Saarandweit
Gesetzesänderung: Geschäfte bleiben im Saarland an Heiligabend zu
Di., 05. Dezember 2017, 19:45 Uhr

Symbolfoto: BeckerBredel
Der 24. Dezember fällt auf einen Sonntag, wegen einer Regelung aus den 50er Jahren hätten die Geschäfte deshalb öffnen können.
Einstimmig verabschiedete der saarländische Landtag gestern (4. Dezember 2017) jedoch eine Gesetzesänderung, die das verhindert.

Die Geschäfte im Saarland bleiben am 24. Dezember zu. Foto: BeckerBredel
Davon ausgenommen sind Betriebe, für die bereits Sonderregelungen an Sonntagen gelten, etwa Bäckereien. Die dürfen auch an Heiligabend öffnen.
Mit Verwendung von SZ-Material.