Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten 2021 im Saarland
Im Vergleich zum Vorjahr, als das Saarland über Weihnachten mitten in einem harten Lockdown steckte, fallen die Corona-Regeln an den Feiertagen 2021 milde aus. Allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Was an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen gilt:
Private Weihnachtsfeiern
Weihnachtsfeiern mit der Familie sind in diesem Jahr mit Einschränkungen möglich. Demnach dürfen sich im Innenbereich höchstens 50 Menschen treffen. Im Außenbereich können sogar bis zu 200 Personen zusammenkommen. Allerdings gilt das nur für Menschen mit vollständigem Impfschutz oder Genesene.
Kontaktbeschränkungen
Ungeimpfte Menschen im Saarland dagegen müssen ihre Kontakte sowohl bei Treffen im privaten, als auch im öffentlichen Raum beschränken. Die Personenzahl ist auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushaltes begrenzt. Ausgenommen sind dabei Kinder unter 14 Jahren und Personen mit einer medizinischen Kontradiktion, die seit mindestens drei Monaten besteht. Auch der familiäre Bezugskreis mit Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Verwandten in direkter Linie zählt nicht dazu.
Für Geimpfte gelten keine Kontaktbeschränkungen. Erst nach den Feiertagen – am 28. Dezember 2021 – tritt die neue Regel in Kraft, nach der sich nur noch maximal zehn Personen treffen dürfen.
Restaurantbesuche an Weihnachten
Bei Besuchen in Restaurants, Kneipen oder anderen Gaststätten gilt im Saarland aktuell 2Gplus. Demnach können nur Geimpfte und Genesene an Weihnachten essen gehen, wenn sie geboostert sind oder einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test nachweisen. Auch Selbsttests unter Aufsicht sind teilweise möglich.
Last-Minute Geschenke kaufen im Einzelhandel
Wer auf die letzte Minute noch ein Geschenk sucht, muss auch für den Zugang zum Einzelhandel Impfung oder Genesung nachweisen. Ausgenommen sind dabei Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien. Wo Ungeimpfte im Saarland noch rein dürfen, haben wir hier zusammengefasst.
Gottesdienste
Bei „weltanschaulichen Veranstaltungen“ gilt weiter das Selbstorganisationsrecht. Das bedeutet, dass etwa Kirchen die Infektionsschutzmaßnahmen selbstverantwortlich treffen. Allerdings empfiehlt die Verordnung „veranstaltungsspezifische Hygienemaßnahmen“ umzusetzen.
Übernachtungen in Hotels
Wer an Weihnachten in einem Hotel oder einer ähnlichen Herberge im Saarland übernachten möchte, muss die 2G-Regeln einhalten. Ausnahmen gelten für Notfälle, wenn etwa Zugverbindungen oder Flüge augefallen sind. Dann ist eine Übernachtung auch unter 3G möglich.
Weihnachtspartys in Clubs und Diskotheken
Die Clubs und Diskotheken im Saarland können in diesem Jahr keine Weihnachtspartys schmeißen. Aktuell müssen die Betriebe geschlossen bleiben.
Heiligmorgen in Saarlouis oder Saarbrücken
Sowohl Saarbrücken als auch Saarlouis haben ein Alkoholverbot für Heiligmorgen verhängt. Demnach fallen die traditionellen Zusammenkünfte auf dem St. Johanner Markt und in der Saarlouiser Altstadt aus. Mehr dazu:
- Saarbrücken verhängt Alkoholverbot und verschärft Maskenpflicht an Heiligmorgen
- Heilig Morgen in Saarlouis endgültig abgesagt – Polizeikontrolle angekündigt
Bis wann gilt die aktuelle Verordnung?
Die aktuelle Corona-Verordnung im Saarland ist am Donnerstag, 23. Dezember 2021, in Kraft getreten. Am 28. Dezember treten bundesweit weitere Regeln – wie etwa Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene in Kraft.
Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Rechtsverordnung im Saarland
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes
– Mitteilungen von Saarbrücken und Saarlouis