Am heutigen Mittwoch (21. August 2019) beginnt das Marktschreierfestival vor der Europagalerie in Saarbrücken. Mit dabei: Szene-Größen wie „Wurst-Achim“ oder der (a)allmächtige „Aale-Ole“.
Die „Echte Gilde der Marktschreier“ legt auf ihrer Deutschland-Tour einen Zwischenhalt in Saarbrücken ein. Für fünf Tage (Mittwoch bis Sonntag) verwandelt sich der Bereich vor der Saarbrücker Europagalerie dann in einen lautstarken Umschlagplatz für kilogrammschwere Wurstpakete, bunte Blumensträuße und Co.
Wer sich an den Ort des Geschehens wagt, wird mit Angeboten und durchaus bekannten Persönlichkeiten belohnt. Beispielsweise „Wurst-Achim“, der 2013 zum Deutschen-Marktscheier-Meister gekürt wurde und Weltrekordhalter „in der Lautstärke“ ist. Das bekundet ein Eintrag im Guinness-Buch der Rekorde. 110 Dezibel soll sein Organ auf die Messgeräte bringen. Zum Vergleich: So viel Lärm macht sonst ein Presslufthammer.
Neben dem wohl „lautesten Lebewesen der Welt“ bittet auch der „Blumen-Holländer“ zur Theke. Wie aus einem Bericht der „Bild“ hervorgeht, versucht dieser einen Weltrekord. Sein Ziel: An einem einzigen Tag insgesamt 1.357 Orchideenverkaufen. Das ganze Line-up der Gilde besteht übrigens aus den Persönlichkeiten „Aal-Ole“, „Gewürze-Uwe“, „Nudel-Anne“, „Kuchen-Olli“ und „Wurst-Achim“.
Auf einen Blick: Was? „Echte Gilde der Marktschreier“ Wo? Ecke Reichsstraße/Trierer Straße, 66111 Saarbrücken Wann? Mittwoch (21.08.) bis Samstag, täglich von 10.00 bis 19.00 Uhr. Sonntag: 11.00 bis 18.00 Uhr.
Bewohner diverser Blieskasteler Ortsteile sollen ihr Trinkwasser vorsichtshalber abkochen. In einem Hochbehälter seien E.Coli-Bakterien nachgewiesen worden.
In einigen Ortsteilen von Blieskastel ist zurzeit das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt. Betroffen sind nach Angaben der Stadtwerke Bliestal vom Dienstag (20. August) Blieskastel-Mitte, Lautzkirchen, Alschbach, Webenheim, Mimbach und Bierbach. Nicht betroffen seien demnach Altheim, Aßweiler, Ballweiler, Biesingen, Blickweiler, Böckweiler, Breitfurt, Niederwürzbach, Seelbach, Wecklingen. Die Ursache der Verunreinigung werde derzeit geklärt. Rohre würden gespült und desinfiziert. Laut „SZ" seien E.Coli-Bakterien in einem Hochbehälter nachgewiesen worden. Diese können Magen-Darm-Probleme auslösen.
Wasser in Blieskastel soll abgekocht werden
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, sollen die Bewohner der betroffenen Ortsteile ihr Wasser sicherheitshalber drei Minuten sprudelnd kochen lassen. Dies gelte laut Stadtwerken für:
• die Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • das Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • das Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • das Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung, und so weiter)
Beim Duschen aufpassen
Bei der Körperpflege könne weiterhin nicht abgekochtes Leitungswasser benutzt werden. Es soll jedoch darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht getrunken wird und nicht auf offene Wunden kommt. Für Haustiere und Vieh wird kein abgekochtes Leitungswasser benötigt.
Circa drei Tage lang soll die Abkoch-Vorschrift bestehen bleiben. Die Stadtwerke wollen darüber informieren, wenn das Leitungswasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Verwendete Quellen: • Mitteilung der Stadtwerke Bliestal, 20.08.19
Universitäten bilden eine Schlüsselrolle in Fragen der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Häufig werden Sie in der Öffentlichkeit jedoch gegenteilig wahrgenommen. Die Experten Dr. Matthias Revers und Prof. Dr. Richard Traunmüller berichten bei der Union Stiftung über die Situation an den Universitäten.
Es gibt wenige Orte an denen sich zukünftige Leistungsträger und Leistungsträgerinnen der Gesellschaft so gut beobachten lassen wie an den Universitäten. Schließlich werden hier die unterschiedlichsten Talente in verschiedenen Fachgebieten ausgebildet. Selbstverständlich ist daher die Frage, wie es um die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt an den Hochschulen steht, relevant. Durch eine Häufung restriktiver Sprachregelungen, Berichte über gewalttätigen Protesten gegen umstrittene Redner und Suspendierung unbequemer Professoren entsteht in der Öffentlichkeit jedoch nicht selten ein negativer Eindruck in Bezug auf die Meinungsfreiheit.
Webinar live auf Facebook und Zoom
Die beiden Wissenschaftler Dr. Matthias Revers von der University of Leeds und Prof. Dr. Richard Traunmüller von der Universität Mannheim haben sich der Thematik gewidmet und geben im Webinar der Union Stiftungam Dienstag, den 09. März, um 18.30 Uhr ihre Einschätzung zur Thematik. Die Veranstaltung kann über Zoom oder Facebook verfolgt werden.
Beträchtlicher Anteil von Studierenden spricht sich für Einschränkung der Meinungsfreiheit aus
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”. So beginnt Artikel 5 des Grundgesetzes, der einen zentralen Wert unserer Demokratie definiert. Gilt das auch für die Universitäten? Sind Sorgen um die Meinungsfreiheit berechtigt oder handelt es sich dabei um wenige Einzelereignisse? Mit diesen Fragen haben sich Dr. Matthias Revers von der University of Leeds sowie Prof. Dr. Richard Traunmüller von der Universität Mannheim beschäftigt und stellen erste Befunde eines “Most likely case” vor: der linken Studentenschaft der Sozialwissenschaften in Frankfurt.
„Unsere Umfrageergebnisse zeigen, dass sich Studierende häufig sprachlich angegriffen fühlen und dass sich ein beträchtlicher Anteil für die Einschränkung der Meinungsfreiheit ausspricht“, sagt Dr. Revers. „Auch finden wir Hinweise für Konformitätsdruck. Unsere Befunde sind vorläufig, weisen aber auf mögliche weitreichendere Probleme innerhalb der Sozialwissenschaften und dem universitären Kontext hin.“
Für die Union Stiftung Grund genug, sich in einem Webinar dem Thema zu widmen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 09. März, um 18.30 Uhr auf Zoom und Facebook statt.
Am Dienstag (20. August 2019) führten rund 100 Einsatzkräfte eine große angelegte Kontrollaktion am Grenzübergang „Goldene Bremm“ bei Saarbrücken durch. Im Visier der Polizisten: der Personen- sowie Güterverkehr, die Risikogruppe „junge Fahrer“ und die allgemeine Verkehrssicherheit.
Am Grenzübergang „Goldene Bremm“, zwischen Saarbrücken und Stiring-Wendel sowie Spichern/Frankreich gelegen, fand am Dienstag eine große Kontrollaktion statt.
Um den einreisenden Verkehr akribisch zu überprüfen, setzte die Polizei bei der Aktion auf gemeinsame Kräfte: Von 14.00 bis 20.00 Uhr begutachteten so die Bundespolizeiinspektion, das Hauptzollamt Saarbrücken, die Landespolizei und die französische Gendarmerie gemeinsam die Verkehrsteilnehmer sowie ihre Fahrzeuge.
Bilanz der Kontrolle am Grenzübergang „Goldene Bremm“
Insgesamt gab es „relativ wenige Beanstandungen“, heißt es. Auffällig war jedoch die große Anzahl an Verstößen gegen die sogenannten Sozialvorschriften (39 Verstöße, überwiegend gegen die Lenk- und Ruhezeiten).
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte „diverse zoll-, grenz-, transport-, und einreiserechtliche Verstöße“ fest. Dazu gehörten unter anderem die Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie die unerlaubte Einreise. Ebenso kam es zu einer Vollstreckung von Steuerschulden. Drei Fahrzeugführern wurden Blutproben entnommen, da sie durch Drogen beeinflusst waren. Gegen drei weitere Personen bestanden Haftbefehle.
Für Verwunderung sorgte der Fall eines französischen Verkehrsteilnehmers: Der Mann war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs, daher wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Im Anschluss rief er einen Bekannten an, der ihn abholen sollte. Der Bekannte fuhr allerdings ebenso ohne gültigen Versicherungsschutz vor. Nun erwartet auch ihn ein Bußgeld. Nach der achtstündigen Kontrolle zogen alle beteiligten Behörden eine positive Bilanz.
Verwendete Quellen: • Pressemitteilung des Landespolizeipräsidiums Saar • Pressedienst BeckerBredel
Die Jäger im Saarland haben wieder gut „Strecke" gemacht. Allerdings erlegten sie im vergangenen Jagdjahr deutlich weniger Schwarzwild als zuvor. Ein normaler „Zickzackkurs", meint die Vereinigung der Jäger.
Trotz wachsender Wildschweinbestände haben die saarländischen Jäger im vergangenen Jagdjahr (bis 31. März 2019) weniger Schwarzkittel geschossen. Mit gut 6.800 erlegten Wildschweinen standen rund 2.000 Stück weniger in der Statistik als im Jahr zuvor, sagte der Geschäftsführer der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Johannes Schorr, der Deutschen Presse-Agentur in Saarwellingen.
Dies sei aber eine Schwankung „im Rahmen des Üblichen". In den vergangenen Jahren hätten sich die Abschusszahlen beim Schwarzwild immer zwischen 5.000 bis über 8.000 bewegt. Vor dem Jahr 2000 lagen sie noch bei 2.000.
Nachtzielgeräte gefordert
Ein Grund für den „Zickzackkurs" sei die „extrem schwierige Bejagung" der Tierart. „Vieles hängt da von Zufällen ab." Zudem seien die Schwarzkittel gerne nachts unterwegs, wo sie schwer erkennbar seien. Um die Jagd auf Wildschweine zu verbessern, fordern die Saar-Jäger schon länger die Freigabe von Nachtzielgeräten. Mit einer künstlichen Lichtquelle an der Zieloptik könnten die Tiere besser gesehen werden. Nach wie vor ist die Montage von Nachtzielgeräten an Waffen durch das Waffengesetz verboten. „Das ist eine Bundessache", sagte Schorr.
Wenig Hasen und Fasane erlegt
Eine „nach wie vor unbefriedigende Situation" gebe es laut Statistik des vergangenen Jagdjahres beim sogenannten Niederwild, zu dem auch Hasen (129), Kaninchen (31) und Fasane (51) gehörten. Die Population dieser Tierarten sei so gering geworden, weil deren Lebensraum weggefallen sei, sagte Schorr. In Projekten mit der Landwirtschaft versuche man nun unter anderem in den Kreisen Saarlouis und St. Wendel, geeignete Flächen für die Tiere wieder anzulegen.
Neuer Rekord bei Dachsen
Die Rehwild-„Strecke" lag bei gut 10.000 und damit im langjährigen Mittel. Auch konstant geblieben seien die Abschusszahlen bei den Füchsen (3.289). Die einzige Tierart, die immer mehr bejagt werde, sei der Dachs, sagte Schorr. Mit 377 erlegten Tieren sei im Saarland ein neuer Rekord aufgestellt worden. Im Jahr zuvor waren es 330 Dachse.
Immer mehr Frauen werden Jäger
Es gebe immer mehr Jäger im Saarland, berichtete der Geschäftsführer weiter. Ende 2018 waren es 4.756 Jäger: Das seien gut 700 mehr als noch vor fünf Jahren. „Ich denke, dass es das steigende Interesse an der Natur und der Wunsch nach gesundem Essen ist", sagte Schorr zu möglichen Gründen.
Der Anteil der Frauen an der Jägerschaft habe sich in den vergangenen zehn Jahren von sieben auf zehn Prozent erhöht. Schorr ging davon aus, dass der Frauenanteil mittelfristig auf rund 20 Prozent ansteigen werde. „Wir sehen das in den Jungjäger-Kursen: Da liegt der Anteil der Frauen schon bei 20 Prozent", sagte er.
An diesem Samstag (24. August) geht der saarländische Jägertag der Vereinigung der Jäger im Saarland in Eppelborn über die Bühne.
Das Landgericht Zweibrücken hat einen 31- sowie einen 21-Jährigen wegen eines illegalen Autorennens auf der A8 zu einer Bewährungs- beziehungsweise einer Geldstrafe verurteilt. Die Richter waren überzeugt davon, dass beide zu schnell und mit zu geringem Abstand fuhren.
Wegen eines unerlaubten Straßenrennens auf der A8 ist ein 31 Jahre alter Mann am Dienstag (20. August) zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und ein 21-Jähriger zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro und 150 Arbeitsstunden verurteilt worden. Außerdem haben beide noch vier Monate Führerscheinsperre.
Staatsanwaltschaft wollte höhere Strafe
Das Landgericht Zweibrücken verwarf mit dem Urteil den Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft, die für beide zehn Monate Bewährungsstrafe gefordert hatte. In einem ersten Prozess waren die beiden Angeklagten im April 2019 zu Bewährungsstrafen von jeweils sieben Monaten verurteilt worden.
350-PS-Boliden rasten gegen Stauende
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten im Mai 2018 auf der Autobahn 8 zwischen Zweibrücken und Pirmasens kurz nach der Anschlussstelle Contwig mit ihrem Porsche und Mercedes (jeweils über 350 PS) ein Autorennen geliefert hatten. „Es war auf jeden Fall das Bestreben da, die höchst mögliche Geschwindigkeit zu erzielen und sich zu messen", so Richter Michael Schubert.
Weil die Beiden zu schnell und mit zu geringem Abstand fuhren, waren sie vor einem Stauende zunächst miteinander und dann mit vier weiteren Autos kollidiert. Dabei wurden vier Insassen zum Teil schwer verletzt.
Feß: „Hätte noch enorm etwas passieren können"
Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren zuvor deutlich auseinandergegangen. Nach Ansicht von Staatsanwältin Claudia Feß stand zweifelsfrei fest, dass es im Vorfeld des Unfalls ein Rennen gegeben habe. Die Männer hätten sich schon zuvor an einer Kreuzung getroffen und seien übereingekommen, sich in Sachen Geschwindigkeit zu messen. Dabei hätten sie eine „äußerst verantwortungslose Fahrweise" gezeigt und durch die erhöhte Geschwindigkeit bewusst erhebliche Risiken in Kauf genommen. „Es hätte noch enorm etwas passieren können", so Feß.
Die Verteidiger hatten dem Vorwurf eines illegalen Autorennens widersprochen: „Der Vorfall ist bedauerlich und tragisch", so Max Kampschulte für seinen 21-jährigen Mandanten. Aber nicht jeder Unfall mit solchen Folgen bedeute automatisch ein strafbares Autorennen und strafbares Verhalten. Deshalb forderte er Freispruch und die Rückgabe des Führerscheins.
Berg: kein Autorennen
Auch Johannes Berg, der Verteidiger des 31-Jährigen, unterstrich, dass es zu keinem Autorennen gekommen sei. Schließlich seien beide Fahrzeuge stets hintereinander gefahren und es habe kein Ausscheren und keine Überholmanöver gegeben. Sein Mandant habe lediglich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragte er eine milde Geldstrafe und ebenfalls die Rückgabe der Fahrerlaubnis.
Der 21-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Gegen den 31-Jährigen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen: • Deutsche Presse-Agentur • eigene Berichte
Unfassbares Glück im Unglück hatte ein 15-jähriger Junge am Mittwochmorgen (21. August) am Bahnhof in Siersburg. Weil er seinen Zug nicht verpassen wollte, war er gegen 8.00 Uhr am Bahnübergang verbotenerweise an der geschlossenen Schranke vorbeigelaufen, so die Bundespolizei auf SOL.DE-Anfrage.
Junge hat Glück
Auf den Gleisen erwischte ihn dann ein Zug am Arm. Der 15-Jährige hatte dabei Glück, wurde nur leicht verletzt und musste kurz ärztlich behandelt werden.
Im Bahn- und Straßenverkehr kam es infolge des Unfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen. Der Zugverkehr zwischen Dillingen und Niedaltdorf war für rund fünf Stunden unterbrochen. Hier verkehrten zwischenzeitlich Ersatz-Taxen. Wegen der Sperrung des Bahnübergangs staute sich auch der Auto-Verkehr in Siersburg.
Bei der Oberbürgermeister-Stichwahl in Saarbrücken kam es zu einem schweren Formfehler. So jedenfalls die Aussage eines Wählers, der nun eine Anfechtungs-Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat.
Der Hintergrund einer solch möglichen Annullierung ist die Klage eines Wählers: Dieser habe aufgrund eines schweren Formfehlers bei der Stichwahl eine sogenannte Anfechtungs-Klage eingereicht. Konkret gehe es dabei um die Briefwahl.
Formfehler bei Briefwahl in Saarbrücken?
Auf einem Merkblatt dazu sei auf einen gelben Stimmzettel-Umschlag hingewiesen worden. Auf dem Wahlschein selbst sei jedoch ein Hinweis auf einen blauen Stimmzettel-Umschlag zu finden gewesen. Das Problem: Einen blauen Stimmzettel-Umschlag habe es nicht gegeben. Und genau dieser Fehler hätte das Ergebnis der Wahl beeinflusst, argumentiere der Mann. Nun wolle er, dass die Wahl für ungültig erklärt werde.
Mittlerweile hat das Landesverwaltungsamt den Fehler bestätigt. Allerdings wurde die Anfechtung des Wählers zurückgewiesen. Denn der Verstoß habe keine Auswirkungen auf das Wahlverhalten gehabt. Gegen diesen Bescheid ging wiederum eine Klage des Mannes ein. Nun muss das Verwaltungsgericht diese Klage prüfen - und festlegen, ob sie abgelehnt oder doch zugelassen wird.
Mehr als anderthalb Jahre ist es her, dass ein heute 66-Jähriger seinen Sohn in Beckingen-Haustadt erschossen haben soll. Heute beginnt der Prozess gegen den Mann, der jahrelang eine politische Persönlichkeit in der Region war.
Vor dem Landgericht Saarbrücken beginnt am heutigen Mittwoch (21. August) der Totschlagsprozess gegen einen 66-Jährigen, der seinen Sohn (29) erschossen haben soll. Dem Mann wird vorgeworfen, den 29-Jährigen am 1. Januar 2018 in seinem Wohnhaus im Beckinger Ortsteil Haustadt mit drei Schüssen getötet zu haben.
Die Pistole (Beretta, Kaliber 7,66 Millimeter) soll der Angeklagte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt in den Sachen seines Sohnes gefunden und behalten haben. Dreimal soll der heute 66-Jährige auf den Sohn geschossen haben, davon war ein Schuss ins Herz tödlich.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeschuldigte im Wesentlichen geständig sein und es bereuen, seinen Sohn getötet zu haben. In seiner Heimatgemeinde war der Vater auf lokaler Ebene über viele Jahre politisch aktiv und als Ortsvorsteher, Mitglied des Orts- und Gemeinderates und Vorsitzender des Ortsverbandes einer Partei tätig.
Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin sind zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil könnte demnach am 5. September fallen.
Tödliches Familiendrama in Beckingen: Bisherige Artikel zum Thema
Die einen sind nur zum Spaghetti Essen da, die anderen suchen nach der Gerechtigkeit. Die einen nageln Luftballons, die anderen wollen Pancakes backen. Die einen jammern im Schlaf, die anderen suchen ihre Unterhosen. Klingt nach super viel Spaß und einem (fast) entspannten Großfamilienurlaub. Aber am Ende kommt die Produktion und zerstört alles ... ALLES! Die Highlights der fünften Folge „Sommerhaus der Stars":
Es werden Intrigen geschmiedet, Grüppchen gebildet, Grüppchen erzwungen und ordentlich ausgeteilt. Wir wurden selten auf so eine unangenehme Art und Weise so hart entertaint. Wir dachten schon: „Jetzt wo der Wendler weg ist, kann es nicht besser werden." Da haben wir jedoch nicht an Sabrina, Willi, Jasmin, Elena ... ach einfach alle gedacht! Aber seht selbst, in den besten Tweets zur fünften Folge vom „Sommerhaus der Stars".
"Blablabla" "Ich hau jetzt mal einen rein." "Nein! Blablabla" "Ich hau jetzt einfach mal einen rein." "Nein!!! Blablabla" "Ich hau jetzt einfach mal einen rein." "Stop! Stooooooooop!! Blablabla" "Ich hau jetzt einfach mal einen rein."#sommerhausderstars#sommerhauspic.twitter.com/omqEQu3r9S
1. Willi referiert über Freundschaft. 2. Willi sagt zu Thomas, er könnte nie so abgewichst sein wie er. 3. Willi sagt zu Benjamin und Kate er würde sie niemals nominieren. 4. Willi nominiert Benjamin und Kate.#Sommerhaus
Und Benjamin sagt davor auch noch, dass man den Herren völlig vertrauen kann...😂sowas kann man sich nicht ausdenken #Sommerhauspic.twitter.com/umzWHNjmA0
Mindestens sechs Kinder sind bei einem Unfall in Nohfelder Ortsteil Mosberg-Richweller verletzt worden. Die Polizei bittet Eltern, sich bei ihr zu melden.
Bei einem Schulbus-Unfall in Mosberg-Richweiler, einem Ortsteil von Nohfelden, sind am Dienstag (20. August) mindestens sechs Kinder verletzt worden. Nach Angaben der Polizei hatte eine 47-jährige Geländewagen-Fahrerin um 13.22 Uhr im Einmündungsbereich Friedenbergstraße/Bornwiesstraße die Vorfahrt der 37-jährigen Schulbus-Fahrerin missachtet. So kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Bei der Kollision wurden mehrere Kinder im Bus gegen Vordersitze und Seitenwände geschleudert. Mindestens sechs junge Menschen wurden leicht verletzt, darunter ein elfjähriges Kind. Weil in fünf dieser Fälle Eltern ihre offensichtlich verletzten Kinder vor dem Eintreffen der Polizei an der Unfallstelle abgeholt hatten, bitten die Beamten die Eltern, sich bei ihnen zu melden: Tel. (06871)90010.
Verwendete Quellen: • Bericht der Polizeiinspektion Nordsaarland, 20.08.19