Auktion für Musikanlage
Fr., 06. Dezember 2019, 11:08 Uhr
Der Homburger Ex-Oberbürgermeister Karlheinz Schöner stand 2016 wegen Untreue vor Gericht. Grund: Er hatte von Spendengeldern eine Musikanlage gekauft - angeblich für Kindergärten. Jetzt wird das veruntreute Beweisstück versteigert.
Diese Musikanlage, die der Ex-OB Schöner privat benutzte, wird jetzt von der Stadt versteigert. Foto: Zoll
Zu seinem 60. Geburtstag im Jahr 2014 hatte Schöner um Spenden gebeten, mithilfe derer er eine 12.500 Euro teure Musikanlage anschaffen wollte. Diese sollte für "musikalische Früherziehung in Kindergärten" genutzt werden. Die Musikanlage wurde aber, wie sich später herausstellte, stattdessen für die Proben von Schöners Band "Madhouse" genutzt.
Schöner zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt
Der Ex-Oberbürgermeister musste vor Gericht. In dem Prozess, der im April dieses Jahres abgeschlossen wurde, wurde ihm zudem vorgeworfen, privat auf kommunale Arbeiter für Baumaßnahmen auf seinem Grundstück zurückgegriffen zu haben. Schöner war geständig und wurde wegen Untreue und Vorteilsnahme zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Musikanlage wird online versteigert
Die Musikanlage wurde im Anschluss der Stadt überstellt. Jetzt wird sie vom Baubetriebshof auf einem Internet-Portal des Zolls versteigert. "Da bei uns kein Bedarf besteht, ist sie auf der Auktionsplattform gelandet. Das Geld fließt in die Stadtkasse", teilte Stadtsprecher Jürgen Kruthoff Bild mit.
Die "Soundcraft Si-Expression"-Anlage mit allerlei Zubehör steht derzeit bei 3.000 Euro. Einen Bieter gibt es bereits. Die Auktion läuft noch für etwa zehn Tage.
Verwendete Quellen:
• Online-Auktionshaus des Zolls
• Bild-Zeitung
• Eigene Recherche
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Polizei sucht Unbekannten
Fr., 06. Dezember 2019, 10:12 Uhr
Alexander Boos (CDU), der Ortsvorsteher von Merzig, ist am gestrigen Donnerstag (5. Dezember 2019) auf der Straße bedroht worden. Ein unbekannter Mann begann ohne Anlass, ihn zu beleidigen.
Der Ortsvorsteher von Merzig wurde auf der Straße beleidigt und bedroht. Foto: Alexander Boos/Facebook
Der 39-jährige Lokalpolitiker berichtet auf Facebook von einem Vorfall in der Wagnerstraße in Merzig. Boos sei am Donnerstag gegen 13.00 Uhr auf dieser in Richtung Seffersbach gegangen, als ihm ein Mann entgegenkam, der ihm auffällig direkt in die Augen gesehen habe.
Ortsvorsteher auf Straße beleidigt
Als Boos ihn mit einem "Guten Tag" grüßte, soll dieser mit den Worten "Du Judenversteher!" geantwortet haben. Auf die perplexe Nachfrage des Ortsvorstehers, erwiderte der Unbekannte "Du Judenversteher, du hast mich schon richtig verstanden! Man sollte dich aufknüpfen. Früher hat man das mit euch allen gemacht."
"Ruf nur die Polizei"
Daraufhin entgegnete der 39-Jährige, dass der Unbekannte "den Ball flach halten solle" oder sie könnten die Polizei rufen. Der Mann reagierte darauf mit: "Ruf nur die Polizei, das wird dir auch nicht mehr helfen." Dabei sei er eiskalt, gelassen und extrem fokussiert gewesen.
Boos sucht mit Polizei nach dem Unbekannten
Wie Alexander Boos in seinem Post weiter schildert, habe er sich zum ersten Mal ernsthaft bedroht gefühlt. Da er jedoch vor einer Bedrohung nicht weglaufe, suche er nun zusammen mit der Polizei in Merzig nach dem Unbekannten. Dieser wird von dem CDU-Politiker wie folgt beschrieben:
- ca. 45 Jahre alt
- 180 cm groß
- schlank
- Dreitagebart in Kontur geschnitten
- gepflegt
- trug eine schwarze, wertige "Wellensteyn"-Jacke
- schwarze Adidas-Baseballmütze
- beige Lederschuhe
Wer Hinweise zu dem Mann hat, könne sich bei der Polizeiinspektion Merzig (06861)7040 oder bei Alexander Boos persönlich über Facebook melden.
Verwendete Quellen:
• Facebook-Seite von Alexander Boos
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Verlosung
Di., 19. November 2019, 13:00 Uhr
Clowns, Akrobaten und Tiere präsentieren mit dem Saarbrücker Weihnachtscircus wieder ein Riesenspektakel auf den Saarterrassen. Zuschauer erwartet eine Show mit kreativem Licht-Design, märchenhaften
Kostümen und mitreißenden Songs. Für die Vorstellung am 27. Dezember verlost SOL.DE 5x2 Logen-Karten!
Der Weihnachtscircus gastiert vom 20. Dezember bis zum 5. Januar 2020 auf dem Saarbrücker Festplatz an den Saarterrassen.
Der Saarbrücker Weihnachtscircus gastiert mit neuer sensationeller Show auf dem Festplatz Saarterrassen von 20. Dezember 2019 bis zum 5. Januar 2020. Tiere, Clowns und Akrobaten präsentieren ein Riesenspektakel mit kreativem Licht-Design, märchenhaften Kostümen und mitreißenden Songs. Ein einmaliges Erlebnis, das den Alltag vergessen lässt. Im neuen Programm sind in diesem Jahr mit dabei:
„The Segura“
Mit Rollerskating einmal ganz anders begeistern diese Artisten, die extra für das anspruchsvolle saarländische Publikum aus Portugal anreisen. In rasanten Tempo zeigen die drei flotten Akteure der Seguras mit südländischem Temperament auf einem nur wenigen Quadratmeter großen Podest die beeindruckendsten Tricks der Rollschuhartistik.
„Flashback Magic“
PS-stark sorgen unsere Star-Illusionisten im wahrsten Sinne des Wortes für zauberhafte Weihnachten. Scheinbar unglaublich ist es wie live vor Ihren Augen plötzlich ein Motorrad erscheint und wieder verschwindet. Diese Magic Show lehrt uns das Staunen in einer neuen Dimension!
Lustige Clowns
faszinieren mit Späßen zwischendurch und strapazieren die Lachmuskeln.
„Art Stream UA“
JUMP, die Meister der Trampolinkunst, bringen unser Publikum zum Toben!
Adrenalin pur
Auch an der sogenannten „russischen Schaukel“ verblüffen die Artisten der „Art Stream UA“ und sorgen für Nervenkitzel vom Feinsten!
Für die Show des Saarbrücker Weihnachtscircus am Freitag, dem 27. Dezember, verlost SOL.DE 5x2 Karten für die Balkonloge! Einfach das unten stehende Formular ausfüllen und mit etwas Glück dabei sein. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Viel Glück!
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von SOL.DE, nachfolgend „Betreiber" genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 19.11.2019, 13.00 Uhr, bis zum 10.12.2019, 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist das Ausfüllen des Gewinnspielformulars auf SOL.DE notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben: 5x2 Balkonlogen-Karten für die Vorstellung des Weihnachtscircus am 27.12.19 um 19.00 Uhr in Saarbrücken. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Abwicklung an die Firma Poppconcerts weitergegeben werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media-Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
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Empfängerin muss mit hoher Strafe rechnen
Fr., 06. Dezember 2019, 11:12 Uhr
Zöllner haben aus einem Postpaket 39 lebende Kanareneidechsen gerettet.
Die Tiere waren in Stoffsäcken eingenäht. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Die artgeschützten Reptilien waren einzeln in Stoffsäckchen eingenäht und als Souvenir deklariert, wie das Hauptzollamt in Saarbrücken am Freitag (6. Dezember 2019) mitteilte.
39 Eidechsen wurden beschlagnahmt. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Nach ihrer Rettung wurden die Eidechsen in ein Tierheim gebracht. Obwohl sie ohne Wasser und Nahrung in den Pappkarton gesteckt wurden, überlebten sie den Transport. Die Empfängerin der Sendung - eine Frau aus Nordrhein-Westfalen - muss den Angaben zufolge mit einer hohen Strafe rechnen, weil die kleinen Echsen nur mit einer Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Die Empfängerin des Pakets muss mit einer hohen Strafe rechnen. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Das Paket von der Kanaren-Insel Teneriffa war am Montag in der Internationalen Frachtstation Speyer bei einer Röntgenkontrolle aufgefallen. Dort werden Postsendungen überprüft, die auf dem Landweg unter anderem aus Spanien und Frankreich nach Deutschland kommen.
Bei Röntgenaufnahmen des Pakets fielen die Eidechsen auf. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Verwendete Quellen:
- Deutsche Presse-Agentur
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Polizei gibt Tipps für sichere Winterfahrt
Fr., 06. Dezember 2019, 12:17 Uhr
Wohl weil er seine Scheiben nicht enteiste, hat ein Autofahrer in Merzig einen Rollerfahrer übersehen. Bei dem Unfall wurde dieser leicht verletzt. Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang Tipps für eine sichere Winterfahrt.
Der Autofahrer hatte sich nur kleine Sichtfenster an der Frontscheibe und an der Scheibe der Beifahrertür geschaffen. Symbolfoto: Angelika Warmuth/dpa-Bildfunk
Vereiste Scheiben haben wohl zu einem Unfall mit einem Verletzten im Merziger Stadtteil Fitten geführt. Nach Polizeiangaben hatte am Donnerstagmorgen (5. Dezember 2019) ein 21-jähriger Autofahrer die Vorfahrt eines 59-jährigen Mofafahrers missachtet. Der 59-Jährige stürzte bei dem Unfall im Einmündungsbereich Fitterbach/St.-Bernhard-Straße und wurde leicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Die alarmierte Polizei stellte fest, dass sämtliche Scheiben des Autos vereist waren. Lediglich an der Frontscheibe und auf der Scheibe der Beifahrer-Tür hatte sich der 21-Jährige ein kleines Sichtfeld geschaffen.
So wird die Fahrt im Winter sicher
Die Polizei Merzig gibt Autofahrern in diesem Zusammenhang Tipps für eine sichere Fahrt im Winter:
- Reinigen Sie vor Fahrtantritt alle beschlagenen Scheiben und entfernen Sie Eiskristalle und Schnee vollständig von den Fahrzeugscheiben. Bedenken Sie, dass beschlagene Scheiben die Sicht verschlechtern und Ihre Reaktionszeit verlängern
- Achten Sie auf gut funktionierende Scheibenwischer und halten Sie stets die Fahrzeugscheiben sauber. Überprüfen sie regelmäßig die Scheibenwaschanlage und füllen Sie rechtzeitig Reinigungsmittel und Frostschutz nach
- Reinigen Sie die Außenspiegel, um die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig sehen zu können
- Überprüfen Sie regelmäßig die Front- und Heckbeleuchtung. Säubern Sie diese, die amtlichen Kennzeichen sowie die Motorhaube und das Autodach von Schnee und Eis
- Lassen Sie nicht den Motor im Stand laufen, um die Scheiben zu enteisen. Dies schadet zum einen der Umwelt und stellt zum anderen eine Ordnungswidrigkeit dar
- Vereiste Scheiben können beispielsweise durch einen überdachten Stellplatz oder durch entsprechendes Abdecken mit einer Schutzfolie verhindert werden
- Führen Sie in Ihrem Fahrzeug stets eine Schutzfolie, Schneebesen, Eiskratzer und gegebenenfalls Enteisungsmittel mit
- Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Sicht- und Straßenverhältnissen an. Bedenken Sie, dass sich der Bremsweg auf winterglatter Fahrbahn verlängert
Verwendete Quellen:
- Mitteilungen der Polizeiinspektion Merzig, 06.12.19
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dpa/lrs
Regierung veröffentlicht Zahlen
Fr., 06. Dezember 2019, 10:41 Uhr
Mehrere Dutzend exotische Tiere sind in den vergangenen fünf Jahren aus privaten saarländischen Haushalten genommen worden. Welche genau beschlagnahmt wurden, teilte jetzt die Landesregierung mit.
Unter den beschlagnahmten Tieren befand sich auch eine Python wie diese. Symbolfoto: Pixabay
Im Saarland sind seit 2014 mehrere Dutzend exotische Tiere aus privaten Haushalten beschlagnahmt worden. Dazu gehörten eine Python, eine Boa, circa 55 Fische, zwei Kängurus und eine Schnappschildkröte, teilte die saarländische Landesregierung auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Lutz Hecker mit. Diese Tiere seien den Besitzern weggenommen worden, weil unter anderem Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt worden seien.
Weitere 37 Tiere aus Haushalten genommen
Zudem seien 37 Wildtiere aus artenschutzrechtlichen Gründen aus Haushalten genommen worden, beispielsweise weil ein Nachweis zur Herkunft fehlte. Dazu gehörten unter anderem ein Gelbbrust-Ara, drei Mohrenkopfpapageien, zwei Mönchsgeier, mehrere Kakadus und griechische Landschildkröten.
Die Tiere wurden bei sachkundigen Personen und einer Exotenauffangstation untergebracht. Diese Station werde vom Zoo Neunkirchen auf der Basis eines Kooperationsvertrages mit dem Land betrieben, hieß es.
Verwendete Quellen:
- Deutsche Presse-Agentur
- Antwort der Landesregierung zu Anfrage zu Tierbörsen und Wildtierhandel im Saarland (PDF)
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mit dpa/lrs
Von Eissblock erschlagen
Fr., 06. Dezember 2019, 09:38 Uhr
Vor eineinhalb Wochen kam ein zweijähriger Junge auf einem Weihnachtsmarkt in Luxemburg ums Leben. Er wurde von einem Eisblock erschlagen. Die Justiz hat jetzt einen Gutachter beauftragt, der den Grund für das Unglück herausfinden soll.
Die Eltern des getöteten Jungen veröffentlichten ein Foto auf Facebook. Wenige Momente vor dem Unglück ist er darauf inmitten der Eisskulpturen zu sehen. Foto: Privat
Nach dem tödlichen Eisskulptur-Unglück mit einem Kind auf dem Weihnachtsmarkt in Luxemburg-Stadt ist ein Gutachter beauftragt worden. Er solle die möglichen Gründe für den Einsturz der Skulptur herausfinden, teilte ein Sprecher der Luxemburger Justiz am Freitag (6. Dezember 2019) mit.
Ein zweijähriger Junge war am 24. November beim Einsturz eines Teils der 700 Kilogramm schweren Skulptur von einem Eisblock getroffen und tödlich verletzt worden.
Diese Teile der Eisskulptur stellten Einsatzkräfte auf dem Luxemburger Weihnachtsmarkt sicher. Foto: dpa-Bildfunk/Polizei Luxemburg
Es sei schwer abzuschätzen, wie lange das Gutachten dauern werde, sagte der Sprecher weiter. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt wurde eingeleitet. Die Ermittlungen seien noch "in einem Anfangsstadium".
Kein Szenario ausgeschlossen
Laut "Luxemburger Wort" gehen die Ermittler allen Szenarien nach. So schließen sie Konstruktions-, Konzeptions- oder Materialfehler nicht aus. Auch ist es möglich, dass eine Person Einfluss auf den Einsturz der Skulptur gehabt haben könnte. Das vermutet einer der Eiskünstler.
Große Betroffenheit
Die Ermittler hatten nach dem Unglück die betreffenden Eisblockteile sichergestellt. Sie werden kühl gelagert. Die Eisskulptur hatte eine Holzhaus-Fassade mit Schlitten nachgebildet und war laut "Luxemburger Wort" etwa 2,5 Meter hoch. Sie stand neben einer Eisbahn. Der tragische Unfall auf dem Platz Knuedler hatte weit über Luxemburg hinaus große Betroffenheit ausgelöst.
Eisblock erschlägt Kind: Bisherige Artikel zum Thema
27.11.: Ermittlungen laufen nach tödlichem Unfall auf Weihnachtsmarkt
25.11.: Nach tödlichem Unglück: Verdacht der fahrlässigen Tötung
25.11.: Luxemburger Weihnachtsmarkt: Kind von Eisskulptur erschlagen
Verwendete Quellen:
- Deutsche Presse-Agentur
- Luxemburger Wort
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Konzert in der "Garage"
Fr., 06. Dezember 2019, 07:57 Uhr
Seit Jahren sieht sich der Rapper Kollegah Vorwürfen des Sexismus, Homophobie und Antisemitismus ausgesetzt. Das Landgericht Saarbrücken hat jetzt entschieden, dass eine umstrittene Textzeile bei Kollegahs Konzert in der "Garage" nicht gerappt werden darf.
Rapper "Kollegah" soll im Dezember dieses Jahres in der "Garage" in Saarbrücken auftreten. Archivfoto: dpa-Bildfunk/Rolf Vennenbernd
Der Rapper Kollegah darf bei seinem Konzert in der Saarbrücker "Garage" im Dezember die Textzeile "Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen" nicht vortragen. Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Konzertveranstalter dafür sorgen muss, dass der umstrittene Text nicht geäußert wird. Die Zeile mache die im Konzentrationslager Auschwitz Inhaftierten lächerlich und verächtlich. Über die Entscheidung berichtet die "Saarbrücker Zeitung".
Dillinger klagte vor Gericht
Geklagt hatte der Jude Gilbert Kallenborn aus Dillingen. Er sieht sich durch Kollegahs Texte in seinen Grundrechten verletzt. Warum er glaubt, dass die Gerichtsentscheidung bundesweite Folgen haben wird und warum es harte Arbeit war, Beschwerde einzureichen, steht auf saarbruecker-zeitung.de (Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch gegebenenfalls registrieren oder eine Bezahloption wählen).
Die Debatte um Kollegahs Konzert in Saarbrücken hatte Ende November an Fahrt aufgenommen. Zahlreiche Stimmen hatten sich für ein Auftrittsverbot des Rappers starkgemacht.
Was Kollegah sagt
Kollegah selbst distanziert sich seit Längerem zu Kritik bezüglich mutmaßlicher Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Antisemitismus. Aus einer Stellungnahme des Managements geht hervor: Rap stehe dafür, Leute nach ihrem Charakter zu beurteilen. Und nicht nach Glauben, Hautfarbe oder Herkunft. Das berichtet unter anderem der "Bayerische Rundfunk" (BR).
In Zusammenhang mit der Kritik zu dem Song "0815", in dem die vom Saarbrücker Landgericht verbotene Textzeile geäußert wird, kam es auch zu einem Besuch des ehemaligen Konzentrationslagers in Auschwitz. Ihm sei dort bewusst geworden, dass die Zeilen "verletzend waren", so Kollegah.
Verwendete Quellen:
- Saarbrücker Zeitung
- eigener Bericht
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Parfum und Getränke gestohlen
Fr., 06. Dezember 2019, 15:42 Uhr
In den vergangenen beiden Tagen brachte die Polizei in Saarbrücken drei Ladendiebe ins Gefängnis.
Die Polizei verhaftete am Mittwoch und Donnerstag insgesamt drei Ladendiebe. Symbolbild: Bundespolizei
Schon am Mittwoch (4. Dezember 2019) wurden zwei junge Männer gegen 18:00 Uhr in der Saarbrücker Bahnhofstraße auf frischer Tat ertappt. Sie hatten in einem Kaufhaus etwa 30 Flaschen von hochwertigem Parfum im Gesamtwert von 3.200 Euro entwendet. Die Polizei nahm die beiden vorläufig fest.
Diebe gaben an, minderjährig zu sein
Sie wurden am gestrigen Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehle verkündete. Beide wurden daraufhin in die JVA Ottweiler gebracht. Sie hatten bei Polizei angegeben, erst 16 Jahre alt zu sein. Da sie sich jedoch nicht ausweisen konnten, stehen ihre Personalien noch nicht fest. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an dem angegebenen Alter. Daher wurde ein Feststellungsverfahren eingeleitet, dessen Ergebnis noch aussteht.
Frau stiehlt Getränke aus Supermarkt und wird verhaftet
Am gestrigen Donnerstag (5. Dezember 2019) entwendete zudem eine 35-Jährige in einem Supermarkt im Stadtteil Alt-Saarbrücken gegen 18:00 Uhr Getränke im Wert von etwa 178 Euro. Es handelte sich hauptsächlich um Alkoholika. Ein Mitarbeiter beobachtete die Tat und hielt die Frau beim Verlassen des Geschäfts an. Sie wurde von der Polizei festgenommen.
Die Ermittlungen ergaben, dass sie bereits zuvor aufgrund ähnlicher Vorfälle auffällig geworden war. Auch gegen sie wurde von einem Richter Haftbefehl erlassen. Nun befindet sich die Frau in Untersuchungshaft in der JVA Zweibrücken.
Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung der Polizeiinspektion Saarbrücken vom 6. Dezember 2019
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