Bund und Länder einigen sich am heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) auf das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Auch auf das Saarland kommen massive Einschränkungen zu. Alle Meldungen des heutigen Tages im Überblick:
Bund-Länder-Konferenz: Diese Corona-Maßnahmen stehen fest
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich heute Nachmittag erneut mit den Ministerpräsidenten über weitere Corona-Maßnahmen beraten. Im November gelten drastische Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat eine Regelung außer Vollzug gesetzt, die Gaststätten in St. Wendel eine Sperrstunde um 23:00 Uhr statt um 01:00 Uhr auferlegte. Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf das restliche Saarland: Oberverwaltungsgericht kippt vorverlegte Sperrstunde für Gaststätten
Passanten in Saarbrücken-Burbach mit Teppichmesser bedroht
Ein psychisch kranker Mann hat in Saarbrücken-Burbach am Dienstag Menschen mit einem Teppichmesser bedroht. Nachdem mehrere Meldungen bei der Polizei eingegangen waren, konnte der Mann gefasst werden. Die ganze Geschichte: Mann droht Passanten in Saarbrücken mit Teppichmesser
Bund und Länder wollen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens über den November hinweg in den Griff bekommen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten.
Angesichts deutlich gestiegener Infektionszahlen haben sich Bund und Länder bei ihrem Corona-Krisengespräch auf vorübergehende massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Das geht aus Informationen der Deutschen Presse-Agentur ("dpa") hervor.
Die Regelungen sollen ab dem 2. November deutschlandweit greifen und bis Monatsende gelten. Nach zwei Wochen - also etwa um den 11. November - wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Kontaktbeschränkungen
Bund und Länder wollen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten sollen weiterhin geöffnet bleiben. Darauf einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Bund und Länder bei den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch.
Gastronomie
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen zudem Gastronomiebetriebe vom 2. November an für den restlichen Monat schließen. Davon ausgenommen: die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause; Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
Groß- und Einzelhandel
Trotz steigender Corona-Infektionszahlen sollen Groß- und Einzelhandel im November offen bleiben. Mit der Vorgabe, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen, so "dpa".
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Bund und Länder wollen wegen der Corona-Krise Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen. So sollen Theater, Kinos oder Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Auch Bordelle und Spielbanken sind betroffen.
Sport
Der Profisport soll im November nur noch ohne Zuschauer zugelassen werden. Dies gilt nach "dpa"-Informationen auch für die Fußballbundesliga. Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen geschlossen werden, dazu zählen etwa Fitnessstudios und Schwimmbäder. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem Hausstand soll weiterhin erlaubt sein.
Kosmetikstudios und Massagepraxen
Bund und Länder wollen wegen der sich verschärfenden Corona-Krise Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios im November schließen. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien sollen weiter möglich sein.
Touristische Übernachtungen verboten, keine Grenzkontrollen
Im November sind touristische Übernachtungsangebote im Inland verboten. Generell sollten Reisen - auch zu Angehörigen - unterlassen werden. Dann dürfen etwa Hotels nur noch für zwingende Dienstreisen genutzt werden. Die Einhaltung der Reise-Regelungen sollen zwar stärker durch Schleierfahndungen der Bundespolizei kontrolliert werden, Grenzkontrollen sind jedoch nicht vorgesehen.
Arbeit
Unternehmen sollen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Heimarbeit ermöglichen - wo immer dies umsetzbar ist. Betriebe, in denen dies nicht möglich ist, sollen Hygienekonzepte anpassen und umsetzen. Etwa sollen Kontakte unter der Belegschaft und mit Kunden weitestgehend vermieden werden.
Hintergrund
Hintergrund für die geplanten Maßnahmen ist "dpa" zufolge die stark gestiegene Zahl der täglich festgestellten Neuinfektionen. Die Gesundheitsämter meldeten nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages.
Wer fit sein und bleiben möchte, muss etwas dafür tun: Zu einem gesunden Lebensstil gehört so einiges. Schön, wenn man die richtigen Partner an der Seite hat.
Eine gesunde und nachhaltige Lebensweise hält uns fit und stärkt unser Immunsystem. Gerade in kritischen und anstrengenden Lebensphasen, wie wir sie gerade derzeit mit dem Coronavirus erleben, sind bestimmte Faktoren wichtiger denn je, um unser wertvollstes Gut, die Gesundheit, zu schützen. Doch was gehört eigentlich zu einer „gesunden und nachhaltigen Lebensweise“?
Wichtige Faktoren für einen gesunden Lebensstil
Wer hier einen natürlichen und intakten Mittelweg finden will, achtet am besten darauf, verschiedene Faktoren des Lebens im Gleichklang zu halten, die für Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden Ausschlag gebend sind:
- Gesunde Ernährung: Regelmäßig frisches Gemüse, Obst und magere Kost zu sich nehmen statt Fast Food und zu viel Kohlehydrate! Das stärkt das Immunsystem und schützt vor Übergewicht.
- Regelmäßige Bewegung: Sport ist gesund und wichtig um das Immunsystem und unsere Muskeln zu stärken, das Herz-Kreislaufsystem intakt zu halten und Übergewicht zu vermeiden.
- Positives Denken: Wer positiv durchs Leben geht, hat weniger Stress und kann auch mit negativen Erlebnissen besser umgehen!
- Soziale Kontakte: Die sind wichtig für den Menschen, denn er ist ein „Herdentier“ und hat grundsätzlichdas Bedürfnis nach sozialer Zugehörigkeit. Diese sorgt für bessere Stressbewältigung und Alltagszufriedenheit.
- Entspannung und Schlaf: Wer leistungsfähig sein muss, braucht als Ausgleich auch regelmäßige Erholungsphasen, um Stress abzubauen und den "Akku" aufzuladen, sprich: Kräfte zu tanken. Deshalb sollte auf einen ausgeglichenen Alltag mit ausreichend Auszeit geachtet werden.
- Trinken fördert den Stoffwechsel: Um die Organe und Zellen mit Flüssigkeit zu versorgen und nicht verwertbare Stoffe aus dem Körper zu transportieren, sollte man täglich 1,5 bis 2 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen.
- Finde deine Berufung! "Wenn du liebst was du tust, wirst Du nie mehr in Deinem Leben arbeiten" – das soll angeblich Konfuzius gesagt haben. Etwas Wahres ist auf alle Fälle daran, denn ein Beruf, der Spaß macht, lässt uns glücklicher, zufriedener – und vielleicht auch weniger stressanfällig sein
Gesund und nachhaltiger leben - mit Bio-Produkten aus regionalen Rohstoffen
Die Verwirklichung eines gesunden Lebensstils ist oft nicht einfach und fordert einen gewissen Grad an Selbstreflektion und persönlichem Aufwand. Hierbei können Experten weiterhelfen, indem sie uns beraten und mit den Dingen versorgen, die wir zu einem ausgeglichenen und gesunden Lebensstil benötigen. Das Reformhaus Escher zum Beispiel bietet seit über 40 Jahren Produkte aus hochwertigen Rohstoffen an, die zum größten Teil bio hergestellt und regional bezogen sind.
Das sehr umfangreiche Sortiment umfasst insgesamt rund 5000 Artikel aus den Bereichen Naturkosmetik, Naturarznei und Lebensmitteln, die alle vegetarisch und zum großen Teil sogar vegan sind. Ebenfalls ein Markenzeichen des Reformhaus Escher: Die lange Tradition und Zusammenarbeit mit der Vollkornbäckerei OLK: Unter Leitung von Bäckermeister Serge Momper werden hier ausschließlich Bioland Backwaren nach traditioneller Handwerkskunst hergestellt und verkauft.
Mittlerweile gibt es in Deutschland 33 Filialen des Reformhaus Escher. Die Filiale in der Saarbrücker Kaiserstraße wurde in den vergangenen zwei Wochen gerade erst renoviert. „Vom Fußboden bis zur Decke haben wir alles neu gestaltet“, erklärt Geschäftsführer Joachim Escher. Sieben Mitarbeiterinnen, von denen die meisten schon lange Jahre im Escher-Team dabei sind, leisten hier jetzt wieder ganzheitliche und professionelleBeratung.Der Geschäftsraum ist nun hell, freundlich und in neuem Glanz und freut sich ab dem 18. Januar 2021 auf altbekannte und neue Kunden.
In einer Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel haben die Ministerpräsidenten am heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) massive Corona-Einschränkungen beschlossen. In einem Statement äußerte sich Tobias Hans zu den Regelungen im Saarland.
Die neuen Maßnahmen seien nötig, "weil sonst das Infektionsgeschehen entgleist", erklärte Ministerpräsident Tobias Hans heute bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Bund-Länder-Schalte.
Noch nie zuvor sei die Situation so ernst gewesen. Die neuen Corona-Regeln seien getroffen worden, "um einen ähnlichen Verlauf der Pandemie wie in vielen Nachbarstaaten noch abzuwenden und eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern", so Hans. Andernfalls könnten im Dezember die medizinischen Kapazitäten an ihre Grenzen kommen.
"Keine unmenschlichen Methoden" bei Kontaktkontrollen
Man erhoffe sich von den Maßnahmen, dass in Deutschland Kontakte um 75 Prozent reduziert werden. Im November dürfen sich daher auch in der Öffentlichkeit nur zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Bei der Kontrolle wolle man, so Hans im SR, "keine unmenschlichen Methoden" anwenden. Privatsphäre sei ein hohes Gut.
Massive Einschränkungen im November auch im Saarland
Laut der Verordnung müssen zudem Gastronomien und Freizeit- und Kultureinrichtungen ab kommenden Montag (2. November 2020)geschlossen werden. Auch Touristische Übernachtungen sind untersagt. Zu den Schließungen äußerte Hans: "Bundesweit ist der Ort der Infektion in 75 Prozent der Fälle nicht feststellbar, weshalb auch keine klaren Rückschlüsse mehr möglich sind, wo ein geringeres Infektionsrisiko besteht."
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings unter strengeren Regeln. Auch der Betrieb in Schulen und Kitas soll weiterlaufen. Zudem wird es neue Corona-Nothilfen für Unternehmen geben. "Diese vier Wochen werden nicht dazu beitragen, dass ihnen die Luft zum Atmen ausgeht", so Hans.
Endlich einheitliche Regeln für ganz Deutschland
Positiv hervorzuheben sei, dass in ganz Deutschland endlich einheitliche Regeln gelten. Darauf hatte Hans in der Vergangenheit immer wieder gedrängt. Die Entscheidung sei den Politikern nicht leicht gefallen. "Uns ist bewusst, was diese Einschränkungen bedeuten – für die Wirtschaft und natürlich für jeden Einzelnen." Die Einschnitte seien schmerzlich, aber nötig, um Schlimmeres zu verhindern.
"Je früher und besser wir die Infektionswelle jetzt brechen, desto größer stehen die Chancen, dass wir Weihnachten im Kreise unserer Liebsten verbringen können."
Verwendete Quellen: - Eigene Berichte - Eigene Recherche - Tobias Hans auf Twitter
Der Bund plant neue milliardenschwere Corona-Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen im November betroffen sind. Laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur soll die Finanzhilfe ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
Um die massiven Einschränkungen auszugleichen, plant der Bund nun milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur, unter Berufung auf Teilnehmer der Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie den Ministerpräsidenten der Länder. Erstattet werden sollen demnach die Umsatzausfälle. Die Finanzhilfe soll ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
Das Urteil gegen einen Mann aus Mettlach, der seine Ex-Freundin absichtlich mit dem Auto angefahren haben soll, ist rechtskräftig. Wegen versuchten Mordes war er zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Revision des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshof als unbegründet.
Nach Angaben des Landgerichts Trier vom Mittwoch (28. Oktober 2020) hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom vergangenen Februar als unbegründet verworfen. Der Mann aus Mettlach war wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Täter soll Frau angefahren haben
Die Richter hatten befunden, der Täter habe bei dem Vorfall Ende November 2018 in Taben-Rodt (Kreis Trier-Saarburg) heimtückisch gehandelt und die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt. Der Mann aus Mettlach soll seiner Ex-Freundin auf dem Weg zu deren Arbeitsplatz aufgelauert und sie dann in Tötungsabsicht mit Tempo 30 frontal angefahren haben. Das Opfer wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
"Tiefe Kränkung" als Motiv
Nach damaliger Auffassung der Richter war das Motiv der Tat "eine tiefe Kränkung" des Mannes. Er hatte mit der Frau über sieben Jahre eine Liebesbeziehung, allerdings war der Mann zudem mit einer Lebensgefährtin zusammen - lebte also in einer Doppelbeziehung. Das Opfer hatte fünf Monate vor der Tat Schluss gemacht, weil sie nicht nur eine Affäre, sondern offiziell mit ihm zusammen sein wollte.
Verwendete Quellen: - Deutsche Presse-Agentur - eigener Artikel
In der Nacht von Montag auf Dienstag (27. Oktober 2020) kam es zu einem Übergriff auf eine Busfahrerin und eine junge Frau am Dudoplatz in Dudweiler. Nach einem Streit über die Notwendigkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im Linienbus beleidigte ein Mann die beiden Frauen aufs Übelste und bespuckte sie sogar.
Übergriff auf Busfahrerin und junge Frau in Dudweiler
In der Nacht auf Dienstag kam es an der Haltestelle Dudoplatz in Saarbrücken-Dudweiler gegen etwa 00.30 Uhr zu einem Übergriff zum Nachteil einer Busfahrerin und einer jungen Frau.
Drei Männer (jeweils zwischen 20 und 25 Jahre alt) gerieten zunächst mit der Busfahrerin in Streit, da sie im Bus alkoholische Getränke konsumierten und sich darüber hinaus weigerten, die notwendige Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Mann spuckt Busfahrerin ins Gesicht
Als die Busfahrerin die drei Männer an der Haltestelle am Dudoplatz aufforderte, den Bus zu verlassen, wurde einer der Männer übergriffig. Er fing zunächst an, die Fahrerin auf das Übelste zu beleidigen. Anschließend spuckte er der Busfahrerin ins Gesicht.
Junge Frau zeigt Zivilcourage und wird ebenfalls attackiert
Eine junge Frau, die sich als Fahrgast in dem Bus befand, zeigte Zivilcourage und eilte der Busfahrerin zur Hilfe. In der Folge wurde der Mann auch gegenüber dieser jungen Frau übergriffig. Neben Beleidigungen, bespuckte er nun die zweite Frau und attackierte sie zudem mit Fußtritten.
Noch vor Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Einsatzkräfte der Polizei flüchteten die Täter von der Örtlichkeit. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Sulzbach in Verbindung zu setzen.
Beschreibung des Täters
Der Täter wird wie folgt beschrieben: - mitteleuropäisches Aussehen, - 1,65 - 1,75 Meter groß, - 20-25 Jahre alt, - dunkel-blonde Haare (Seiten kurz, oben etwas länger), - normale Statur, - bekleidet mit einer blauen Jeans und einem grauen Kapuzenpullover.
Verwendete Quellen: - Mitteilung der Polizei Sulzbach vom 28.10.2020
Aufgrund eines Corona-Falls an der Kindertagesstätte Lehbesch in Ottweiler bleibt die Einrichtung bis auf Weiteres geschlossen. Derzeit werde unter anderem eine Liste zur Kontaktnachverfolgung erarbeitet.
Die Stadt Ottweiler hat auf ihrer Webseite über einen Corona-Fall an der Kindertagesstätte Lehbesch informiert. "Aufgrund eines positiven Testergebnisses muss die Einrichtung geschlossen werden", heißt es in der Mitteilung. Die Maßnahme greife ab dem heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) und gelte "bis auf Weiteres".
Kontaktnachverfolgung in Arbeit
Nach Angaben der Stadt hat die Kita-Leitung bereits "mehrere Eltern/Personensorgeberechtigte erreicht und informiert". Das Gesundheitsamt werde Eltern/Berechtigte informieren, wann Abstriche erfolgen können. Derzeit sei das Anfertigen einer Kontaktnachverfolgungsliste in Arbeit.
Nach Angaben der Polizei hat am Dienstag (27. Oktober 2020) ein Mann in Saarbrücken Passanten mit einem Teppichmesser gedroht. Die Person wurde in Gewahrsam genommen und in eine Klinik eingewiesen.
Wie die Polizei mitteilte, hat sich am Dienstagnachmittag eine Frau bei der Inspektion Saarbrücken-Burbach gemeldet. Ihre Schilderungen: In der Nähe des Malstatter Marktes sei sie zunächst von einem psychisch auffälligen Mann um eine Zigarette "angeschnorrt" worden.
Mann kündigt Straftaten an
"Als sie antwortete, dass sie keine Zigaretten habe, zog der Mann ein Cuttermesser hervor, regte sich scheinbar auf und kündigte unmissverständlich Straftaten gegen andere Menschen an", resümierte die Polizei die Schilderungen der Anruferin. Im Anschluss habe die Person die Örtlichkeit verlassen, sodass die verängstige Frau den Anruf vornehmen konnte.
Zweiter Anrufer meldet sich
Unmittelbar danach ging ein zweiter Anruf bei der Polizei ein. Diesmal sichtete eine weitere Person den zuvor beschriebenen Mann. In Richtung Malstatter Brücke laufend, soll dieser schreiend und mit einem Teppichmesserhantierend gesehen worden sein.
Person in Klinik verbracht
Kräfte der Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach konnten die Person schließlich feststellen, entwaffnen und in Gewahrsam nehmen. Ein hinzugezogener Arzt stellte laut den Beamtinnen und Beamten fest, "dass der 52-Jährige aufgrund einer akuten psychischen Erkrankung und seines daraus resultierenden Verhaltens eine erhebliche Gefahr für andere Menschen darstellt". Infolgedessen wurde der Mann in eine Klinik verbracht.
Trotz eines Anstiegs der Corona-Infektionen in Alteneinrichtungen hat sich Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) gegen ein entsprechendes Besuchsverbot ausgesprochen.
Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann ist gegen ein Besuchsverbot in Altenheimen: "Alles, was ich will, ist, die Häuser nicht zu schließen, erst recht nicht jetzt vor Weihnachten", sagte die CDU-Politikerin am gestrigen Dienstag (27. Oktober 2020) laut "dpa" in Saarbrücken.
Kritisch äußerte sich die Gesundheitsministerin zu einem sogenannten "Schnupfenpapier" aus dem Bildungsministerium des Landes. Demnach sollen Kinder mit einem leichten Schnupfen oder Husten vorsorglich für 24 Stunden zu Hause bleiben.
"Ich sehe das Problem nicht, weil ich Müttern und Vätern zutraue, ihre Kinder zu kennen", sagte Bachmann. "Nicht jeder Schnupfen ist gleich Corona, und ich glaube wirklich, dass Eltern so vernünftig sind, dass sie verantwortungsvoll damit umgehen können."
Verwendete Quellen: - Deutsche Presse-Agentur - eigene Berichte
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Mittwoch (28. Oktober 2020) sind in Deutschland binnen 24 Stunden 14.964 neue Corona-Fälle verzeichnet worden. Seit Beginn der Pandemie ist das ein Höchstwert.
Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwochmorgen mitteilte, haben die Gesundheitsämter 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet - das ist ein Rekord seit Beginn der Pandemie.
Werte nur bedingt vergleichbar
Allerdings sind die Werte mit denen aus dem Frühjahr nur bedingt vergleichbar, da inzwischen deutlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden. Am Mittwoch vor einer Woche hatte die Zahl bei 7.595 gelegen. Am Samstag war mit 14.714 Neuinfektionen der bisherige Höchstwert seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland verzeichnet worden.
Weitere Zahlen des RKI
Die Gesamtzahl der Corona-Fälle in Deutschland wurde auf der Homepage des Robert Koch-Instituts zunächst nicht aktualisiert. Am Dienstag lag sie bei 449.275. Die Zahl der Todesfälle wurde ebenfalls nicht aktualisiert, sie lag mit Stand Dienstag bei 10.098.
Die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen lag bundesweit am Dienstag bei 87. In der Woche zuvor (20. Oktober 2020) hatte das RKI eine Inzidenz von 48,6 Fällen gemeldet. Nach RKI-Angaben haben rund 70 Prozent der Kreise eine Inzidenz von über 50, acht Kreise liegen nach diesen Angaben sogar bei über 200.
Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag in Deutschland laut RKI-Lagebericht vom Dienstag bei 1,17 (Vortag: 1,37). Das bedeutet, dass zehn Infizierte knapp 12 weitere Menschen anstecken. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen etwa eineinhalb Wochen zuvor ab.
Zudem gibt das RKI in seinem Lagebericht ein sogenanntes Sieben-Tage-R an. Der Wert bezieht sich auf einen längeren Zeitraum und unterliegt daher weniger tagesaktuellen Schwankungen. Nach RKI-Schätzungen lag dieser Wert am Dienstag bei 1,21. Er zeigt das Infektionsgeschehen von vor 8 bis 16 Tagen.
ImSaarlandsind zurzeit 1.646 Menschenmit demCoronavirusinfiziert. Die Zahl ergibt sich aus den Daten, die das Gesundheitsministerium mit Stand vom Dienstag (27. Oktober 2020), 18.00 Uhr, veröffentlicht hat.
270 Neuinfektionen im Saarland gemeldet
Demnach stieg dieGesamtzahlder gemeldeten Infektionen um 270 auf jetzt 5.995Fälle. Hinweis: Die Zahl beinhaltet eine Nachmeldung des Saarpfalz-Kreises vom 26. Oktober 2020.
Bislang sind181 Menschen im Saarland in Verbindung mit SARS-CoV-2gestorben(+1). Alsgeheiltgelten inzwischen 4.168 Menschen. Das sind 53 mehr als am Vortag.
Von den an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten werden momentan 123 stationär behandelt (+6). Davon liegen 27 auf der Intensivstation(+5).
Die Gesamtfälle teilen sich wie folgt auf die Landkreise auf: - Regionalverband Saarbrücken: 2.169 (+92 gegenüber dem Vortag) - Landkreis Saarlouis: 1.170 (+63) - Saarpfalz-Kreis: 746 (+40 | beinhaltet Nachmeldung vom Vortag) - Landkreis Neunkirchen: 748 (+42) - Landkreis Merzig-Wadern: 585 (+14) - Landkreis St. Wendel: 577 (+19)
Wie die Statistik zustande kommt
Das saarländischeGesundheitsministeriumversendet einmal am Tag Angaben zu der Entwicklung der Coronavirus-Zahlen. Es weist darin nur Fälle auf, die von den Gesundheitsämtern der Landkreise und des Regionalverbandsbestätigtwurden. Über die tägliche Anzahl derTestsmacht das Ministeriumkeine Angaben.
Begriffserklärung
Zahl der Fälle:Sie gibt dieGesamtzahlder Fälle im Saarland seit dem ersten Auftreten des Coronavirus an. Sie zeigt damit nicht an, wie viele Menschen zum aktuellen Zeitpunkt mit dem Virus infiziert sind. Genesene und Tote werden aus dieser Zahl nicht herausgerechnet.
Zahl der Genesenen:Sie gibt dieGesamtzahlder Personen an, die mit dem Coronavirus infiziert waren und inzwischen wieder geheilt sind.
Zahl der Toten:Sie zeigt dieGesamtzahlder Menschen an, die in Verbindung mit einer Corona-Infektion gestorben sind.
Zahl der aktiven Infektionen:Sie zeigt dieaktuelle Zahlder Personen an, die das Coronavirus in sich tragen. Sie ergibt sich aus der Differenz aus der Gesamtzahl der Fälle und der Zahl der Geheilten sowie der Zahl der Toten.
Zahl der Intensivpatienten:Sie gibt dieaktuelle Zahlder Personen an, die sich mit einer Coronavirus-Infektion auf einer Intensivstation befinden.
Verwendete Quellen: - Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 27.10.2020 - eigene Recherche
Bund und Länder haben sich offenbar darauf geeinigt, erneut Freizeiteinrichtungen wegen des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens zu schließen. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur.
Freizeiteinrichtungen sollen im November geschlossen werden
Bund und Länder wollen wegen der Corona-Krise Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 2. November an bis Ende des Monats schließen.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur ("dpa") aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch (28. Oktober 2020). Die Regelung betreffe auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport soll ausgenommen werden.
Bund und Länder sollen sich am heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) darauf geeinigt haben, dass Gastronomiebetriebe in Deutschland im November schließen müssen.
Gastronomiebetriebe sollen im November geschlossen werden
Bund und Länder wollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Gastronomiebetriebe vom 2. November für den restlichen Monat schließen. Das will die Deutsche Presse-Agentur aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch erfahren haben. Zuerst hatte die "Funke Mediengruppe" über die Schließungen berichtet.
Ausnahme Lieferdienste und Abholung
Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen wollen Bund und Länder den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten.
Die Deutsche Presse-Agentur ("dpa") hat nach eigenen Angaben am heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) erste Einigungen der Bund-Länder-Gespräche erfahren.
Einigung über Kontaktbeschränkungen
Demnach soll der "gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen" gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
Die Regelung soll ab dem 2. November deutschlandweit greifen und bis Monatsende gelten. Nach zwei Wochen - also etwa um den 11. November - wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die durch die Maßnahmen erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.
Im Gespräch mit dem "SR" hat sich Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) für massive Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich ausgesprochen. Ziel sei es, dass die Saarländer/innen Weihnachten im Kreis ihrer liebsten Personen verbringen könnten.
Noch vor den Gesprächen sagte Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) dem "SR": Es brauche Maßnahmen, um private Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Private Feiern dürften aktuell nicht stattfinden, da es hier zu vielen Übertragungen von Infektionen komme.
"Ziel sei es, Weihnachten im Kreis der Lieben verbringen zu können", heißt es im "SR"-Bericht. Ohne massive Einschränkungen drohe eine Überforderung des Gesundheitssystems hierzulande mit einem zweiten Lockdown. Nach Einschätzung von Hans bedarf es bundesweit einheitlicher Lösungen.
Einschränkungen in Unternehmen?
Unternehmerisches Handeln wolle der CDU-Politiker grundsätzlich nicht einschränken, sagte er dem "SR". Und falls es doch dazu kommen sollte, "müssen wir Geld liefern". Offen sei hingegen, ob es zu Einschränkungen im Bereich Gastronomie komme.
Für den heutigen Mittwochabend wird ein Statement von Tobias Hans zu weiteren Maßnahmen erwartet.
Verwendete Quellen: - Saarländischer Rundfunk - Deutsche Presse-Agentur - eigene Artikel
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Mittwoch (28. Oktober 2020) die vorverlegte Sperrstunde für Gaststätten in St. Wendel außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Regelungen im restlichen Saarland.
OVG setzt Vorverlegung der Sperrstunde für Gaststätten außer Vollzug
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat mit einem Beschluss vom heutigen Mittwoch die Vorverlegung der Sperrstunde für Gaststätten im Landkreis St. Wendel außer Vollzug gesetzt. Der Landkreis St. Wendel hatte zuvor in einer Verordnung geregelt, dass die Gaststätten in St. Wendelbereits ab 23.00 Uhr und nicht erst ab 1.00 Uhr schließen müssen.
Damit ist die im gesamten Saarland getroffene Vorverlegung der Sperrstunde für Gaststätten hinfällig. Das Saarland hatte ab dem 18. Oktober 2020 die Sperrstunde auf 23.00 Uhr vorverlegt: "Saarland verschärft Corona-Regeln: Das gilt ab sofort".
Gaststättenbetreiber in St. Wendel wehrte sich gegen Regelung
Ein Gaststättenbetreiber in St. Wendel hatte sich mit einem Normenkontrollantrag in einem Hauptverfahren und mit einem Eilverfahren gegen die Vorverlegung der Sperrstunde gewehrt. Er hielt die Einschränkung seiner Berufsfreiheit durch die Sperrstunde als nicht mehr verhältnismäßig. Seiner Ansicht nach sei nicht ersichtlich, dass nach 23.00 Uhr eine signifikante Erhöhung des Infektionsrisikos bestehe, vor allem weil ab diesem Zeitpunkt ohnehin kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden dürfe.
Einschränkung verletzt Berufsfreiheit
Das OVG hat nun im Eilverfahren entschieden, dass die angeordnete Vorverlegung der Sperrstunde auf 23.00 Uhr gegenüber der bereits bisher aufgrund des Hygieneplans der saarländischen Landesregierung für Gastronomie- und Gewerbebetriebe geltenden Beschränkung der Öffnungszeiten auf die Zeit zwischen 6 und 1 Uhr nicht mit der im Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit des Gaststättenbetreibers vereinbar ist.
OVG: Es gibt mildere Mittel
Das Gericht hält die Vorverlegung nicht als erforderlich. Der Betrieb unter den vorgeschriebenen Hygieneanforderungen und das ab 23.00 Uhr geltende Alkoholverbot stellten demnach mildere, gleichermaßen geeignete Mittel zur Bekämpfung der Infektionsgefahren dar. Zudem sei nach den bisherigen RKI-Daten davon auszugehen, dass das Infektionsumfeld "Gaststätte" gegenüber anderen Infektionsumfeldern wie dem privaten Haushalt, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und dem Arbeitsplatz eine untergeordnete Rolle spiele.
Das durchaus vorhandene Risiko einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Disziplin hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen werde bereits durch das verfügte Alkoholverbot abgedeckt. Eine vollständige Untersagung des Betriebs sei daher unverhältnismäßig.
Verwendete Quellen: - Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.10.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel informierte zusammen mit Michael Müller, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin sowie dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (als Vertreter der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder) nach den Bund-Länder-Beratungen über die getroffenen Beschlüsse in einer Pressekonferenz:
Der Bund will mit einem zeitlich beschränkten Lockdown die anschwellende Corona-Infektionswelle brechen. Familien und Freunde sollen gemeinsam Weihnachten feiern können. Ob es diesmal eine einheitliche Linie mit den Ländern gibt?
Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen noch vor Weihnachten die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Bundesweit sollen Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur ("dpa") vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch hervor.
Maßnahmen ab 4. November
Die Maßnahmen sollen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen. "Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung", heißt es in dem Papier. Viele geplante Maßnahmen gleichen den Einschränkungen, die es bereits im Frühjahr während der ersten Corona-Welle gegeben hat.
Offen war, ob und wie weitgehend die Länder die Maßnahmen mittragen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat eine Zustimmung seiner Regierung zu einem derartigen Beschluss bereits ausgeschlossen. Andere Länder hatten dagegen schon vor dem virtuellen Treffen Verschärfungen angekündigt. Vor den Beratungen von Merkel mit den Länderchefs (13.00 Uhr) wollen sich die Ministerpräsidenten bereits um 10.30 Uhr zu Vorgesprächen zusammenschalten.
Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen
Öffentlichkeit, Feiern: Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen sollen offen bleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte.
Unterhaltungsveranstaltungen: Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden.
Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Über Spiele der oberen Fußball-Ligen wird in dem Papier nichts Konkretes gesagt.
Gastronomie und Hotels: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen untersagt werden. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.
Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
Wirtschaft: Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.
Hilfe für Unternehmen: Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
Risikogruppen: Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.
Kontrollen: Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren "und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen", heißt es in dem Papier.
Die französische Regierung will im Kampf gegen die zweite Corona-Welle die Schraube weiter anziehen. Nach Angaben von Premierminister Jean Castex seien neue Maßnahmen unerlässlich.
Frankreich plant neue Corona-Maßnahmen: Darüber hat Premierminister Jean Castex am Dienstagabend (27. Oktober 2020) informiert. Ins Detail ging er dabei nicht, so "dpa". Am heutigen Mittwochabend werde sich Staatschef Emmanuel Macron an seine Landsleute wenden, hieß es in Kreisen des Élyséepalastes.
Ausweitung der Ausgangssperre?
Derweil werde in Frankreich über eine mögliche Ausweitung der bereits geltenden nächtlichen Ausgangssperre in 54 Départements oder einen Lockdown spekuliert - entweder auf nationaler Ebene oder in einzelnen, besonders betroffenen Regionen. Regierungschef Castex kündigte für Donnerstag eine Erklärung im Parlament an.
Lage verschlechtert sich
Die Corona-Lage verschlechtert sich in Frankreich seit Wochen dramatisch, so "dpa". Die Zahl der Neuinfektionen erreichte in der vergangenen Woche mehrmals Spitzenwerte. Auch die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten Todesopfer binnen 24 Stunden stieg stark an - am Dienstagabend meldeten die Behörden 523. Damit wurde wieder das hohe Niveau vom April erreicht. Die Gesamtzahl der Todesopfer liegt nun bei 35.500.
Am Sonntagabend wurden erstmals seit Beginn der großflächigen Testungen mehr als 52.000 Ansteckungen innerhalb von 24 Stunden erfasst. Es gilt bereits eine nächtliche Ausgangssperre für rund zwei Drittel der Einwohner, also rund 46 Millionen Menschen.