für Dritte interessant sein können. Der Drängler auf der Autobahn oder der rücksichtslose Fahrradfahrer sorgen bei YouTube und Co. für Klicks. Erlaubt ist eine Veröffentlichung der Videos aber nur in wenigen Fällen. Sind keine Personen oder Kennzeichen zu erkennen, dürfen Dashcam-Videos veröffentlicht werden. Auch wenn die zu sehenden Personen eine (schriftliche) Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben, ist die Verbreitung legitim.
Wenn Kennzeichen oder Personen im Video zu erkennen sind, tritt das Kunsturhebergesetz in Kraft. Es besagt, dass jeder Mensch das Recht am eigenen Bild hat. Dabei spielt es keine Rolle, von wem das Bild aufgezeichnet wurde. Werden Kennzeichen oder Gesichter vollständig unkenntlich gemacht, ist eine Veröffentlichung erlaubt.

Passende Dashcam wählen und legal verwenden

Nicht jede Kamera ist als Dashcam zulässig. Wer einfach das Handy aufs Armaturenbrett legt, wird damit vor Gericht Probleme bekommen. Wenn es darum geht, im Straßenverkehr aufzuzeichnen, gibt es klare gesetzliche Vorgaben und Regelungen in Deutschland. Um diese bestmöglich einzuhalten, sollte eine Dashcam speziell für den Einsatz im Straßenverkehr konzipiert werden.
Das bedeutet, dass sie nicht anlassbezogen aufnimmt, sondern nur im Notfall. In der Kamera ist ein Beschleunigungs- und Bewegungssensor verbaut, der bei einer Vollbremsung oder einem Ruck die Kamerafunktion aktiviert. Es werden Uhrzeit und Datum gespeichert, um die Unfallsituation festzuhalten. Mit der sogenannten „Loop-Funktion“ kann die Dashcam datenschutzkonform arbeiten. Nach kurzer Zeit werden Aufnahmen wieder gelöscht, sofern sie nicht extern gespeichert werden.

Fazit: Dashcam kann sinnvoll sein, aber auch zu Problemen führen

Um einen Unfallhergang nachzuweisen, ist die Dashcam ein Segen. Sie dient als Beweismittel, wenn die Gegenseite die Unfallbeteiligung oder Schuld leugnet. Wer sorgfältig mit der Dashcam umgeht und das Gesetz beachtet, kann sie problemlos nutzen. Strafbar ist es, wenn Videos ohne Zustimmung von zu sehenden Personen ins Internet gestellt werden. Auch wenn es sich nur um eine Aufzeichnung eines Ausflugs handelt, kann es Probleme geben. Wichtig ist außerdem, dass Videos nicht permanent gespeichert, sondern immer wieder gelöscht werden. Kommt es zu einem Unfall, sollte die Polizei unmittelbar über die Existenz der Dashcam und mögliche Aufzeichnungen informiert werden.