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Immobilien-Tipps
Wohnungsbauprämie 2021: Schaff dir dein eigenes Zuhause
Do., 26. November 2020, 11:37 Uhr

Symbolfoto: Pexels Pixabay
Sicherheit und Geborgenheit: Diese Gefühle sind Teil einer Grund-Sehnsucht, nach der Menschen im Leben streben. Sie bedingen sich gegenseitig, denn wer geborgen ist, muss sich zuvor sicher fühlen - und umgekehrt. Das gilt auch für unsere Auffassung von „Zuhause“: Der eigene Rückzugsort wird zum emotionalen Dach über dem Kopf, mit dem Begriffe wie Behaglichkeit, Wohlbefinden, Wärme u. ä. assoziiert werden. Gerade in der momentanen Krisenzeit ist es wichtig, sich zurückziehen zu können und sich in den eigenen vier Wänden rundum sicher und geborgen zu fühlen. Und so die eigene körperliche aber auch geistige Gesundheit zu bewahren.
Gesetzgeber fördert mit Wohnungsbauprämie
In Deutschland werden Menschen, die sich diese emotionale und wirtschaftliche Sicherheit in Form einer Immobilie schaffen wollen, gefördert. Durch die Aktualisierung der sogenannten Wohnungsbauprämie (WoP) durch den Gesetzgeber wird diese Förderung ab 2021 sogar noch höher ausfallen! Nachgebessert wurde hier gleich dreifach:
- beim geförderten Sparbetrag
- beim Fördersatz
- bei den Einkommensgrenzen
Das heißt konkret: Die besagte Wohnungsbauprämie dient dazu, Menschen zu fördern, die Geld zur Seite legen, um eine Wohnung/ein Haus zu kaufen, zu bauen oder gründlich zu renovieren. Die bisher geltenden Einkommensgrenzen für diese Prämie wurden für 2021 verbessert und deutlich angehoben. Das heißt, es können noch mehr Menschen von der Prämie profitieren.
Die Vorteile in Zahlen
So sieht die konkrete Verbesserung der Finanzierung ab 2021 aus:
- maximal geförderter Sparbetrag steigt pro Person von 512 € auf 700 €
- bei verheirateten Paaren jeweils das Doppelte
- der Fördersatz wird von 8,8 % auf 10 % erhöht
- der volle Sparzuschuss wächst somit von 45 € auf 70 € - also über 50 % mehr
- die Einkommensgrenzen werden zusätzlich von 25.600 € auf 35.000 €
- für Verheiratete von 51.200 € auf 70.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben
Übrigens: Da vom Bruttoeinkommen mehrere Posten abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, können auch Haushalte diese Förderung beantragen, die ein höheres Bruttoeinkommen haben. So werden z. B. Versicherungsbeiträge, Kinderfreibeträge oder Vorsorgeaufwendungen bei der Einstufung berücksichtigt. Aufschluss darüber gibt der letzte Steuerbescheid.

Foto: LBS
Wie sichere ich mir die Wohnungsbauprämie?
Das ist ganz einfach: Die LBS – Bausparkasse der Sparkassen - zum Beispiel lässt ihren Kunden automatisch zu Beginn jeden Jahres einen WoP-Antrag für das Vorjahr zukommen. Wer die Prämie beanspruchen möchte, reicht den Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei der Bausparkasse ein. Das geht übrigens auch noch für zwei Jahre rückwirkend!
Noch Fragen? Bei allen Angelegenheiten rund um die Themen Wohnungsbauprämie, staatliche Förderungen oder Bausparen stehen die Experten der LBS natürlich mit Rat und Tat zur Seite. Ein Anruf genügt unter der (0681) 383290. Infos gibt’s auch online hier: www.lbs-saar.de.

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