Bundesgerichtshof verhandelt Fall über mutmaßlichen Terrorhelfer Hassan A. aus Burbach

Der spektakuläre Fall um einen mutmaßlichen Terrorhelfer landet morgen vor dem Bundesgerichtshof. Der Syrer war vom Landgericht Saarbrücken in erster Einsatz wegen Betrugs verurteilt worden und nicht wegen des Versuchs der Mordbeteiligung.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Hier ist Hassan A. (rechts) mit seinem Anwalt Marius Müller zu sehen. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.

Mit dem Fall des mutmaßlichen Terrorhelfers Hassan A. beschäftigt sich am Mittwoch (11. April) der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig. Die Richter gehen der Frage nach, ob den Richtern beim Urteil gegen A. im vergangenen Sommer Rechtsfehler unterlaufen sind. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.

A. wurde wegen Betrugs verurteilt
Der Syrer Hassan A. aus Burbach war vor dem Landgericht Saarbrücken angeklagt worden. Ihm war der Versuch der Beteiligung an einem Mord zur Last gelegt worden. Er habe online Kontakt mit dem Islamischen Staat (IS) aufgenommen, um 180.000 Euro zur Finanzierung von Terroranschlägen in Deutschland zu erhalten. 

A. sagte aus, er habe den IS nur um Geld betrügen und keine Anschläge durchführen wollen. Die Staatsanwaltschaft forderte bei dem Verfahren zehn Jahre Haft, Hassan A.s Anwalt Freispruch.

Das Gericht schenkte A. Glauben. So seien keine konkreten Hinweise auf Komplizen und Autos zum Ausführen der Pläne gefunden worden. Außerdem entdeckten die Ermittler keinen Sprengstoff. Der Syrer sei „weder fähig noch willens“ gewesen, Anschläge durchzuführen. Daher verurteilte ihn das Landgericht wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung.

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