Bundespolizei verrät: So sollen die Grenzkontrollen im Saarland ablaufen
Bundesweite Grenzkontrollen ab 16. September: Auch Saarland betroffen
Ab Montag (16. September 2024) kommt es an allen deutschen Grenzen für sechs Monate lang zu Kontrollen. Damit sind auch die Grenzen im Saarland zu Frankreich und Luxemburg betroffen. Demnach müssen sich die Menschen in der Region – insbesondere die Pendler:innen – auf polizeiliche Maßnahmen und Einschränkungen gefasst machen. Wie die Kontrollen an den Grenzen im Saarland ablaufen sollen und worauf sich die Saarländer:innen fortan einstellen müssen, darüber haben wir mit einer Sprecherin der Bundespolizei gesprochen.
„Einsatzvorbereitende Maßnahmen“ laufen aktuell
Aktuell trefft die Bundespolizei alle vorbereitenden Maßnahmen für die geplanten Kontrollen. „Dies umfasst beispielsweise die vorübergehende bauliche Ertüchtigung von temporären Kontrollstellen durch die Errichtung von Zelten, Containern, der Ausleuchtung aber auch der Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen wie unter anderem Geschwindigkeitstrichtern oder Fahrbahnverengungen seitens der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden“, erklärte eine Sprecherin der Bundespolizei gegenüber SOL.DE.
Polizeikräfte uniformiert und zivil unterwegs
Die Grenzfahndung der Polizei soll in einem Bereich von etwa 30 Kilometern uniformiert und zivil über Land, im Wasser und auch in der Luft erfolgen. „Hierdurch sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden“, erklärte die Bundespolizei-Sprecherin.
Auf diese Kontrollen müssen sich die Menschen in der Region jetzt einstellen
Wie die Grenzkontrollen im Saarland aussehen werden, hat die Bundespolizei unserer Redaktion vorab verraten. Demnach sollen relevante Fahrzeuge und Personen aus dem fließenden Verkehr herausgeleitet und einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen werden. Die Entscheidung darüber, welche Personen und Fahrzeuge einer Kontrolle unterzogen werden, erfolge laut Angaben der Bundespolizei anhand eines Fahndungsrasters, aufgrund von Lageerkenntnissen sowie der grenzpolizeilichen Erfahrung. Weitere Details hierzu wollte die Polizei vorab nicht verraten. „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen aus einsatztaktischen Erwägungen hierzu keine weiteren Details offen legen kann, insbesondere um die Maßnahmen nicht zu gefährden“, so eine Sprecherin der Bundespolizei auf SOL.DE-Nachfrage.
Pendler:innen sollte Personalausweis oder ähnliche Dokumente mit sich führen
Nach Angaben der Polizei sollen die Kontrollen an den Saar-Grenzen lageabhängig, zeitlich und örtlich flexibel und an Schwerpunkten orientiert durchgeführt werden. Man wolle die Auswirkungen auf die Pendler:innen sowie den weiteren Personen- und Warenverkehr zwar möglichst gering halten. Es liegt allerdings in der Natur der Sache von Grenzkontrollen, dass der Grenzübergang insgesamt erschwert wird. Wer Grenzübertritte beschleunigen und die Auswirkungen der Kontrollen gering halten möchte, dem rät die Sprecherin: „Hierzu können die Reisenden auch einen wesentlichen Beitrag leisten, indem Sie den Personalausweis oder Reisepass sowie, falls erforderlich, den Aufenthaltstitel beim Grenzübertritt griffbereit haben. Beachten Sie bitte, dass bei jedem Grenzübertritt die entsprechenden Dokumente mitgeführt und auf Verlangen ausgehändigt werden müssen“.
Bereitschaftspolizei soll zur schnellen Unterstützung angefordert werden
Falls erforderlich, sollen die eingesetzten Bundespolizeikräfte mit weiteren Unterstützungskräften (insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei) personell verstärkt werden. Konkrete Zahlen zur Personalstärke wollte die Bundespolizei aus „einsatztaktischen Erwägungen“ vorab nicht preisgeben.
Abstimmung mit Zoll und Nachbarstaaten
Während der Kontrollen an den deutschen Grenzen will die Bundespolizei eng zusammen mit den Nachbarstaaten Frankreich und Luxemburg sowie auch mit dem Zoll zusammenarbeiten. Durch einen engen Informationsaustausch sollen die Kontrollen effektiver werden.
Zurückweisung von Personen an der Grenze ist weiter politisches Thema
Die vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen führen dazu, dass die Bundespolizeikräfte Personen an der Grenze zurückweisen können, die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. „Dies betrifft auch den Personenkreis, gegen den, beispielsweise nach einer vollzogenen Abschiebung, eine Wiedereinreisesperre verhängt wurde“, so die Sprecherin der Bundespolizei. Ob das in der Praxis allerdings auch umgesetzt wird, hängt von politischen Absprachen mit den jeweiligen Nachbarländern ab. Österreich hat hierzu bereits deutlich gemacht, dass man keine Personen entgegennehmen werde, die aus Deutschland zurückgewiesen werden. Die Nachbarländer Frankreich und Luxemburg haben sich hierzu noch nicht geäußert.
Verwendete Quellen:
– Informationen der Bundespolizei vom 13. September 2024