Street Food
Do., 18. Juli 2019, 12:00 Uhr
An diesem Wochenende, von Freitag (19. Juli 2019) bis Sonntag (21. Juli 2019), findet im Bürgerpark das mittlerweile 5. Street Food Festival Saarbrücken statt. Alle wichtigen Infos bezüglich der Food Trucks, Öffnungszeiten, Parkplätze und mehr haben wir hier für euch zusammengefasst.
Unter anderem jamaikanische Spezialitäten gibt es in diesem Jahr auf dem 5. Saarbrücker Street Food Festival. Foto: Stefan Weissig/SOL.DE
Auch in diesem Jahr geht es beim 5. Street Food Festival im Saarbrücker Bürgerpark wieder auf kulinarische Weltreise. Freuen dürfen sich die Besucher laut Veranstalter auf „internationale Genüsse“. Was das konkret bedeutet, zeigt unsere Übersicht der Food-Trucks.
Street Food Festival Saarbrücken: Diese Food Trucks kommen
Im Zentrum des Festivals stehen bei der diesjährigen Edition selbstverständlich erneut die Food Trucks. Insgesamt 53 davon warten auf die hungrigen Gäste, darunter:
• The Taste of Afro Caribbean Grill (jamaikanische Spezialitäten)
• Futo-Buri (Sushi-Burritos)
• Santiago Latino Grill (lateinamerikanische Spezialitäten)
• FackelMeister (BBQ-Spieße)
• Mr. Froopy (Frozen Joghurt Deluxe)
• Frittenwerk (kanadische Poutine)
Die detaillierte Liste der Food-Trucks gibt es hier zu sehen:
Einige der „rollenden Küchen “stellte der Veranstalter bereits im Vorfeld auf Facebook genauer vor. So beispielsweise die Caphe Kitchen Bar. Dort können Hungrige „brutzelnde Pfannkuchen aus Vietnam“ (bánh xèo) probieren.
Doch Essen ist nicht alles, was das Festival in Saarbrücken zu bieten hat. Darüber hinaus verspricht das Programm unter anderem auch noch Live-Musik und diverse „Live-Tastings“ - etwa „Sushi meets Kobe“. Für die Kleinen haben die Veranstalter ein Kinderprogramm auf die Beine gestellt.
Saarbrücken: Öffnungszeiten und Eintritt beim 5. Street Food Festival
Geöffnet hat das Festival am Freitag von 17 bis 23 Uhr, am Samstag von 12 bis 23 Uhr und am Sonntag von 12 bis 21 Uhr. Der Eintritt kostet drei Euro für das komplette Wochenende. Kinder können das Event kostenlos besuchen.
Saarbrücker Street Food Festival: Parken
Das Festival findet im Bürgerpark statt. Kostenlose Parkplätze, die in Fußnähe erreichbar sind, sind dort rar gesät. Ausreichend Plätze sind hingegen auf den umliegenden, kostenpflichtigen Parkflächen vorhanden. So etwa den Parkhäusern an der Congresshalle oder am Cinestar-Kino (beides Q-Park).
Die Veranstalter empfehlen allerdings eine frühzeitige Anreise, da vor der Congresshalle am Wochenende (Freitag bis Sonntag) jeweils Open-Air-Events stattfinden.
Verwendete Quellen:
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Bis zu 32 Grad
Do., 18. Juli 2019, 13:20 Uhr
Pünktlich zum Wochenende wird's wieder sommerlich warm im Saarland. Allerdings versteckt sich die Sonne dabei oftmals hinter Wolken.
Es wird warm im Saarland, am Himmel ziehen jedoch Wolken auf. Archivfoto: BeckerBredel
Schon am heutigen Donnerstag (18. Juli) lässt sich ein Trend erkennen, der sich in den kommenden Tagen durchsetzen wird. Gerade zum Nachmittag hin ziehen vermehrt Wolken auf. Dabei ist jedoch warm bei bis zu 29 Grad.
Gegen Abend kann es zu einzelnen Schauern und Gewittern kommen. Später in der Nacht ist es allerdings trocken. In Ballungsgebieten bleibt es etwa 16 Grad warm, außerhalb kann es auf etwa 12 Grad abkühlen.
Dieses Wetter setzt sich auch am Freitag fort. Es ist wechselnd bewölkt oder sonnig. Örtlich kann es zu Schauern kommen, in deren Umgebung der Wind mit starken Böen weht. Die Temperaturen bleiben bei etwa 28 Grad. Nachts bleibt es überwiegend trocken, dabei kühlt es auf 11 bis 16 Grad ab.
Auch am Samstag gibt es zunächst sonnige Abschnitte, im Verlauf des Tages ziehen jedoch Wolken und Schauer auf. Es wird wieder richtig warm: Bis zu 32 Grad erwarten das Saarland. Die letzten Regengüsse und Gewitter ziehen erst in der Nacht ab. Einzelne Wolkenfelder durchziehen den sonst klaren Himmel bei 14 bis 17 Grad.
Der Mix aus Sonne und Wolken bleibt auch bis zum Sonntag im Saarland. Allerdings bleibt es trocken bei einer Höchsttemperatur von 31 Grad. In der Nacht ziehen die Wolken sich zurück, es kühlt auf maximal 16 Grad ab.
Verwendete Quellen:
• Deutsche Presseagentur
• Deutscher Wetterdienst
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Verlosung
Do., 11. Juli 2019, 14:00 Uhr
Vor beeindruckender Kulisse - nämlich im Amphitheater in Trier - tritt Ende Juli die Mittelalter-Band In Extremo auf. SOL.DE verlost für das Konzert 2x2 Gästeliste-Plätze!
In Extremo tritt im Juli in Trier auf - und du kannst live mit dabei sein! Foto: PR.
„Carpe Diem“ dieses lateinische Sprichwort bekommt man ja immer dann gerne zu hören, wenn es darum geht, einer gewissen gesellschaftlichen Erwartungshaltung zu entsprechen – erledige Deine Aufgabe, liefere ab, häng nicht rum, sei fleißig, trödel nicht, konzentriere Dich auf das Wesentliche usw …
Alles Eigenschaften, die so gar nicht mit einem gepflegten Krug Met, einem zünftigen Feuer, einem ordentlichen Paukenschlag und einem ausgelassenen Tanz einhergehen wollen. Dabei muss man doch als lebendiger Mensch auch einfach mal im wahrsten Sinne des Wortes den Tag zur Nacht machen – schon ist man mitten drin, im Burgentour-Fieber von und mit IN EXTREMO!
CARPE NOCTEM - BURGENTOUR 2019
Unter diesem Banner werden die Spielleute von IN EXTEMO auch 2019 die mittelalterlichen Burgen und Schlösser des Landes verzaubern und ihr Publikum auf eine einzigartige Reise in ihre eigene musikalische Vergangenheit mitnehmen!
Für 2019 werden die Sieben ein ganz besonderes Programm für ihre Fans vorbereiten – man darf sehr gespannt sein und sich auf einige schon lange nicht erhörte Lieder freuen! In Trier tritt die Gruppe vor einmaliger Kulisse im Amphitheater auf.
In Extremo kommt am 26. Juli nach Trier - und du kannst live mit dabei sein! SOL.DE verlost 2x2 Gästeliste-Plätze. Einfach unten stehendes Formular ausfüllen und mit etwas Glück dabei sein. Teilnahme bis zum 18. Juli, 23.59 Uhr. Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber" genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 11.07.2019, 14.00 Uhr, bis zum 18.07.2019, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Ausfüllen des Gewinnspielformulars auf SOL.DE notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben: 2x2 Gästeliste-Plätze für das Konzert von In Extremo im Amphitheater in Trier. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Abwicklung an die Firma Poppconcerts weitergegeben werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
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Saarbrücken
Do., 18. Juli 2019, 14:01 Uhr
Ein Spiegel TV-Beitrag über „Saarbrooklyn" hat in Saarbrücken für Ärger gesorgt. Das Video zeichnet ein sehr negatives Bild der Landeshauptstadt, in der vor allem Arbeitslosigkeit, Armut und Drogenabhängigkeit für Unzufriedenheit sorgen. Doch in Saarbrücken regt sich Widerstand. Die Initiative „I love SB" will ein identitätsstiftendes Zeichen setzen - mit Buttons für einen guten Zweck.
Die „Saarbrooklyn-Buttons" sind Teil einer Charity-Aktion im Nachgang des Spiegel-TV Berichts über Saarbrücken. Foto: I love SB.
„I love SB" hat sich den schönen Seiten von Saarbrücken verschrieben. Auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichen die Kreativschaffenden Good News und Fotos der Stadt. Sie wollen damit gegen einen Journalismus vorgehen, der bewusst verzerrt und zuspitzt, sich auf die negativen Nachrichten konzentriert und schwarzmalt.
Ein Zeichen setzen für die Heimatstadt
Eben diese Form der Berichterstattung wird dem Spiegel TV-Beitrag von vielen Seiten vorgeworfen. Auch wenn dieser sich bewusst auf die Schattenseiten konzentriert, hinterlässt der Bericht den Eindruck, in Saarbrücken sei alles schlecht.
Die Gruppe will den Saarbrückern darum eine Möglichkeit geben, ein Zeichen für ihre Stadt zu setzen und sich mit ihr und miteinander zu solidarisieren. „Denn wir sind Saarbrücker, wir leben gerne hier und es wäre toll, wenn wir noch enger zusammen rücken würden und jetzt nicht in Sack und Asche gehen, nur weil ein Privatsender meint, uns im Rest der Republik bashen zu müssen."
Stattdessen solle man stolz auf seine Heimatstadt sein. Um das zu zeigen, hat die Initiative einen Button designt, auf dem der Spitzname der Stadt „Saarbrooklyn" zu lesen ist. In dem Spiegel TV-Beitrag erscheint es, als sei dies ein Schimpfwort für die Landeshauptstadt, als würde man mit dem Namen den „Randbezirks-Charakter" der Stadt hervorheben.
Dabei ist Brooklyn nicht die Bronx. Dort leben zwar auch Sozial-Schwache, aber der Stadtteil mausert sich immer mehr zu einem modernen und alternativen Viertel, in dem viele Studenten und Kreative zu Hause sind. Saarbrücken mit Brooklyn zu vergleichen ist also keineswegs als Beleidigung gemeint, sondern stellt vielmehr die Vielfalt der Stadt dar. Mit den Buttons soll so also ein Zeichen gesetzt, ein Gemeinschaftsgefühl erzeugt und auch ein Stück weit Wiedergutmachung am Stadt-Image geleistet werden.
Saarbrooklyn-Buttons auf Spendenbasis - für einen guten Zweck
Wer sich mit Saarbrücken solidarisieren möchte, bekommt die Pins bei Tante Guerilla, Tabula Rosa und Henry's Eismanufaktur, in der man sie ab der kommenden Woche auf zu einem „Saarbrooklyn-Eis" dazu bekommt. Außerdem werden sie bei der Nacht der schönen Künste (19. Juli) im Garelly-Haus und über die Facebook-Seite von I love SB angeboten. Und auch virtuell können Facebook-User mit einem Profilbild-Button ein Zeichen für den Zusammenhalt der Saarbrücker setzen.
Die Buttons sind kostenlos, denn die Gruppe möchte keinen Cent an den handgemachten Pins verdienen. Stattdessen bitten sie um eine Spende in eigenem Ermessen; auch Henry's wird einen Teil der Erlöse aus dem Saarbrooklyn-Eis spenden. Das Geld geht an den Kältebus, Ingos kleine Kältehilfe und die Saarbrücker Tafel. Denn natürlich sind die Zustände an den Brennpunkten, die der Spiegel TV-Bericht zeigt, real. Statt aber reumütig und resigniert den Kopf einzuziehen, soll dort geholfen werden, wo die Probleme konkret angegangen werden.
Verwendete Quellen:
• Facebook: I love SB
• Eigene Artikel
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Peter Demmer (SPD)
Do., 18. Juli 2019, 11:39 Uhr
Nach Vorfällen auf der Emmes und in Freibädern der Stadt fordert Saarlouis Oberbürgermeister Peter Demmer mehr Polizisten für die Kreisstadt. Zustimmung kommt von der Gewerkschaft der Polizei.
Auf der Emmes hat es in diesem Jahr deutlich mehr Straftaten und Zwischenfälle als im Vorjahr gegeben. Foto: Chris Schäfer/SOL.DE.
In einem Schreiben an Saarlands Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat der Oberbürgermeister von Saarlouis, Peter Demmer (SPD), mehr Polizeibeamte gefordert. Lediglich mit zusätzlichen Stellen in der Vollzugspolizei könne in Zukunft Sicherheit gewährleistet werden.
„Nur ein Mehr an Beamten auf der Straße bringt ein Mehr an Sicherheit und die Gewähr, dass wir auch noch in Jahren Herr der Lage in unseren Städten und Gemeinden sind“, heißt es in dem Brief, aus dem unter anderem der „SR" zitiert. Abends und am Wochenende sei die Situation besonders heikel, da gerade dann kaum noch Personal in der Stadt vorhanden sei.
Emmes und Freibäder als Beispiele genannt
Demmer nennt Vorfälle am Morgen nach dem Volksfest Emmes als Beispiel. „In der angrenzenden Altstadt kam es in den frühen Morgenstunden der Festtage immer wieder zu massiven Problemen mit Jugendbanden, die allesamt Migrationshintergrund haben. In einem Fall musste die Polizei den ,geordneten Rückzug’ antreten, da das polizeiliche Gegenüber derart in der Überzahl war, dass die Unversehrtheit der Beamtinnen und Beamten gefährdet war", so der Oberbürgermeister.
Zudem gebe es laut Demmer eine gefühlte Zunahme von schweren Straftaten an den Bahnhöfen von Saarlouis. „Von den Problemen, die wir hier im Kreis bei Sommerwetter in unseren Freibädern mit französischen Jugendlichen haben, will ich erst gar nicht berichten." Das habe man in den Medien verfolgen können. Demmer fordert hier „kostenintensive Maßnahmen".
Er selbst war 39 Jahre bei der Polizei. „Wenn dann noch ehemalige Kolleginnen und Kollegen die Gewährleistung der Sicherheit in der Stadt infrage stellen, gehen bei mir alle Alarmglocken an.“
GDP stimmt Demmer zu
„Es wurde Zeit, dass nun endlich der erste Oberbürgermeister einer großen Kommune öffentlich erklärt, dass die Polizei in dieser ausgedünnten Form kaum noch handlungsfähig ist", stimmte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GDP), David Maaß, zu. Die Polizei müsse handeln und dürfe das Problem der zusätzlichen Stellen nicht von Jahr zu Jahr verschieben.
Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk
• Saarbrücker Zeitung
• Facebook-Post der Gewerkschaft der Polizei - Landesbezirk Saarland, 18.07.19
• eigene Berichte
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Nach Bluttat im Januar
Do., 18. Juli 2019, 10:39 Uhr
Vor dem Landgericht Saarbrücken hat der Prozess gegen Cedric M. begonnen. Er soll seine Mutter mit 50 Messerstichen umgebracht haben. Die Richter müssen klären, ob der 53-Jährige zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.
Cedric M. wurde für nicht schuldfähig erklärt. Links im Bild: sein Verteidiger. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE.
Wegen des Verdachts des Totschlags steht seit Mittwoch (17. Juli) der 53-jährige Cedric M. vor dem Landgericht Saarbrücken. Dem Mann aus Ottweiler wird vorgeworfen, Ende Januar seine Mutter mit etwa 50 Messerstichen getötet zu haben. Die 74-Jährige war infolge der schweren Verletzungen verblutet.
M. hatte noch am Morgen der Tat die Polizei alarmiert und sich widerstandslos festnehmen lassen. Beamten gegenüber hatte er die Bluttat zugegeben.
Der Angeklagte soll laut den Ermittlern an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Er soll nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Zwar habe Cedric M. seine Krankheit mit Medikamenten bekämpft, diese jedoch zur Tatzeit abgesetzt, berichtet die „SZ". Der 53-Jährige ist seit seiner Festnahme in einer Psychiatrie untergebracht.
Beamte der Spurensicherung untersuchten den Tatort. Foto: BeckerBredel.
Stellen die Richter die Schuldunfähigkeit von M. fest, kann er für die Messerstiche nicht bestraft werden. Wahrscheinlich ist dann allerdings eine Unterbringung in einer forensischen Klinik.
Am Landgericht sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Der Angeklagte will sich am Mittwoch zu den Vorwürfen äußern.
Verwendete Quellen:
• eigene Recherche
• eigene Berichte
• Saarbrücker Zeitung
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Frontal mit Auto zusammengestoßen
Do., 18. Juli 2019, 09:10 Uhr
Ein 74-Jähriger aus dem Saarland ist bei einem Unfall in Rheinland-Pfalz tödlich verunglückt. Der Motorradfahrer war frontal mit einem Auto zusammengestoßen.
Der Motorradfahrer aus dem Saarland prallte frontal mit einem Hyundai zusammen und starb noch an der Unfallstelle. Foto: Polizei.
Bei einem Unfall auf der B41 in Rheinland-Pfalz ist ein 74-jähriger Motorradfahrer aus dem Saarland ums Leben gekommen. Wie die Polizei mitteilt, fuhr der Mann als Letzter in einer vierköpfigen Motorradgruppe. Zwischen den Orten Rötsweiler-Nockenthal und Oberbrombach überholte die Kolonne ein Auto und scherte dazu auf die linke der beiden nach Oberbrombach führenden Fahrspuren aus.
Im Verlauf einer Rechtskurve geriet der 74-Jährige dann wegen nicht angepasster Geschwindigkeit beziehungsweise eines Fahrfehlers auf die Gegenfahrspur und kollidierte dort leicht mit einem entgegenkommenden Seat.
Anschließend prallte der Mann mit seiner Maschine frontal gegen einen hinter dem Seat fahrenden Hyundai. Der Crash war so schwer, dass der Saarländer noch an der Unfallstelle verstarb. Nach SOL.DE-Informationen wohnte er zuletzt in Neunkirchen.
Die beiden 21-jährigen und 25-jährigen Insassen des Hyundai wurden bei dem Unfall leicht verletzt und mussten mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht werden. An den Pkws entstand Sachschaden von 20.000 Euro. Die B41 war während der Unfallaufnahme am Sonntag (14. Juli) zwischen 13.50 und 19.15 Uhr voll gesperrt.
Verwendete Quellen:
• Bericht der Polizeidirektion Trier, 14.07.19
• eigene Recherche
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Nötigung auf der A620
Do., 18. Juli 2019, 11:01 Uhr
Am gestrigen Mittwochnachmittag (17. Juli 2019) hat ein 27-jähriger Mann nach einem Beziehungsstreit seine 23-jährige Freundin mit eingeschaltetem Blaulicht auf der A 620 verfolgt. Dabei hat er andere Verkehrsteilnehmer von der Fahrbahn abgedrängt und gefährdet.
Nach einem Beziehungsstreit lieferte sich ein Mann mit eingeschaltetem Blaulicht eine Verfolgungsfahrt mit seiner Lebensgefährtin. Symbolfoto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
Fahrer bedrängt andere Verkehrsteilnehmer auf der A620
Am Mittwochnachmittag kam es auf der A 620 in Höhe Gersweiler in Fahrtrichtung Saarlouis zu einer Nötigung im Straßenverkehr. Mehrere Autofahrer meldeten sich bei der Polizei Völklingen und gaben an, dass ein roter BMW (älteres Modell der 3er-Reihe) mit einem eingeschalteten Blaulicht auf dem Armaturenbrett andere Verkehrsteilnehmer waghalsig überholen und teilweise sogar von der Fahrbahn abdrängen würde.
Der Verkehrsrowdy verließ die Autobahn über die Ausfahrt "Stangenmühle" und fuhr anschließend in Richtung "Straße des 13. Januar" nach Völklingen.
Verkehrsrowdy befand sich in Beziehungsstreit
Aufgrund von Zeugenangaben konnte die Polizei den Fahrer des verkehrsgefährdenden BMWs ausfindig machen. Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Verkehrsrowdy um einen 27-jährigen Mann handelt. Dieser sei laut Angaben der Polizei Völklingen zuvor mit seiner 23-jährigen Lebensgefährtin in Streit geraten. Die Frau sei mit ihrem Auto davongefahren, woraufhin der 27-Jährige ihr nachgefahren sei. Als er sie schließlich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der A 620 aus den Augen verloren habe, habe er sich dazu entschlossen, das Blaulicht zu verwenden, um seine Freundin wieder einzuholen.
Auf SOL.DE-Nachfrage erklärte die Polizei, dass es sich bei dem Verkehrsgefährder nicht um einen Polizisten handele. Solche Blaulicht-LED-Leuchten, wie sie der Mann verwendet hat, gebe es "überall im Internet zu kaufen". Den Fahrer des BMWs erwarten nun mehrere Strafverfahren.
Verwendete Quellen:
• Angaben der Polizei Völklingen vom 18.07.2019
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Urteil
Do., 18. Juli 2019, 09:51 Uhr
Zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilte das Landgericht Saarbrücken erst kürzlich einen 24-Jährigen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann einen Bekannten mit einem Messer verletzte und Monate später sein Bettzeug in einer Klinik anzündete. Aufgrund einer Psychose, die wohl zu beiden Tatzeitpunkten bestand, erkannte das Gericht jedoch eine verminderte Schuldfähigkeit an.
Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung mit einem Messer wurde nun ein 24-Jähriger verurteilt. Symbolfoto: Fotolia
Zwei Jahre und neun Monate Gefängnis: So lautet die Strafe, die ein 24 Jahre alter Mann nun in der Justizvollzugsanstalt absitzen muss. Das Gericht verurteilte den 24-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, berichtet die „SZ“.
Messerattacke: Mann greift Mitbewohner an
Zur ersten Tat sei es am 08. Oktober 2018 gekommen: Der mittlerweile Verurteilte habe seinem Mitbewohner, nachdem dieser nach Hause kam, von hinten mehrfach mit einem Messer angegriffen. Dabei erlitt das Opfer unter anderem Schnittverletzungen an Kopf und Hals. Das geht aus dem Medienbericht hervor.
Während der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der 24-Jährige zum Tatzeitpunkt gedacht habe, er sei vergiftet worden. Und für diesen Zustand sei sein Mitbewohner verantwortlich - das zumindest nahm der Täter wohl an und führte die Messerattacke durch.
Feuer in Saarbrücker Klinik: Patient zündet Bett an
Nach Angaben der SZ wurde der 24-Jährige kurze Zeit nach der ersten Tat (und einem gescheiterten Selbstmordversuch) in die Sonnenbergklinik eingewiesen. Dort wiederum habe er sein Bett angezündet. Ein Zeuge sei jedoch darauf aufmerksam geworden und habe den Brand rechtzeitig gelöscht.
Nach dem Vorfall wurde der Mann in die forensische Psychiatrie für Straftäter gebracht. Derzeit befindet er sich jedoch in der JVA. Hier soll er seine Haftstrafe absitzen.
Richter billigen verminderte Schuldfähigkeit zu
Im Laufe des Gerichtsverfahrens erkannten die Richter eine verminderte Schuldfähigkeit des 24-Jährigen an. Diese sei aufgrund einer Psychose, die zum Zeitpunkt beider Taten vorlag, gegeben.
Der in Deutschland als Flüchtling anerkannte Mann entwickelte wohl im Laufe der Zeit eine Persönlichkeitsstörung. Der Ausbruch der Krankheit sei wahrscheinlich auf den regelmäßigen Konsum von Cannabis zurückzuführen, hieß es vor Gericht.
Wie die SZ berichtet, ging aus einem psychiatrischen Gutachten folgendes hervor: „Im Ergebnis dürfte sich die Wahrnehmung der Realität durch den Angeklagten in Richtung von Wahnvorstellungen verschoben haben.“ Mutmaßlich entwickelten sich hieraus somatische (also körperliche) Beschwerden. Jedoch „ohne organische Ursache“, wie eine Untersuchung bestätigte.
Genau jene körperlichen Leiden habe der 24-Jährige letztendlich auf eine mögliche Vergiftung zurückgeführt - und seinen Mitbewohner dafür verantwortlich gemacht. Diese Annahme mündete schließlich in der Messerattacke. Rechtskräftig ist das Urteil gegen den Angreifer noch nicht.
Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung
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Weitere Geräte von Urteil betroffen
Do., 18. Juli 2019, 08:01 Uhr
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts haben die Behörden im Saarland jetzt fast alle fest installierten Blitzer aus dem Verkehr gezogen. Die Hersteller der Geräte müssen nachrüsten.
Feste Blitzer im Saarland müssen nachgerüstet werden. Foto: Axel Heimken/dpa-Bildfunk.
Im Saarland müssen zahlreiche feste Blitzer nachgerüstet werden. Das berichtet der „SR" mit Berufung auf das Innenministerium. Demnach seien Radaranlagen des Typs Vitronic Poliscan Speed und Leivtec XV3 betroffen. Das seien „fast alle" fest installierten Blitzer im Land. Die Behörden haben die Geräte laut „Rheinpfalz" in der Zwischenzeit aus dem Verkehr gezogen.
Verfahren müssen jetzt eingestellt werden, bis die Hersteller nachgebessert haben. Das gilt allerdings nur für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren. Wer seine Strafe schon bezahlt hat, kann das Geld nicht mehr zurückfordern.
Anfang Juli hatte das saarländische Verfassungsgericht entschieden, dass Aufnahmen von Blitzern, die nicht alle Messdaten speichern, nicht verwertet werden dürfen. Im konkreten Fall ging es um das Gerät Trafistar S350 von Jenoptik. Die Firma hatte nach dem Urteil angekündigt, ihre Blitzer umrüsten zu wollen. Daraufhin wurden mehrere Anlagen im Saarland abgeschaltet.
Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk
• Rheinpfalz
• eigene Berichte
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Zeugen gesucht
Do., 18. Juli 2019, 11:55 Uhr
Die Polizei hat nach einer Verfolgungsjagd den Fahrer eines Mercedes sowie dessen Beifahrer gestoppt. Der Wagen war zuvor durch Saarbrücken gerast.
Nach der Verfolgung eines Mercedes in Saarbrücken sucht die Polizei Zeugen. Symbolfoto: Frank Rumpenhorst/dpa-Bildfunk.
Nach einer Verfolgungsjagd in Saarbrücken am Dienstag (16. Juli) sucht die Polizei Zeugen. Laut Angaben der „SZ" war eine Mercedes S-Klasse am späten Abend auf der Abfahrt Malstatter Brücke der A620 zunächst gegen einen Pizza-Wagen geprallt und danach geflüchtet.
Dabei raste der Mercedes-Fahrer Richtung Innenstadt und überfuhr eine rote Ampel. Fast wäre es zudem in der Katharinenstraße zu einem Unfall gekommen, wenn ein entgegenkommendes Auto nicht rechtzeitig abgebremst hätte.
Polizisten der Inspektion Burbach gelang es schließlich, den Mercedes anzuhalten. Die beiden Insassen des Autos sind laut „SZ" 34 und 42 Jahre alt und sollen bei der Fahrt unter Drogen gestanden haben. Sie sind zudem polizeibekannt. Einer der beiden sitzt nun in Untersuchungshaft.
Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zur Verfolgungsfahrt machen können und möglicherweise selbst durch den Mercedes gefährdet wurden. Hinweise an die Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach, Tel. (0681)97150.
Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung
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Webenheim (Blieskastel)
Do., 18. Juli 2019, 10:13 Uhr
Die Polizeiinspektion Homburg meldet einen möglichen Übergriff auf eine junge Frau. Der mutmaßliche Vorfall soll sich am späten Samstagabend (13. Juli 2019) auf dem Parkplatz des Webenheimer Bauernfestes ereignet haben. Nun werden Zeugen gesucht.
Auf dem Webenheimer Bauernfest könnte sich ein Übergriff ereignet haben. Archivfoto: Chris Schäfer/SOL.DE
Gegen 24.00 Uhr beobachtete ein Ehepaar auf dem Parkplatz des Bauernfestes in Blieskastel-Webenheim einen jungen Mann sowie eine junge Frau. Nach Angaben der Polizei entstand bei dem Ehepaar der Eindruck, dass der junge Mann gegenüber der Frau „übergriffig“ wurde.
Aus diesem Grund griff das Ehepaar beherzt ein und beendete die Situation, so die Schilderung der Beamten. Im Anschluss begleiteten die Zeugen die Frau zu Freunden in das Bierzelt. Ob es sich bei den beiden Beteiligten um ein Paar oder eine Zufallsbekanntschaft handelte, ist nicht bekannt.
Zur Aufklärung des Sachverhaltes sucht die Polizei nun nach Zeugen. Die junge Frau wird folgendermaßen beschrieben:
• etwa 19 bis 25 Jahre alt
• mittelblonde Haare
• trug ein rotes Kleid
Der junge Mann soll laut Polizei diesen Merkmalen entsprechen:
• „Fünf-Tage-Bart“
• südländischer Typ
• trug eine blaue Jeans und ein schwarzes T-Shirt
Hinweise zu dem Vorfall nehmen die Beamten der Polizeiinspektion Homburg unter der Telefonnummer (06841)1060 und das Polizeirevier Blieskastel, zu erreichen unter der Nummer (06842)9270, entgegen.
Verwendete Quellen:
• Bericht der Polizeiinspektion Homburg, 18.07.2019
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