Ordnungsamt bittet, die stillen Feiertage zu respektieren
Stille Feiertage im November und Dezember respektieren
An stillen Feiertagen gelten besondere Einschränkungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Neben den kommenden Feiertagen zählt auch der Karfreitag dazu. Für die stillen Feiertage Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (19. November), Totensonntag (26. November), Heiligabend (24. Dezember) sowie den ersten und zweiten Weihnachtstag bittet das Ordnungsamt um die Respektierung der Feiertagsruhe. Bis 11.00 Uhr soll wie an Sonntagen alles unterlassen werden, was die Gottesdienste stören kann. Außerdem bestehen Einschränkungen und teilweise Verbote für Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem religiösen Charakter dieser Feiertage entsprechen.
Was ist an den stillen Feiertagen verboten?
Besonders gilt das für Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen an Allerheiligen sowie am Volkstrauer- und Totensonntag ab 04.00 Uhr und Sportevents, die bis 13.00 Uhr nicht zulässig sind. An Heiligabend sind sie ab 13.00 Uhr nicht mehr erlaubt. An Weihnachten gilt das Verbot von Tanzveranstaltungen von Heiligabend, 13.00 Uhr, bis zum ersten Feiertag um 16.00 Uhr.
Gleichzeitig weist das städtische Ordnungsamt darauf hin, dass an Allerheiligen reine Unterhaltungsveranstaltungen ab 20.00 Uhr wieder möglich sind. Verstöße gegen die Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sind Bäckereien an Allerheiligen geöffnet?
Allerheiligen ist in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in drei weiteren Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet: Der Handel muss an diesem Tag geschlossen bleiben. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Bäcker und Blumenläden.
Ob Bäckereien am Feiertag öffnen, ist ihnen selbst überlassen. Gesetzlich ist aber festgelegt, dass diese nur fünf Stunden öffnen dürfen. Ihre Öffnungszeiten können die Betriebe aber selbst festlegen.
Was wird an Allerheiligen gefeiert?
Allerheiligen ist der katholische Gedenktag für die Heiligen. In fünf Bundesländern (Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) ist es ein gesetzlicher Feiertag und ein sogenannter stiller Feiertag. Es dürfen dann keine öffentlichen Tanzveranstaltungen durchgeführt werden, laute Musik ist verboten.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung Stadt Trier (19.10.2023)
– Informationen vom Ministerium des Innern und für Sport
– eigener Bericht