62-jähriger Messerstecher von Saarbrücken verurteilt

Er stach seiner Nachbarin zehn Mal in den Rücken: Das Landgericht hat jetzt einen 62-jährigen Saarbrücken verurteilt. Der Grund für die Tat war offenbar banal.
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Er hatte seine Nachbarin im Streit ums Unkrautentfernen fast umgebracht: Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 62-Jährigen am Donnerstag deswegen zu sechs Jahren Haft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Mitbewohnerin in einem Wohnhaus in Saarbrücken im vergangenen August mit mehreren Messerstichen in den Rücken lebensgefährlich verletzt hatte. Die Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Richter sprachen den 62-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Zu Prozessbeginn lautete die Anklage noch auf versuchten Totschlag. „Die Kammer hat einen Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt angenommen, weil der Mann freiwillig den Rettungsdienst gerufen hatte, was dazu geführt hat, dass die Frau gerettet werden konnte“, sagte die Vorsitzende Richterin Christiane Schmitt am Landgericht als Pressesprecherin. Zudem sei die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt aufgrund eines Alkoholproblems angeordnet worden.

Der Mann und sie Frau waren an jenem Tag in Streit geraten, weil der Mann im Garten Unkraut verbrannte und sich die Frau über Geruchsbelästigung beschwerte. Der 62-Jährige sei der Mitbewohnerin in ihre Wohnung gefolgt und habe zehn Mal zugestochen, „um endlich seine Ruhe zu haben“, hatte es in der Anklage geheißen. Dann habe er einen Notruf abgesetzt. Die Beiden hatten sich den Angaben zufolge zuvor bereits mehrfach gestritten.