Achtung: Diese Form von Winterreifen sind jetzt verboten
Strengere Regeln in Deutschland: Diese Art von Reifen sind ab sofort im Winter verboten
Mit Einbruch der kalten Jahreszeit müssen sich viele Autofahrer:innen mit einem Wechsel der Bereifung ihres Wagens auseinandersetzen. Denn in Deutschland gilt eine sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Laut Straßenverkehrsordnung ist bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ eine wintertaugliche Bereifung vorgeschrieben.
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Als wintertaugliche Bereifung zählen ab diesem Jahr nicht mehr Reifen mit einer „M+S“-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“). So schreibt eine Gesetzesänderung vor, die am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten ist, dass nur noch solche Reifen als wintertauglich akzeptiert werden, die das „Alpine-Symbol“ tragen. Ganzjahresreifen sind also nur dann für den Winter zugelassen, wenn sie mit dem „Alpine-Symbol“ versehen sind. Eine „M+S“-Kennzeichnung alleine reicht also nicht mehr aus. Bis Oktober wurden auch Winter- und Ganzjahresreifen mit „M+S“-Kennzeichnung als wintertauglich akzeptiert, wenn sie vor 2018 gefertigt worden waren.
Diese Bußgelder drohen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Wer ab diesem Winter bei winterlichen Straßenverhältnissen noch mit Reifen im Straßenverkehr unterwegs ist, die lediglich mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) versehen sind, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt selbstverständlich auch für Fahrzeuge mit einem ausländischen Kennzeichen, die in Deutschland unterwegs sind. Anderslautende Regeln, die in dem Land gelten, in dem das Kfz zugelassen worden ist, sind also auf deutschem Boden nicht maßgeblich.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne wintertaugliche Bereifung unterwegs ist, dem drohen Sanktionen:
- Falsche Bereifung bei Matsch, Schnee, Eis: Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg
- Falsche Bereifung bei Matsch, Schnee, Eis mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg
- Falsche Bereifung bei Matsch, Schnee, Eis mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Informationen des ADAC