Am Freitag (22. November 2019) findet die Neueröffnung des "Ego-Club" in Saarbrücken statt. Unter dem Motto "wie früher – nur besser" laden die Veranstalter alle Gäste in ihr neues "Zuhause" ein. Zum Start des "Grand Opening" sollen DJ Bisi (Luxemburg) und DJ Hokuto (Japan) für die passende Musik sorgen.
Das ehemalige Saarbrücker "N8Werk"öffnet am Freitag wieder seine Türen. Diesmal allerdings mit neuen Betreibern sowie einem neuen Namen:"Ego-Club"heißt die Disco in der Trierer Straße nun. Und die lädt erstmals zum Feiern ein.
"Ego Club" in Saarbrücken: Eröffnung am Freitag
Für Freitag, 23.30 Uhr, wird zur großen Eröffnungsfeier geladen: Unter dem Motto "wie früher – nur besser" findet das "Grand Opening" in den Hallen des ehemaligen "N8Werk" statt. Passend dazu hat das Team einige Zeit mit Verschönerungen sowie Neustrukturierungen verbracht. Das geht aus der Facebook-Veranstaltung hervor.
Zum großen Start legen DJ Bisi (Luxemburg) und DJ Hokuto (Japan) einen Musik-Mix von Hip-Hop über Reggaeton bis hin zu Urban und Party-Beats auf, heißt es. Wer den Start besonders "unvergesslich" feiern möchte, so die Betreiber, kann sich zudem im Vorfeld einen VIP-Tisch reservieren.
Auf einen Blick: Was? Neueröffnung "Ego-Club" Wann? Freitag, 22.11.19, um 23.30 Uhr Wo? Trierer Str. 42, 66111 Saarbrücken
Verwendete Quellen: - Eigener Bericht - Eigene Recherche
In der Nähe der Saarbrücker Uni hat ein Unbekannter mit Rasierklingen versehene Lyonerstücke ausgelegt. Ein Hund fand sie und fraß sie. Doch er hatte Glück im Unglück.
Im Saarland ist es erneut zu einem Vorfall mit einem Tier-Köder gekommen. In der Nähe des Parkhauses Ost der Saar-Uni in Saarbrücken war am Dienstag (19. November 2019) eine Frau zur Mittagszeit mit ihrem Hund auf einem Waldweg spazieren, berichtet die "SZ". Das Tier fand dort mehrere Lyonerstücke, die alle mit Rasierklingen präpariert waren, und fraß sie.
Hund hat Glück
Der Hund hatte offenbar Glück im Unglück: Die Untersuchung beim Tierarzt ergab laut Medienbericht, dass der Hund keine Klinge mitgefressen hatte. Die Polizei untersuchte den Waldweg anschließend, konnte aber keine anderen Köder finden.
Die Frau machte den Fall über Facebook publik und warnte: "Passt unbedingt auf eure Vierbeiner in Dudweiler/Scheidt auf!"
Reifen Blank im Riegelsberger Gemeindeteil Walpershofen ist der Top-Spezialist, wenn es um Reifen geht. Die Experten weisen bereits jetzt auf den anstehenden Reifenwechsel für die Wintersaison hin. Frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, empfiehlt sich.
Der Sommer verabschiedet sich leise, die Temperaturen werden niedriger; da ist es eindeutig: Der Winter naht in großen Schritten. Damit kommt auch die Zeit der nassen und verschneiten Straßenverhältnisse – man sollte also nicht mehr allzu lange darauf warten, sein Auto mit Winterreifen zu bestücken. „Grundsätzlich ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben, ab welchem Datum Winterreifen aufzuziehen sind“, erklärt Sylvia Blank. Sie teilt sich mit ihrem Vater Werner die Geschäftsführung von Reifen Blank in Heusweiler-Walpershofen und weist darauf hin, dass der perfekte Zeitpunkt vor allem vom Wetter abhängig ist. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen müssen genutzt werden, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte vorherrschen.
Als Bezugspunkt kann man sich an die „7-Grad-Regel“ halten. Diese besagt, dass man die Reifen am besten dann wechselt, wenn die Temperatur konstant unter 7 Grad liegt. Das ist jedoch eher als Richtlinie zu sehen. Nichtsdestotrotz rät sie dazu, bei über längerer Zeit niedriger Temperatur die Reifen zu wechseln. Der Fachbetrieb nimmt für den Umstieg auf die Winterreifen gerne den passenden Wunschtermin entgegen – so entfallen lange Wartezeiten. Beachten sollte man, dass der Terminkalender von Reifen Blank im Oktober bereits gut gefüllt ist, eine rasche Vereinbarung ist also von Vorteil.
Bis zu 4000 Modelle aller namhaften Hersteller
Der Fachbetrieb, der seit 1963 in der Heusweiler Straße zu finden ist, hat alle gängigen Größen von allen namhaften Herstellern stets auf Lager. In der Hochsaison können Kunden so aus bis zu 4000 Modellen für Pkw, Lkw, Leicht-Lkw, Motorräder, Roller und AS-Reifen auswählen. Daneben können Alufelgen oder Kompletträder aufgezogen werden. Die bereits 1960 gegründete Firma montiert im Pkw- und Offroad-Bereich Reifen bis zu einer Größe von 28 Zoll und im AS-Bereich bis zu einer Größe von 52 Zoll. Aktuelle Angebote sind im Herbstprospekt einsehbar, den man online abrufen kann.
Werkstattleiter Walter Scherer erklärt eine weitere Dienstleistung von Reifen Blank: die Achsvermessung. „Dadurch wird der Reifen weniger verschlissen und das Fahrwerk optimal eingestellt“, so Scherer. Durch starke Belastung im täglichen Verkehr, beispielsweise durch Schlaglöcher, Bordsteinkanten und Fahrbahnschäden, kann sich die Achsgeometrie verstellen. Das wirkt sich auf die Fahrsicherheit aus. Durch die 3D-Vermessung erkennen die Fachkräfte genau, wo Hand angelegt werden muss und bringen das Fahrzeug im wahrsten Sinne des Wortes wieder sicher auf die Spur. Einseitig abgefahrene Reifen gehören somit der Vergangenheit an. Die Achsvermessung sollte auch bei Unfall-Fahrzeugen oder nach einer Tieferlegung durchgeführt werden.
Als Reifenfachhändler und Mitglied der Einkaufsgesellschaft freier Reifenfachhändler (EFR) hat sich das qualifizierte Fachpersonal von Reifen Blank in fast sechs Jahrzehnten ein überragendes Know-how und ein umfangreiches Serviceangebot erarbeitet. Dazu gehören neben dem großen Reifensortiment beispielsweise Reifenreparaturen, fachgerechte Einlagerung von Sommer- und Winterreifen sowie Reinigung und Aufbereitung von Felgen, etwa bei starker Verschmutzung durch Streusalz. Seit vielen Jahren betreut Reifen Blank viele namhafte Leasing- und Flottenfuhrparks, beispielsweise von Lease Plan, Deutsche Leasing, Athlon, Sixt, Mobility Concept und viele weitere mehr. Somit können Leasing- und Flottenkunden auf ein weitgehend einheitliches Serviceangebot zugreifen.
Ein weiteres Angebot von Reifen Blank ist das Auslesen und die Neuprogrammierung des Reifendruckkontrollsystems (RDKS). Beim RDKS überwachen Sensoren den Druck der Reifen und melden einen auftretenden Druckabfall unverzüglich ins Cockpit. „Damit werden gefährliche Unfälle deutlich reduziert“, erklärt Sylvia Blank. Doch nicht nur das: durch die stetige Kontrolle und das rasche Beseitigen eines falschen Druckes werden auch der Kraftstoffverbrauch optimiert und unnötiger Verschleiß vermieden. PR/bo
Kontakt:
Reifen Blank Heusweiler Straße 18 66292 Riegelsberg
Öffnungszeiten Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr; samstags von 8 bis 12 Uhr
Aktion:
Meilen sammeln ist jetzt auch auf dem Asphalt möglich. Wer bei Reifen Blank Reifen von Michelin kauft, profitiert von der Partnerschaft des Reifenherstellers mit Miles & More. Einfach Reifen kaufen, Rechnung behalten und diese bei der Miles & More-App hochladen. Innerhalb von sechs Wochen werden die Meilen gutgeschrieben. Alle Infos und Vorteile auch unter miles-and-more.com/michelin. PR/bo
Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass es an der HNO-Klinik in Homburg möglicherweise zu einer Vergewaltigung kam, wurden nun zwei weitere Verdachtsfälle bekannt. Am heutigen Mittwochmorgen (20. November) wurden mehrere Durchsuchungen durchgeführt.
Am Dienstag der letzten Woche (12. November 2019) war bekannt geworden, dass es in der Uniklinik zu einer Vergewaltigung gekommen sein soll. Bei einem sechsjährigen Mädchen war nach einer Mandeloperation 2012 eine blutende Wunde im Intimbereich aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seither wegen Kindesmissbrauchs gegen Unbekannt.
Laut SR habe sich nach der Berichterstattung der Vater eines Jungen bei den Ermittlern gemeldet. Sein Sohn sei 2014 an der HNO-Klinik in Homburg operiert worden. Die Mutter habe noch im Aufwachraum eine blutende Wunde im Analbereich des Kindes festgestellt. Deren Ursprung blieb jedoch ungeklärt.
Durchsuchungen an zwei Kliniken
Im Rahmen der Ermittlungen wurden daher am Mittwochmorgen die HNO-Klinik und eine Klinik in Zweibrücken, in der der Junge weiterbehandelt wurde, durchsucht. Dabei wurde ein dritter Verdachtsfall bekannt. Bei der Razzia sei umfangreiches Beweismaterial in Form von Patientenakten und Datenmaterial gesichert worden.
Uniklinik weist Vertuschungsvorwürfe zurück
Die Uniklinik sicherte der Staatsanwaltschaft Unterstützung bei den Ermittlungen zu. Der Mutter des sechsjährigen Mädchens sei zunächst geraten worden, keine Anzeige zu erstatten.Vertuschungsvorwürfe wies die HNO-Klinik jedoch von sich. Die Erziehungsberechtigte sei informiert gewesen.
Verwendete Quellen: • Saarländischer Rundfunk • Eigene Artikel
Bei seiner Einreise aus der Türkei haben Bundespolizisten am Düsseldorfer Flughafen einen 47-Jährigen festgenommen. Der Mann hat noch eine Rest-Freiheitsstrafe in Saarbrücken zu verbüßen - wegen Totschlags.
Die Bundespolizei hat am Düsseldorfer Flughafen einen Mann festgenommen, der wegen eines Totschlags in Dillingen verurteilt worden war. Nach Angaben der Beamten war der 47-Jährige nach seiner Einreise aus Istanbul am Dienstag (19. November 2019) zur Einreisekontrolle gegangen. Dort stellte die Polizei fest, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf der Suche nach dem Mann war.
Totschlag in Dillingen 2005
Der 47-Jährige musste nämlich noch eine Rest-Freiheitsstrafe von runddreieinhalb Jahren verbüßen. Er war 2005 an der Tötung eines Mannes in Dillingen-Diefflen beteiligt gewesen. Einer der Komplizen des 47-Jährigen hatte damals wegen Geldschulden einen Mann mit einer Pistoleerschossen. Der in Düsseldorf Festgenommene hat laut Staatsanwaltschaft anschließend Spuren beseitigt. Er wurde wegen Totschlags 2009 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Mann wurde abgeschoben
In der Zwischenzeit wurde der türkische Staatsbürger des Landes verwiesen. Aufgrund dessen wurde von der weiteren Vollstreckung abgesehen und der Verurteilte im Fall der Wiedereinreisenach Deutschland zur Festnahme ausgeschrieben. Die Beamten brachten den Mann nach seiner Festnahme am Dienstag in die Justizvollzugsanstalt.
Korrektur: In ihrer ersten Meldung hatte die Polizei geschrieben, der 47-Jährige sei wegen Mordes verurteilt worden. Das stimmt nicht. Wir haben unseren Artikel dementsprechend korrigiert.
Verwendete Quellen: - Mitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, 20.11.19 - eigene Recherche
Der saarländische Landtag hat am heutigen Mittwoch (20. November 2019) ein inklusives Wahlrecht beschlossen. Damit werden hunderte Menschen mit Behinderung im Saarland nicht mehr länger pauschal von Wahlen ausgeschlossen.
Behinderte Menschen im Saarland erhalten Wahlrecht
Behinderte oder kranke Menschen, die in allen Angelegenheiten von einer Hilfsperson betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Landtags- und Kommunalwahlen im Saarland ausgeschlossen. So hat der saarländische Landtag am heutigen Mittwoch beschlossen, dass auch diese betreuten Personen ein dauerhaftes Wahlrecht erhalten.
Damit hat der Landtag eine Anfang des Jahres ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, die die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für "Betreute in allen Angelegenheiten" für verfassungswidrig erklärt hatte.
Hunderte Menschen im Saarland betroffen
Im Saarland sind etwa 350 Menschen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit auf eine Betreuung in allen Lebensbereichen angewiesen und damit von dem Beschluss des Landtags betroffen.
Der Prozess um die Schüsse auf TV-Persönlichkeit und Saar-Stripper Jesse Fischer (40) ging erst kürzlich am Amtsgericht St. Ingbert zu Ende. Das Urteil: 20 Monate Haft für den 36 Jahre alten Schützen.
Thorsten B. (36) ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das urteilte nun das Amtsgericht St. Ingbertund sprach infolgedessen eine Haftstrafe von 20 Monaten aus, berichtet "Bild".
Bevor es zu den Schüssen kam, stand ein Streit um 50 Euro im Raum, berichtet "Bild". Swetlana R., eine Bekannte des Saar-Strippers, hatte sich das Geld von Fischer geliehen. Als dieser den Betrag im Januar 2018 zurückfordern wollte, sei der Streit eskaliert.
Mit einer Gaspistole schoss Thorsten B., der Freund von Swetlana R., dann auf die TV-Persönlichkeit. Durch die Schüsse erlitt Fischer leichte Verletzungen. Zudem wurde das Fahrzeug des heute 40-Jährigen beschädigt.
Verwendete Quellen: - Eigene Berichte - Bild Saarland
Am gestrigen Dienstagnachmittag (19. November 2019) nahmen Ermittler des saarländischen Landespolizeipräsidiums einen per internationalem Haftbefehl gesuchten Sexualstraftäter fest. Der Mann soll in Spanien ein fünfjähriges Kind missbraucht haben.
Ermittler des saarländischen Landespolizeipräsidiums nahmen am gestrigen Dienstagnachmittag einen 40-jährigen Mann fest, der seit 2017 wegen Kindesmissbrauchs mit europäischem Haftbefehl gesucht wird. Die Einsatzkräfte des Dezernats für Zielfahndung konnten den Sexualstraftäter um 17.00 Uhr im Bereich Zweibrücken ergreifen.
Täter soll fünfjähriges Kind sexuell missbraucht haben
Der festgenommene Mann wurde im Jahr 2013 von den spanischen Behörden zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen Missbrauch eines fünfjährigen Kindes verurteilt, heißt es.
Im Rahmen der Fahndung stellte sich nun heraus, dass der flüchtige Straftäter seinen Wohnsitz inzwischen nach Homburg verlegt hatte. Weitere Ermittlungen der Zielfahndung im Umfeld führten schließlich zu der gestrigen Festnahme.
Mann soll an spanische Behörden ausgeliefert werden
Nach Vorführung des Spaniers beim zentralen Bereitschaftsgericht in Saarbrücken und Verkündung des Haftbefehls wurde er in die JVA Saarbrücken gebracht. Dort wartet der 40-Jährige derzeit auf seine Auslieferung an die spanischen Behörden.
Verwendete Quellen: - Mitteilung des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes vom 20.11.19
Vom einen auf den anderen Moment war alles weg: Einer Seniorin hat ein Täter-Trio in Saarlouis mehr als 100.000 Euro gestohlen. Die Polizei hofft jetzt auf eine DNA-Spur und glaubt, dass das Opfer gezielt ausgesucht wurde.
Noch immer sucht die Polizei nach den drei Frauen, die einer 83-Jährigen aus Saarlouismehr als 100.000 Euro gestohlen haben. Die Beamten werten derzeit unter anderem eine DNA-Spur aus, die am Tatort gefunden wurde, sagte Kriminalhauptkommissar Michael Rupp zu SOL.DE.
Mit "Wasserglas-Trick" in Wohnung gelangt
Die Täterinnen hatten sich am 22. Oktober, gegen 14.20 Uhr, mithilfe des sogenannten "Wasserglas-Tricks" Zugang zur Wohnung der Seniorin in der Max-Planck-Straße im Stadtteil Steinrausch verschafft: Zunächst hatte da Trio bei der Frau geklingelt und angeben, im gleichen Mehrfamilienhaus zu wohnen. Dann baten die Unbekannten um ein Glas Wasser - und die 83-Jährige ließ sie in ihre Wohnung.
Eine der Täterinnen begab sich dann unbemerkt in das Schlafzimmer der Seniorin und durchsuchte es nach Wertsachen. Als die Geschädigte das bemerkte, wurde sie von den beiden anderen Frauen an der Schulter gepackt und festgehalten.
Trio klaut mehr als 100.000 Euro
Das Täter-Trio flüchtete danach aus der Wohnung und zu Fuß in Richtung Kurt-Schumacher-Allee. Erst, als die Polizei den Fall aufnahm, erkannte die 83-Jährige: Eine der Frauen hatte aus dem Schlafzimmer die gesamten Ersparnisse der Seniorin geklaut - mehr als 100.000 Euro lagen dort bar.
Opfer wohl gezielt ausgesucht
Bei den Beamten beschrieb die Geschädigte eine der Frauen als circa 40 Jahre und eine andere als 25 Jahre alt. Alle drei Unbekannten hatten dunkles Haar und waren dunkel bekleidet gewesen. Die Erstellung eines Phantombilds war bislang nicht möglich. "Wir haben es versucht, aber die 83-Jährige kann sich nicht mehr genau an alles erinnern", sagte Hauptkommissar Michael Rupp.
Eine eventuell heiße Spur, der die Ermittler jetzt nachgehen: Die Täterinnen hatten sich auf Russisch unterhalten. Die 83-Jährige ist selbst Deutsch-Russin und konnte die Sprache deshalb identifizieren. Es deutet vieles darauf hin, dass die Seniorin gezielt ausgesucht wurde und kein Zufallsopfer war. "Die Täterinnen haben schon genau gewusst, wo sie hingehen", so Rupp.
Die Polizei hofft weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung. Haben die drei Frauen es möglicherweise bei anderen Haushalten ebenfalls mit dem "Wasserglas-Trick" probiert? Tipps an die Inspektion in Saarlouis, Tel. (06831)9010.
Verwendete Quellen: - eigene Recherche - eigener Bericht
Erneut kommt es beim Umbau des Saarbrücker Ludwigsparkstadions zu Verzögerungen. Es wird immer unwahrscheinlicher, dass der FCS zu Beginn der Saison 2020/21 schon in die renovierte Arena wird einziehen können.
Der 1. FC Saarbrücken wird zum Beginn der nächsten Fußball-Saison möglicherweise nicht in das Ludwigsparkstadion zurückkehren können. Laut Angaben der Stadt vom Dienstag (19. November 2019) verzögert sich der Beginn der Montage der Tribünendächer.
Heiko Lukas: Situation ist "kritisch"
Eigentlich hätte dieser Bauabschnitt schon im November losgehen sollen. Doch wegen "zeitintensiver statischer Prüfungen" verschiebe sich die Fertigung und Montage. Voraussichtlich werden sie erst im Februar erfolgen können. Zudem seien technische Probleme bei vorausgehenden Bauarbeiten aufgetreten, weswegen die Stahleinbauteile des Daches angepasst werden müssen.
Baudezernent Heiko Lukas bezeichnet die Situation um den Ludwigspark als "kritisch". In den kommenden Wochen soll geklärt werden, wann wieder Fußballspiele im Stadion stattfinden können. "Der 1. FCS muss für die nächste Saison planen und braucht von der Stadtverwaltung belastbare Aussagen", so Lukas.
Verwendete Quellen: - Mitteilung der Stadt Saarbrücken, 19.11.19
Im Pflegeheim "Laurentiushöhe" in Merzig brach am Dienstag (19. November 2019) ein Brand aus. Infolgedessen kam es zu einer Evakuierung von Bewohnern und Pflegern. Möglicherweise wurde das Feuer vorsätzlich gelegt.
Vorfall in Merzig: Am späten Dienstagabend rückte unter anderem die Feuerwehr zum Pflegeheim "Laurentiushöhe" aus. In einem Aufenthaltsraum kam es dort nämlich zu einem Brand, berichtet die "SZ".
Feuer in Merzig: Pflegeheim evakuiert
Nach Angaben der Polizei mussten aufgrund des Feuers zahlreiche Pfleger sowie Bewohner evakuiert werden. Währenddessen löschte die Feuerwehr den Brand. Verletzte gab es nicht, geht aus dem Medienbericht hervor. Allerdings soll hoher Sachschaden entstanden sein; dieser werde derzeit auf rund 60.000 Euro beziffert.
Wie die "SZ" schreibt, besteht aktuell "der Verdacht auf Brandstiftung". Das bestätigte die Polizei in Merzig. Ein Bewohner soll den Brand in einem Aufenthaltsraum gelegt haben. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an, heißt es.
Aktuell ruft der Hersteller "Tante Fanny Frischteig GmbH" das Produkt "Dinkel-Mürbteig" zurück. Der Grund: In dem Keksteig wurden mikrobiologische Verunreinigungen entdeckt. Auch im Saarland geriet die Ware in den Verkauf.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte am Dienstag (19. November 2019) eine neue Lebensmittelwarnung. Wie auf dem eigenen Portal des BVL zu lesen ist, warnt das Amt vor dem Konsum des Produkts "Dinkel-Mürbteig".
Keksteig sollte nicht verzehrt werden
In den produzierten Chargen seien mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt worden. Laut des BVL-Portals handelt es sich dabei um sogenannte "Verotoxin bildendeEscherichia Coli". Die Bakterien könnten schwere Durchfälle auslösen.
Von der Warnung betroffen: die 400-Gramm-Packung des Produkts "Dinkel-Mürbteig" mit dem aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2019. Der Hersteller: "Tante Fanny Frischteig GmbH".
Produkt auch im Saarland verkauft
Wie aus der Mitteilung des Portals weiterhin hervorgeht, geriet der Teig unter anderem im Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Bayern in den Verkauf. Hierzulande wurde das Produkt etwa bei "Globus" oder "Kaufland" angeboten.
Wer einen betroffenen Keksteig erworben hat, kann diesen im jeweiligen Markt zurückgeben. Auch ohne Vorlage eines Kassenbons werde der Kaufbetrag erstattet.
"Das ist natürlich nicht spurlos an mir vorübergegangen. Das kann man an Umfragewerten sehen, das kann man natürlich auch an Diskussionen in der Partei sehen", sagte Kramp-Karrenbauer in einem am Dienstag (19. November 2019) kurz vor dem CDU-Parteitag in Leipzig veröffentlichten Interview für die ARD-Dokumentation "Die Notregierung - Ungeliebte Koalition". Die Sendung soll am 2. Dezember ausgestrahlt werden.
AKK: "Das war ein Fehler"
"Eine Partei, die CDU insbesondere, will natürlich immer eine Vorsitzende, von der sie weiß: Die steht da vorne, auf die kann ich mich verlassen, die macht keine Fehler", sagte Kramp-Karrenbauer der ARD. "Und das war ein Fehler. Und das hat die Partei natürlich wahrgenommen", sagte sie vor dem Hintergrund ihres Krisenmanagements.
Konkurrent Merz hält auch Rede
Mit Spannung wird erwartet, wie die Delegierten auch angesichts der anhaltend schlechten Umfragewerte auf die Rede der Vorsitzenden zu Beginn des Parteitags am Freitag reagieren. Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz, ihr knapp unterlegener Kontrahent bei der Wahl zum Parteivorsitz, hat ebenfalls eine Rede angekündigt. Intern schwelt in der CDU eine Debatte über die künftige Kanzlerkandidatur.
Fehler im Wahlkampf
Kramp-Karrenbauer lastete sich in der ARD Versäumnisse zunächst beim Europa-Wahlkampf im Frühjahr an. Sie habe die Umstrukturierungen in der Parteizentrale nach der Übernahme des Vorsitzes "nicht konsequent genug vorangetrieben". Es habe ein altes und ein neues Team gegeben. "Das war kein Wahlkampf aus einem Guss."
Das sagt AKK zum Rezo-Video
Selbstkritisch äußerte sie sich auch über die Reaktion auf ein kritisches Video des YouTubers Rezo. "Die Entscheidungen, wann reagieren wir, wie reagieren wir, sind in einer unglaublichen Hektik gefallen, wo jeder der Beteiligten immer zwischen zwei Wahlkampfauftritten gerade mal fünf Minuten Zeit hatte, um miteinander zu telefonieren. Das war grundlegend falsch." Die CDU hätte "von Anfang an sehr schnell eine Reaktion setzen müssen gegen das Video. Es wäre erst einmal egal gewesen, welche Reaktion. Sie hätte nur sehr schnell erfolgen müssen."
Seehofer: "Reaktion war katastrophal"
Noch schärfer urteilt Innenminister Horst Seehofer (CSU) über das Krisenmanagement der CDU-Spitze auf das Video: "Die Reaktion war katastrophal, total unbeholfen. Später dann der Versuch, das mit einem Video zu beantworten, einmal aus der CDU, dann aus der CSU - das war einfach nicht gut."
Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber" genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 21.11.2019, 11.00 Uhr, bis zum 04.12.2019, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Folgen der SOL.DE-Instagram-Seite sowie das Liken des Instagram-Posts zu „Genuss aus dem Warndt“ notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Das Kommentieren des Instagram-Beitrags mit Markierung führt zur Verdopplung der Gewinnchancen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben: 3x1 Senf-Paket von „Genuss aus dem Warndt“. Ein Paket enthält als Hauptgewinn zusätzlich den „Warndt Whisky“. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
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Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.